Freispruch im Fall Harry Wörz, Spiegel-online 22.10.2009

Freispruch im Fall Harry Wörz, Spiegel-online 22.10.2009
Zwölf Jahre lang wurde der Installateur Harry Wörz einer Straftat beschuldigt, die er nicht beging. Indizien wurden vernichtet, die Polizei, so der Verdacht, könnte den mutmaßlich wahren Täter gedeckt haben. Der jüngste Prozess geriet zu einer knallharten Abrechnung mit den Ermittlern – und zu einer Schmach für die Staatsanwälte.
Mannheim – Es war eine Sternstunde der deutschen Justiz, wie sie nur alle Jubeljahre einmal vorkommt. Mit einem derart fulminanten Freispruch für Harry Wörz durch die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim haben nicht einmal die Beobachter gerechnet, die die 27 Verhandlungstage mit wachsender Spannung verfolgt hatten. Ist Wörz, der zwölf schier unendlich lange Jahre von der Justiz verfolgt worden war – zu Unrecht, wie man jetzt weiß – nun endlich die Gerechtigkeit widerfahren, auf die ein Unschuldiger Anspruch hat?
Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Wörz am 16. Januar 1998 wegen versuchten Totschlags zu elf Jahren Freiheitsstrafe. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof, der keine Rechtsfehler erkennen konnte, bestätigt.
Weil Wörz’ Schwiegereltern ihn für die horrenden Pflegekosten ihrer Tochter haftbar machen wollten, musste sich in der Folge eine Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe mit dem Fall befassen. Diesem Vorsitzenden fiel damals auf, dass gegen Wörz vor dem Strafgericht alles andere als neutral verhandelt worden war und die ihn angeblich belastenden Indizien einer sorgfältigen Überprüfung nicht standhielten.
Die Kritik des Zivilgerichts nahm nun Wörz’ neuer Verteidiger Hubert Gorka zum Anlass, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu betreiben. Zunächst waren, wie üblich, massive Widerstände zu überwinden, obwohl die Fehlerhaftigkeit der Karlsruher Verurteilung ins Auge sprang. Doch sich einzugestehen, dass man sich furchtbar geirrt hat, fällt Personen, die von Berufs wegen Recht sprechen, offenbar besonders schwer.
Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht Mannheim. Obwohl man sich dort zweimal gegen einen Wiederaufnahmeprozess gesträubt hatte, wurde Wörz 2005 freigesprochen. Die Zweifel, in ihm den Täter zu erkennen, der die junge Frau um ein normales, gesundes Leben gebracht hat, waren doch zu groß: das fehlende Motiv, die überaus dürftige Spurenlage, die haarsträubenden Ermittlungsfehler, die voreilige Festlegung auf Wörz als alleinigem Tatverdächtigen und was sonst noch alles dazukam.
Dies ließ die Staatsanwaltschaft nicht ruhen, sie legte erfolgreich Revision ein. Der zuständige Senat mit dem Vorsitzenden Armin Nack, der sich besonders gern in die tatrichterliche Beweiswürdigung einmischt, verwies den Fall nach Mannheim zurück mit einer unmissverständlichen Anleitung, wie eine neuerliche Verurteilung herbeizuführen sei. Man wollte in Karlsruhe von der einmal gefassten Überzeugung von Wörz’ Täterschaft nicht lassen. Der Fall schien kein Ende zu nehmen.
Konnten die Sachverständigen des Landeskriminalamts DNA-Spuren Wörz nicht oder nicht eindeutig zuordnen – für die Staatsanwaltschaft blieb er der Täter. Traten immer weitere Ermittlungsfehler der Pforzheimer Polizei an den Tag – für die Staatsanwaltschaft blieb Wörz der Täter. Hatte die Kammer für den Geliebten Andreas ein überzeugendes, ja überwältigendes Tatmotiv herausgearbeitet, woran es bei Wörz fehlt – für die Staatsanwaltschaft blieb der Angeklagte der Täter.
Eine Polizei, die “lügt, betrügt, stiehlt und trickst”
Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen.
Mit dem bloßen Beharren auf substanzloser Überzeugung und einer bornierten Unwilligkeit, Fehler zuzugeben, verliert die Staatsanwaltschaft an Glaubwürdigkeit, ja sie macht sich lächerlich. Oder will sie im Fall Wörz etwa den Ruf einer Polizei retten, die “wie eine Herde Elefanten durch den Tatort trampelt”, so der Vorsitzende Glenz, oder die Vernehmungsprotokolle von Wörz entlastenden Zeugen in versteckten Aktenordnern “versenkte”, wie Richterin Beck sagte? Eine Polizei, die sich laut Verteidiger Neuhaus nicht erinnert, die Asservate nicht mehr findet, die “lügt, betrügt, stiehlt und trickst”?
War es Kumpanei innerhalb einer verschworenen Gemeinschaft, dass Wörz, der einzige Nicht-Polizist unter den Beteiligten, unbedingt der Täter sein musste, obwohl so gut wie nichts gegen ihn sprach?

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Unschuldig im Gefängnis veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.