Erwin Tochtermann: “Die Leichen im Keller der bayerischen Justiz” Bayerischer Informationsdienst Verlag, (1983)
Erwin Tochtermann (1930) hat ein Vierteljahrhundert gesessen – seit 1960 für die Süddeutsche Zeitung in bayerischen Gerichtssälen. Seinem Manuskript gab der Autor den Arbeitstitel:
Die Verbrechen der bayerischen Strafjustiz. Unter diese Verbrechen zählt er die Fälle, in denen „Gerechtigkeit nur geübt“ wurde.
Und der Gerichtsreporter weiß: Wer üben muß, der kann nicht.
Diesen „Nichtkönnern“ der bayerischen Strafjustiz ist das vorliegende Buch gewidmet.
Den Lesern, vielleicht auch den Juristen unter ihnen, zeigt Tochtermann, wie haltlos der „Mythos der personifizierten Gerechtigkeit“ ist.
Dem Irrtum wird in Bayern hoher Respekt gezollt. Er gilt fast als Nachweis der Menschlichkeit. Ich irre, also bin ich. Wo Irrtum ist, ist Leben.
Herr, schütze uns vor denen, die um eine irrtumsfreie Gerechtigkeit im Übermaß bemüht sind, denn wer vom Irtum freiwerden will, der leugnet das Menschlichste, der will sich ihm entziehen. Wer nicht laut ist, gilt in München und um München herum rasch als lau. Wer im Richten zögert, dem gebricht es an der Entschlusskraft, die unter Menschen, die Mensch sein wollen, freudig aufzubringen ist. …