Fall Mollath: Von 5 Rechtsbeugungen Richter Brixners zu keinem Nachweis und nur der Verletzung prozessualer Normen, 17.06.2013

Merkwürdiger Entwurf belastet Richter, Von fünf Rechtsbeugungen zu keinem Nachweis, 17.06.2013

In derselben Sitzung beteuerte Meindl, der Nürnberger Richter Otto Brixner habe im Fall Mollath zwar “prozessuale Normen nicht ganz richtig beachtet”, eine Rechtsbeugung sei aber nicht nachzuweisen. Das hatte der Staatsanwalt schon mal ganz anders gesehen. In einem Entwurf des Wiederaufnahmeantrags, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, führte Meindl auf 54 Seiten insgesamt fünf Rechtsbeugungen Brixners auf – und ließ keinen Zweifel daran, dass er von diesen überzeugt sei.

So sei Mollath der Unterbringungsbefehl nicht in der maßgeblichen Frist eröffnet worden. Meindl fährt schwere Geschütze auf: Die zugrunde liegenden Regelungen seien “juristisches Allgemeingut”, “jeder Dienstanfänger” kenne sie. Brixner habe offenbar “keinerlei Interesse an einem prozessordnungsgemäßen Ablauf des Anhörungsverfahrens” gezeigt: “Die von ihm gewählte Vorgehensweise erfüllt den Straftatbestand der Rechtsbeugung.”

Auch wie Brixners Kammer mit Beschwerden Mollaths umging, erfülle einen Straftatbestand: Brixners Verhalten, Eingaben nicht weiterzuleiten, habe dazu gedient, “sein eigenes rechtsbeugendes Vorverhalten zu ‘verdunkeln'”. Ebenfalls rechtsbeugend sei Brixner mit einem im April 2006 – also noch vor der Verhandlung am Landgericht – von Mollath gestellten Antrag auf Entlassung aus der Psychiatrie umgegangen sowie mit weiteren Beschwerden.

Auch habe Mollath fünf “schlüssige” Argumente angeführt, einen anderen Pflichtverteidiger zugeteilt zu bekommen. Dies habe Brixner nicht zugelassen: Die “Verweigerung eines effektiven Rechtsschutz” sei als “bewusste und willkürliche Benachteiligung” Mollaths zu werten. Und somit als Rechtsbeugung.

Nichts mehr davon findet sich im inzwischen eingereichten Antrag der Staatsanwaltschaft. Darin werden ausschließlich Gründe für eine Wiederaufnahme angeführt, die nichts mit unmittelbarem Fehlverhalten von Justizbeamten zu tun haben. Zur Begründung hatte Meindl vor dem Ausschuss ausgesagt: Mancher Entwurf sei noch vor der Vernehmung Brixners entstanden. Auch habe man sich vor Einreichung des Antrags mit der vorgesetzten Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg ausgetauscht.

Eine Rechtsbeugung Brixners halte er zwar weiter für möglich, habe sie im Antrag aber nicht behaupten wollen. Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Freitag betont, für den Inhalt des Antrags sei allein die Staatsanwaltschaft zuständig gewesen.

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