“Quo vadis” Deutschland? , RA Kotz, 1999
Ein Strafverfahren, das vor dem Amtsgericht in Breisach stattfand, hat die ganze südbadische Justiz lächerlich gemacht. Es hat Anwälte, Richter und Zeugen fast ein Jahr lang beschäftigt, insgesamt rund 2.000 Mark Prozesskosten verschlungen und das alles für einen Streitwert von etwa 0,50 DM. So viel sind die ca. 200 Gramm Walnüsse wert, um die es hier geht.
Auf einem Spaziergang im Breisgau an einem Oktobernachmittag in 1999 sah eine westfälische Urlauberin am Rand eines Feldes vom Baum gefallene Walnüsse liegen. Während sie die Nüsse in eine mitgebrachte Butterbrottüte sammelte, kam eine Polizeistreife vorbei. Die Ordnungshüter fühlten sich zur Pflicht gerufen, wiesen die Urlauberin darauf hin, dass sie da etwas Unerlaubtes tue und kündigten ihr eine Strafanzeige nach §§ 242, 248a StGB wegen Diebstahls geringwertiger Sachen an. Die Nüsse schütteten die Beamten unter dem Baum wieder aus.
…Von diesem Zeitpunkt an wurde der Fall noch absurder. Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht Breisach einen Strafbefehl, die Höhe der Strafe legte sie auf 400 DM fest. Die Touristin legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Weil es um einen so geringen Streitwert ging, versuchte der Amtsrichter nochmals, die Angeklagte zu überreden, das Angebot zur Einstellung des Verfahrens gegen die Geldbuße anzunehmen, doch die Westfälin wollte die Sache bis zum Ende ausfechten.
…Der Prozess vor dem Breisacher Amtsgericht endete mit einem Freispruch (60 „kichernde“ Zuschauer hatten ihre wahre Freude an diesem „Akt“). Die Staatsanwaltschaft Freiburg, die den Fall bis zuletzt mit einiger Akribie verfolgt hatte, hatte den Freispruch sogar selbst beantragt.
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