10 Monate auf Bewährung für räuberischen Diebstahl eines Schweineschnitzels, LG-Bückeburg, 13.02.2004

LG Bückeburg: 3. Kleine Strafkammer (Berufungsauffangkammer)
Die 3. Kleine Strafkammer verhandelt am Freitag, 13. Februar 2004 um 08.30 Uhr die Strafsache gegen Marek B. Der Angeklagte war mit Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 11. März 2003 wegen räuberischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden.
Dem nicht vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen im November 2002 in einem Supermarkt in Stadthagen abgepackte Schweineschnitzel im Wert von 2,99 € entwendet zu haben und seine Beute mit Gewalt gegen die Angestellten des Supermarktes verteidigt zu haben.
Die hiergegen von dem Angeklagten gerichtete Berufung hat die 4. kleine Strafkammer am 10. Juni 2003 verworfen.
Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Celle das angefechtene Urteil der 4. kleinen Strafkammer mit seinen Feststellungen aufgehoben und an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Es sind sechs Zeugen geladen (Ns 11 Ls 408 Js 9247/02 (50/03)).

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