Erfundene Vergewaltigung: Freispruch für Vater nach sieben Jahren Haft, kein faires Verfahren, 29.10.2013

Erfundene Vergewaltigung: Freispruch für Vater nach sieben Jahren Haft, spiegel-online, 29.10.2013

Das Memminger Landgericht hat einen spektakulären Justizirrtum korrigiert. Sieben Jahre saß ein Familienvater im Gefängnis, weil er von seiner Tochter der Vergewaltigung bezichtigt worden war. Schließlich zog die heute 33-Jährige ihre Vorwürfe zurück, ihr 62-jähriger Vater wurde jetzt freigesprochen.

Memmingen – Es war ein Freispruch mit Ansage. Schon als am Morgen der Wiederaufnahmeprozess gegen Heinz-Dieter G. begann, war der wesentliche Inhalt des Verfahrens geklärt: G.s Tochter Nina, die ihn mit 15 Jahren der Vergewaltigung bezichtigt und damit ins Gefängnis gebracht hatte, zog ihre Darstellung zurück. Die Geschichte, wonach der Vater sie als kleines Mädchen dreimal auf übelste Weise missbraucht haben soll, stellte sich als frei erfunden heraus.

Bereits 2009 hatte die heute 33-Jährige ihre ursprüngliche Darstellung korrigiert; darauf war es zu dem Wiederaufnahmeverfahren gekommen. Am Dienstagmittag endete der Prozess vor dem Memminger Landgericht so, wie es Beobachter bereits erwartet hatten: mit einem Freispruch für Heinz-Dieter G.. Der Mann werde außerdem “für die zu Unrecht erlittene Strafverfolgung in einem gesonderten Verfahren zu entschädigen sein”, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Um wieviel Geld es dabei gehen könnte, ist bislang noch offen.”Ihr Leben, die verlorenen Jahre, können wir Ihnen nicht zurückgeben, wir geben Ihnen Ihre Ehre zurück”, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Zuvor hatte sie der Tochter Respekt für ihren Mut ausgesprochen. “Wir zollen Ihnen Respekt, dass Sie diesen Weg gegangen sind.”

Im Juli 1996 war Heinz-Dieter G. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung vom Landgericht Kempten zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Seine Strafe verbüßte er vollständig.

Vor Gericht beschrieb Nina G. nun unter Tränen, wie es damals zu ihrer Falschaussage kam. Vater und Mutter hätten sich ständig gestritten. Als sich die Eltern schließlich trennten, habe die Mutter sie gegen den Vater aufgehetzt. Sie habe ihr auch glaubhaft gemacht, dass er für die Krebserkrankung der Mutter mitverantwortlich war. “Mein Hass auf meinen Vater wurde immer größer”, sagte G. “Ich dachte, ich müsste mich an meinem blöden Vater rächen.”

Nachdem sie einem Arzt und einem Polizisten von den Vergewaltigungen erzählt habe, habe sie laut Gericht nicht mehr zurückgekonnt. Die falschen Anschuldigungen habe die Jugendliche dann im gesamten Verfahren durchgehalten. Zur Untermauerung der Geschichte nutzte sie Daten aus dem Terminkalender der Mutter.

Als es zur Verhandlung kam und ihr Vater zu der Gefängnisstrafe verurteilt wurde, hatte Nina G. nach eigener Aussage extreme Gewissensbisse – auch ihrem jüngeren Bruder gegenüber, der danach in eine Pflegefamilie kam. “Aber ich hatte nicht den Mut, zur Wahrheit zurückzukehren”, sagte die Frau, die inzwischen selbst Mutter dreier kleiner Kinder ist. In den Folgejahren sei der Druck immer größer geworden. Erst als ihre eigene Tochter vor fünf Jahren auf die Welt kam, habe sie sich von der Last befreien wollen.

Nach Angaben des Gerichtssprechers sagten bei dem Wiederaufnahmeverfahren auch zwei Sachverständige aus. Einer von ihnen sollte die Glaubwürdigkeit der Aussage von Nina G. einschätzen; der andere übte laut Bayerischem Rundfunk scharfe Kritik an den im ursprünglichen Prozess bestellten Gutachtern. Unter anderem sei nie hinterfragt worden, warum die damals 15-Jährige einmal von vier bis fünf, ein andermal von 15 bis 20 Vergewaltigungen berichtet habe.

Die ursprüngliche Anklageschrift hatte G. vorgeworfen, das Mädchen von November 1989 bis Mai 1991 dreimal vergewaltigt zu haben. Die Tochter war zur vermeintlichen Tatzeit neun und zehn Jahre alt. Heinz-Dieter G. hatte die Vorwürfe stets bestritten. “Es war kein faires Verfahren”, sagte der 62-Jährige nun. Er habe sich von Anfang an vorverurteilt gefühlt. “Ich bin froh, dass ich immer daran geglaubt habe, dass die Wahrheit noch siegen wird.” Er hoffe, dass es wieder möglich sein wird, zu seiner Tochter und ihrer Familie ein normales Verhältnis aufzubauen. “Ich bin dankbar, dass meine Tochter den Mut gefasst hat, noch zur Wahrheit zu finden.”Für Nina G. wird der Freispruch keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Nach Angaben des Gerichts sind sämtliche in Betracht kommenden Tatbestände inzwischen verjährt.

Erst vor wenigen Wochen hatte ein ähnlicher Fall für Schlagzeilen gesorgt. Dabei hatte das Landgericht Darmstadt die Lehrerin Heidi K. zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem sie einen Kollegen zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Der inzwischen verstorbene Mann hatte darauf fünf Jahre lang im Gefängnis gesessen. Gegen das Urteil legte K. Revision ein.

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Unschuldig im Gefängnis veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.