Eigentümliche Juristen mit der Tätigkeit bis zur "unverhohlenen Gaunerei", Nonsens Ritual der Anwaltskammer, spiegel 49,50, 1989

„ … In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder die der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. So werden „Organe der Rechtspflege“, wie das Gesetz die Anwälte tituliert, selbst zu Objekten der Rechtsprechung: sie unterdrücken Beweismittel, besorgen falsche Alibis, frisieren Dokumente und stiften Zeugen zum Meineid an, sie verjubeln Mandantengelder und betrügen bei den Gebühren. Das Treiben mancher Anwälte ist ein Spaziergang durch die Delikte des Strafgesetzbuches’. …“

„ … Unbestritten gibt es unter den Rechtsanwälten hervorragende Vertreter, aber leider repräsentieren die nicht die Masse derer, die jedes Jahr um Tausende zunehmen. Mandanten klagen über Pfusch und Gebührenschinderei und sind nicht selten mit bequemen und wenig fachkundigen Rechtsbeiständen geschlagen, deren größter Eifer im Eintreiben der Honorare besteht. Ähnlich negativ wird kein anderer freier Beruf gesehen. Hemmungslose Publizitätssucht und eitle Selbstdarstellung kennzeichnen die Prototypen einer Zunft, in der Schaumschläger und Absahner leichtes Spiel haben. Die hohen Erwartungen, die Anwälte bei Ihren Mandanten wecken, können sie nur selten einlösen. Anspruch und Wirklichkeit klaffen in diesem Berufsstand allzusehr auseinander. Dadurch ist die ganze Zunft der Anwälte mehr denn je ins Gerede gekommen und die Widersprüche spiegeln sich im niedergehenden Ansehen der Profession.

Kann ein Bürger für einen Rechtsstaat, der so mit sich spielen läßt und für Rechtsvertreter, die so mit ihm spielen, viel mehr als Naserümpfen oder gar Verachtung übrig haben? … In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder die der Anfechtung nicht widerstehen könne, unehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. …

Ein immer größer werdendes Heer teils überflüssiger, teils schlecht qualifizierter Juristen drängt in das Anwaltsgewerbe und verschärft den Kampf um Mandanten und Honorare bis zur Unverschämtheit, in Einzelfällen bis zur unverhohlenen Gaunerei. Immer mehr Mandanten, die Prozesse durch Kunstfehler ihrer Rechtsanwälte verlieren, verklagen die Anwälte auf Schadensersatz und beanstanden, Anwälte seien „Gebührenschinder“, denen „Eigennutz und Geldgeilheit vor der Sache“ stünden und die ihre Mandanten „ausnehmen wie eine Weihnachtsgans“. Sie würden so tun, als ob sie „von allem und jedem etwas verstehen“, und sie seien „rüde, arrogant, poltrig“.

Die Robenträger hängen sich gern ein altruistisches Mäntelchen um, als wollten sie aus lauter Nächstenliebe dem Recht zum Sieg verhelfen und nicht des Gelderwerbs wegen. Dabei kann es dem Anwalt sogar gleichgültig sein, ob sein Mandant recht bekommt – sein Geld kriegt er in jedem Fall.

Das anwaltliche Standesrecht ist ein recht stumpfes Schwert, wenn es um den Schutz der Mandanten geht. Weder hat das Standesrecht verhindert, daß Anwälte ihre Mandanten betrogen und hintergangen noch daß sie deren Interessen verraten haben. Von den Sittenwächtern der Anwaltskammer verfolgt wurden vor allem Rechtsanwälte, die sich mit besonderem Nachdruck für ihre Mandanten einsetzten. Der Mandant spielt im herkömmlichen Standesrecht ohnehin nur eine untergeordnete Rolle. Er ist Störenfried in einer Juristen-Ordnung, in der sich die Anwälte als „Organe der Rechtspflege“ eher der staatlichen Obrigkeit zurechnen. Bei Beschwerden erklären sich die anwaltlichen Gremien fast immer für unzuständig. Wenn ein Mandant die Kammer anruft, weil er sich von seinem Anwalt schlecht vertreten oder übers Ohr gehauen fühlt, setzt er lediglich ein Nonsens-Ritual in Gang. … “

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