Ex-Sträfling erhält für Haft Entschädigung, Menschenunwürdige Bedingungen in der JVA Detmold

Vier Gefangene auf 18qm: Erneut muß das Land NRW Schdenersatz für die menschenunwürdige Unterbringung von Häftlingen zahlen. Im jüngsten Verfahren bekam eine Ex-Sträfling 2300 EUR zugesprochen (pro Tag 10 EUR), weil seine Zelle zu klein gewesen sei. Bei unter 5qm, die einer Person zur Verfügung stehen kann von einer menschenwürdigen Unterbringung nicht mehr gesprochen werden (OLG-Hamm 11 U 88/08). Im Prozess konnte der Mann nachweisen, dass er sich bereits wärhrend seiner Unterbringung mehrfach beschwert hatte.
Bereits Mitte März hat das LG Bonn zwei Männern Entschädigungen in Höhe von 6600 EUR zugesprochen, die sich eine 7,6qm große Einzelzelle hatten teilen müssen. Im Jahr 2008 gab es in NRW 280 Verfahren und derzeit sind etwa 700 Verfahren anhängig in denen es um die menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen geht. Aus Sicht der Landtags-SPD ist die richterliche Entscheidung eine “Belehrung der Justizministerin”. (MT 19.03.2009, Seite 23)

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