Fall Gustl Mollath Ein Gericht verweigert sich, sueddeutsche.de, 29.03.2014
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass zwei Beschlüsse im Fall Mollath verfassungswidrig waren – und vom Oberlandesgericht Bamberg eine neue Entscheidung gefordert. Doch dort ignoriert man die Anweisung von oben.
Man hat manches lernen müssen über die bayerische Justiz im Fall des Gustl Mollath. Etwa, dass es möglich ist, dass ein Vorsitzender Richter die Verteidigungsschrift des Angeklagten gar nicht liest, diesen aber trotzdem in die forensische Psychiatrie einweisen lässt. Oder, dass es offenbar vorkommen kann, dass sich in rechtskräftigen Urteilen einer Großen Strafkammer nachweislich Fehler an Fehler reihen. Weiterlesen