Fall Schubi in Rostock: Über die bedenklichen Parallelen zu Dresdener Justizskandalen, 27.08.2015

Über die bedenklichen Parallelen zu Dresdener Justizskandalen

Weit im Vorfeld der Eröffnung der Hauptverhandlung am Rostocker Landgericht hatten Schubis Verteidiger einen umfassenden Einblick in die Ermittlungsakte beantragt. Trotz der großen Menge von Videoaufzeichnungen, hatten die Rechtsanwälte allerdings nur einige, kleinere Zusammenschnitte erhalten, welche den mutmaßlich einen und selben „Intensivtäter“ beim Begehen von Straftaten im Rahmen der Spiele des FC Hansa Rostock zeigen soll. Aus diesen Zusammenschnitten wird wenig über die Umstände des dort gezeigten Geschehens ersichtlich. Daher beantragte die Verteidigung abermals nach der Eröffnung des Prozesses am Rostocker Landgericht endlich einen vollumfassenden Einblick in die Akte zu bekommen, um der Wahrung der Rechte des Angeklagten auf einen fairen Prozess durch eine rechtmäßige Verteidigung nachkommen zu können.

Dabei führte einer der Verteidiger aus, dass er keinem der Prozessbeteiligten eine pauschale Unterstellung machen wolle. Sein Vertrauen in die Ermittlungsarbeit der Polizei und der Staatsanwaltschaft würde aber auch nicht so weit gehen, dass er nicht selbst einen Blick auf das ungeschnittene Material werfen wollen würde. Der Rechtsanwalt begründete dies mit zwei Fällen aus der jüngeren Vergangenheit, in denen erst die von der Verteidigung erzwungene Sichtung ungeschnittener Videoaufzeichnungen die Unschuld der jeweils angeklagten Personen bewiesen werden konnte.

Bei diesen Fällen handelt es sich um die bundesweit bekannt gewordenen Skandalprozesse gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König und den Antifaschisten Tim H. aus Berlin. Beiden wurden Straftaten im Rahmen der Gegenproteste zum größten europäischen Naziaufmarsch am 19. Februar in Dresden vorgeworfen. Neben den beiden Prozessen gegen Lothar König und Tim H. machten auch die übrigen Ermittlungen rund um die Gegenproteste in Dresden Schlagzeilen, da Polizeibeamte zudem ein Rechtsanwaltsbüro und Räume der Dresdener Linkspartei stürmten, sowie im Laufe des Tages per Funkzellenabfrage rund eine Million Handydaten erfasst hatte.

Dem Jugendpfarrer König wurde zur Last gelegt sich des „schweren, aufwieglerischen Landfriedensbruches“ und der Beihilfe zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sowie der versuchten Strafvereitelung schuldig gemacht zu haben. Weiterhin ermittelten die sächsischen Behörden gegen Lothar König wegen des Verdachtes der Zugehörigkeit zu einer „Antifa Sportgruppe“, welche gezielt in Dresden Jagd auf Neonazis machen würde und deren Kopf und Anführer er sei. …

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert