Elfjährige „aus Tradition“ erfolgreich vergewaltigt: LG-Osnabrück Täter wieder frei, 28.05.2011

Elfjährige „aus Tradition“ vergewaltigt: Täter wieder frei, unzensiert.at, 28.05.2011

Wie wenig das Rechtsempfinden vieler Normalbürger mit der tatsächlichen Rechtssprechung der Justiz zu tun hat, zeigt derzeit ein schockierendes Urteil im deutschen Osnabrück. Ein arbeitsloser und integrationsunwilliger Moslem hatte 2006 im Alter von 21 Jahren ein 11jähriges, aus der Verwandtschaft entführtes Mädchen zum Geschlechtsverkehr gezwungen, weil sich das Kind zuvor mehrfach weigerte, mit ihrem künftigen Bräutigam den Beischlaf zu praktizieren.

Der Großonkel des Mädchens hatte der Zwangsverheiratung mit dem um zehn Jahre älteren Analphabeten zugestimmt, was nach islamischem Recht problemlos möglich ist. Dort gelten Mädchen mit neun Jahren als heiratsfähig. Doch die 11jährige Lübeckerin empfand keinerlei Zuneigung zu dem Mann, was dessen strenggläubigen Eltern deutlich missfiel. Die Mutter drohte den beiden damit, sich persönlich so lange neben das Bett zu setzen, bis der Beischlaf vollzogen sei. Deshalb wendete der Hauptangeklagte Gewalt an und zwang das Kind zum Geschlechtsverkehr. Weil sich das Kind mit dem Schicksal nicht abfinden konnte, durfte es nach dem Martyrium zurück nach Lübeck. Erst zwei Jahre später wurden Betreuer des dortigen Jugendamtes auf das Mädchen wegen seines auffälligen Verhaltens aufmerksam. Ermittlungen kamen ins Rollen, die fünf Jahre nach der Tat zum gerichtlichen Abschluss führten.

Das Landgericht Osnabrück hat den Kindesvergewaltiger am Dienstag zu einer milden Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt. Auch die Eltern, die wegen Beihilfe zu Vergewaltigung und schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes angeklagt waren, kamen glimpflich davon. Eine Verurteilung zu Schmerzensgeld zusätzlich zur dreijährigen Bewährungsstrafe lehnte das Gericht ab. Da die Täter allesamt Sozialhilfe erhielten, hätten sie keinen finanziellen Spielraum, begründete der vorsitzende Richter die Entscheidung. Auch zu Sozialdienst seien sie nicht zu verpflichten, da sie sonst mögliche Arbeitsangebote nicht wahrnehmen könnten. Obwohl ihnen bekannt war, dass Geschlechtsverkehr mit unter 14-Jährigen unabhängig von der kulturellen Tradition eine Straftat ist, berief sich die seit 1995 in Deutschland lebende Familie auf die „muslimische Tradition“. Wie das Urteil zeigt mit Erfolg.

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