Inhaftierung trotz Bewährung mit verspäteter Freilassung aufgrund eines Rechenfehlers in Hessen, 02.05.2013

Verspätete Freilassung, Heike Hofmann (SPD): Minister Hahn muss schweren Justizfehler erklären

Als „skandalös und nicht hinnehmbar“ hat die rechts- und justizvollzugspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann die verspätete Freilassung einer ehemaligen Gefangenen aus der JVA Frankfurt III bezeichnet.

„Hierbei handelt es sich laut Presseerklärung des Justizministeriums nicht nur um eine verspätete Freilassung auf Grund eines Rechenfehlers. Auch dies wäre bereits unglaublich genug, zumal dies in Hessen in der jüngsten Vergangenheit bereits mehrfach vorgekommen ist. Der vorliegende Fall wiegt jedoch noch schwerer. Hier hat man begonnen, eine Freiheitsstrafe zu vollstrecken die eigentlich zur Bewährung ausgesetzt worden war. Wie dies passieren konnte, ist absolut nicht nachvollziehbar!“, so Hofmann.

Es reiche zudem nicht aus, dass der Staatssekretär einen solch skandalösen Vorfall schlicht per Presseerklärung mitteile. „Wir verlangen, dass der Sachverhalt detailliert aufgearbeitet wird und der Justizminister zu dem Fall ausführlich Stellung nimmt. Die ehemalige Gefangene wurde über vier Monate ohne rechtliche Grundlage ihrer Freiheit beraubt. So etwas darf in einem Rechtsstaat nicht passieren“, so Hofmann.

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