Strafanzeige der Richtervereinigung gegen Strafrechtsprofessorin Velten verstößt gegen fundamentale Grundrechte, 10.02.2011

Die Anzeige der Richtervereinigung gegen die Strafrechtsprofessorin Petra Velten wegen ihrer kritischen Äußerungen über den Tierschützerprozess verstößt gegen fundamentale Grundrechte.

Mit großem Befremden mussten wir den Medien entnehmen, dass die Richtervereinigung die Strafrechtsprofessorin an der Universität Linz, Petra Velten, wegen Verdachts der Üblen Nachrede und Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat: Grundlage der Anzeige sind die Aussagen Veltens in einem Interview gegenüber der Kleinen Zeitung, wonach der Verhandlungsstil von Frau Sonja Arleth, der Richterin im sog. Tierschützerprozess in Wr. Neustadt, “weit weg von einem rechtsstaatlichen Verfahren sei”. Die Richtervereinigung sieht den guten Ruf der Unparteilichkeit der Rechtsprechung und der Glaubwürdigkeit der Justiz in Gefahr und will Frau Arleth durch die Anzeige in Schutz nehmen. Weiterlesen

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1953 forderten Demonstranten die Absetzung und Inhaftierung Richterin Hilde Benjamins, Richterin “Rote Guillotine” wurde in der DDR vielfach ausgezeichnet

Volksaufstands am 17. Juni 1953 forderten Demonstranten in Sprechchören die Absetzung und Inhaftierung Benjamins

Nach dem Zweiten Weltkrieg war sie in der Deutschen Zentralverwaltung für Justiz tätig. Im Jahr 1946 trat sie der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bei. Von 1949 bis 1953 war sie Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR, von 1949 bis 1967 Abgeordnete der Volkskammer und von 1954 bis 1989 Mitglied des Zentralkomitees der SED.

Benjamin war bei den Waldheimer Prozessen beratend beteiligt. Später war sie Vorsitzende in einer Reihe weiterer Schauprozesse gegen Oppositionelle, Sozialdemokraten und andere angeklagte Personen und mitverantwortlich auch für Todesurteile. Deshalb wurde sie in der DDR im Volksmund auch die „Rote Guillotine“, „Rote Hilde“ oder „Blutige Hilde“ genannt. Zahlreiche Verurteilte dieser Opfergruppen wurden nach der Wiedervereinigung rehabilitiert. Weiterlesen

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CSU Parteispendenskandal, Ermittlungen gegen Passauer Journalist mit enormen Aufwand 35 LKA-Beamte, 2 OStA und 1 GStA, 704 Seiten Akte,12.11.2013

Justizskandal, Ermittlungsverfahren gegen Passauer Journalist, Abendzeitung München, 12.11.2013

Der Aufwand ist enorm: 35 LKA-Beamte, drei Oberstaatsanwälte und ein Generalstaatsanwalt sind angehört worden, 704 Seiten umfasst die Akte. Alles, um einen Maulwurf in den eigenen Reihen zu enttarnen.

Auslöser war ein Bericht des Passauer Journalisten Hubert Denk, der auch für die AZ arbeitet. Denk brachte 2010 eine Parteispende an die CSU ans Licht. Der umstrittene Laborarzt Bernhard Schottdorf ließ im Sommer 2005 dem damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber per Scheck 20000 Euro zukommen. Alles legal. Und doch pikant. Gegen Schottdorf wird nämlich wegen Betrugsverdachts zum Nachteil der Gesundheitskassen ermittelt. Weiterlesen

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Berufsbedingt überheblich: Eine Klasse von Staatsbediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter. Damit schaden sie der Justiz, 06.07.2013

Berufsbedingt überheblich, Die Zeit, von Norbert Blüm, 06.07.2013

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten darf die katholische Kirche “eine kinderfickende Sekte” genannt werden. Würde ich eine Richterin am Familiengericht als “stutenbissige Emanze” titulieren, ich hätte ganz schnell ihren Kollegen Strafrichter am Hals. Zu Recht.

Die unterschiedlichen Konsequenzen haben allerdings kaum damit zu tun, für welche dieser Schmähungen weniger Gründe beansprucht werden könnten. Sie hängen vielmehr damit zusammen, dass Kritik an Richtern ein Tabu ist. Richter beanspruchen “Unangreifbarkeit”. Warum eigentlich? Selbst der angeblich unfehlbare Papst ist öffentlichen Angriffen ausgesetzt. Nichts und niemand ist vor Kritik geschützt. Nur Richter empfinden Angriffe als Zumutung, für die Strafen wegen Nötigung drohen. Rücktritt – das ist im Richtergewerbe ein völlig unbekanntes Wort, ja eine unerhörte Vorstellung. Weiterlesen

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Fall Mollath: Fehler und Nichtbeachtung von prozessualen Normen sind nicht zu beanstanden. Keine Verschwörung sondern normales Vorgehen, 07.06.2013

„Rechtsbeugung nicht nachweisbar“, OVB-online, 07.06.2013

Der seit 2006 in der Psychiatrie eingesperrte Nürnberger Gustl Mollath hat es zu deutschlandweiter Berühmtheit gebracht. Viele Unterstützer glauben, Mollath sei Opfer einer Verschwörung. Dem widerspricht die Justiz.

