Fall Mollath: Fehler und Nichtbeachtung von prozessualen Normen sind nicht zu beanstanden. Keine Verschwörung sondern normales Vorgehen, 07.06.2013

„Rechtsbeugung nicht nachweisbar“, OVB-online, 07.06.2013

Der seit 2006 in der Psychiatrie eingesperrte Nürnberger Gustl Mollath hat es zu deutschlandweiter Berühmtheit gebracht. Viele Unterstützer glauben, Mollath sei Opfer einer Verschwörung. Dem widerspricht die Justiz.

München – Die Nürnberger Justiz hat im Prozess gegen Gustl Mollath nach Einschätzung des heute mit dem Fall befassten Oberstaatsanwalts zwar Fehler gemacht – aber nicht das Recht gebeugt. Der Regensburger Ermittler Wolfhard Meindl sagte gestern im Mollath-Untersuchungsausschuss, das Gericht habe „einige prozessuale Normen nicht ganz richtig beachtet“. So wurde Mollath demnach zu spät über den ersten vorläufigen Unterbringungsbeschluss in der Psychiatrie informiert. Rechtsbeugung aber, sagte Meindl, sei „nicht nachweisbar“.

Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden – weil er laut damaligem Urteil seine Frau schwerst misshandelt und die Reifen mehrerer Dutzend Autos zerstochen haben soll. Mollath selbst – und mit ihm viele Unterstützer – glauben, er sei Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Inzwischen sind die Zweifel an dem Urteil tatsächlich so groß, dass sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt haben – doch das hat nur am Rande mit Mollaths Schwarzgeldanzeige zu tun. Oberstaatsanwalt Meindl ist in der Regensburger Staatsanwaltschaft zuständig für den Wiederaufnahmeantrag, der zu einer Neuverhandlung führen könnte.

Ausschlaggebend für diesen Wiederaufnahmeantrag waren nach Meindls Angaben zwei ganz andere Dinge: Das Attest, das Mollaths Misshandlung seiner Ehefrau belegen sollte, ist eine „unechte Urkunde“ – die Dokumentation der Verletzungen stammt nicht von der Ärztin, die unterschrieben hatte. Außerdem gibt es nun einen damals nicht bekannten Zeugen, der zugunsten Mollaths und zulasten seiner früheren Frau aussagt. Das inzwischen angezweifelte Attest war ein Hauptauslöser des Strafverfahrens gegen Mollath. Dieser hatte dann Ende 2003 in einer Schwarzgeldanzeige seine Frau und ihre Kunden der „bisher größten Schwarzgeldverschiebung“ beschuldigt und nach eigenen Angaben „Hunderte, ja sogar Tausende Fälle“ von Steuerhinterziehung angezeigt. Damals hatten Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft in Nürnberg die Anzeige zu den Akten gelegt. …

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