München – Die Nürnberger Justiz hat im Prozess gegen Gustl Mollath nach Einschätzung des heute mit dem Fall befassten Oberstaatsanwalts zwar Fehler gemacht – aber nicht das Recht gebeugt. Der Regensburger Ermittler Wolfhard Meindl sagte gestern im Mollath-Untersuchungsausschuss, das Gericht habe „einige prozessuale Normen nicht ganz richtig beachtet“. So wurde Mollath demnach zu spät über den ersten vorläufigen Unterbringungsbeschluss in der Psychiatrie informiert. Rechtsbeugung aber, sagte Meindl, sei „nicht nachweisbar“. Weiterlesen

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Oberstaatsanwalt darf Gericht täuschen und Zollbeamter lügt in Strafverfahren, 21.10.2013

Rechtsbeugung? Fehlanzeige – Ein Oberstaatsanwalt muss nicht wissen, dass er in der Anklage nicht lügen darf

Gesetze, so sollte man meinen, sind für alle Bürger verpflichtend, auch für Strafverfolger. Wenn Gesetze in strafrechtlich relevanter Weise verletzt werden, so zieht das Folgen nach sich, bei Verbrechenstatbeständen ist das zwingendes Recht.

Ob diese Grundsätze in einem Fall eingehalten wurde, über den der SPIEGEL in seiner aktuellen Printausgabe berichtet, darf bezweifelt werden. Da hat ein Oldenburger Oberstaatsanwalt das Gericht getäuscht und vielleicht – ein Schuft, wer Böses denkt – auch dazu beigetragen, das ein Zollbeamter eine Falschaussage gemacht hat. Passiert ist letztlich beiden nichts. Weiterlesen

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Richter lügt sich im Strafverfahren Urteil und Protokoll zusammen, Ex-Manager beklagt Rechtsbeugung, 14.12.2012

Mehrfronten-Kampf mit der Justiz, Stuttgarter-Zeitung, 14.12.2013

Großes Vertrauen in die Justiz hatte Bernhard Schmitz (Name geändert) ohnehin nicht mehr. Unrecht statt Recht, meint der frühere IBM-Manager aus Reutlingen, sei ihm vor dem Landesarbeitsgericht widerfahren. Das habe seine Mobbing-Klage gegen den einstigen Arbeitgeber mit einem Urteil abgewiesen, in dem der Sachverhalt vorsätzlich verkürzt und so grob verfälscht worden sei. Weiterlesen

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Richter als Urkundenfälscher fälschte nachträglich die Urteilsgründe, 21.08.2013

Rechtsbeugung: Heimliche “Nachbearbeitung” der Urteilsgründe – Finger weg!

Das LG Halle hat einen Angeklagten, einen Vorsitzenden Richter am LG, vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Strafvereitelung im Amt freigesprochen. Ihm waren Nachbearbeitungen der Urteilsgründe nach Ablauf der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO zur Last gelegt worden (wegen der Einzelheiten des umfangreichen Sachverhalts s. das BGH, Urt. v. 18.07.2013 – 4 StR 84/13).
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Justizposse “manche sind gleicher als andere”, FPÖ will nach Faymann-Freispruch Staatsanwaltschaft in Wien anzeigen, 13.11.2013

Inseraten-Affäre: FPÖ will nach Faymann-Freispruch Staatsanwaltschaft anzeigen, unzensiert.at, 13.11.2013

FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl vermutet nach den Verfahrenseinstellungen gegen Werner Faymann, Josef Ostermayer und Doris Bures (alle SPÖ) und gegen Nikolaus Berlakovich (ÖVP), „dass für die Staatsanwaltschaft manche gleicher sind als andere“. Gegenüber DiePresse.com sagte er: „Ich bin gerade dabei, gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten eine Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft Wien vorzubereiten.“ Weiterlesen

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3 Jahre 4 Monate Gefängnis für Beamten-Beleidigung wegen ungerechter Behandlung und das S-Urteil, 2010

3 Jahre 4 Monate Gefängnis für Beamten-Beleidigung

Ein Maschinenbautechniker hatte die Reize der heimischen Justiz bei einer Grundbuch-Angelegenheit kennengelernt. Er hatte dagegen protestiert. Was bekam er dafür? Strafverfahren wegen Beamten-Beleidigung! So war des Maschinenbauers Interesse geweckt, als er in einem Zeitungsartikel von Christine Muth las (OP April 2006):

Für seine zahlreichen beleidigenden Briefe, die er in den vergangenen Jahren an Gerichte und Behörden im Landkreis [Marburg-Biedenkopf] versendet hatte, wurde ein Mann aus dem Landkreis jetzt vor dem Marburger Amtsgericht zu zwei Gesamtfreiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten und einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Weiterlesen

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