Fürsorgepflicht für Nazis, Prozess gegen Faschisten-Band Landser mit “väterlichem” Richter

Fürsorgepflicht für Nazis, Prozess gegen Faschisten-Band Landser mit “väterlichem” Richter

Der Vorsitzende Richter beim zweiten Senat des Berliner Kammergerichts, Wolfgang Weißbrodt, griff zum Telefon. Gerade hatte die Berliner Polizei angefragt, ob die Haftverschonungsauflagen für den Bandleader der Faschisten-Band “Landser”, Michael Regener, noch gälten. Weißbrodt macht Regener und den “Landsern” gerade den Prozess wegen “Bildung einer kriminellen Vereinigung” (§ 129 StGB) und sagte ja. Dann rief er umgehend Regeners Verteidiger, Björn Forster, an. Und “erinnerte” den daran, dass Regener auf keinen Fall beim anstehenden Treffen der faschistischen “Vandalen” Jean René B. treffen dürfe, dem ab dem 20. November vor dem Landgericht Berlin der Prozess wegen Unterstützung der o.g. kriminellen Vereinigung gemacht wird.

Das Verhalten Weißbrodts war selbst der Bundesanwaltschaft, die im “Landser”-Prozess die Anklage vertritt, zu starker Tobak. Umgehend stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen den telefonierfreudigen Richter, der nicht nur Regener gewarnt, sondern auch dafür gesorgt hatte, dass die “Vandalen” sich auf die Polizei-Razzia vorbereiten konnten.

Dass es mit Weißbrodt und seinen Richter-Kollegen Schwierigkeiten geben würde, war früh klar. Eine Anklageerhebung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die “Landser” ließ das Berliner Kammergericht – entspricht den Oberlandesgerichten in den anderen Bundesländern – zunächst nicht zu. Die nächsthöhere und höchste Instanz, der Bundesgerichtshof, musste diese auf Antrag des Generalbundesanwaltes durchsetzen.

Der Begründung der Bundesanwaltschaft kann nur zugestimmt werden: “Die Band ist rechtlich als eine kriminelle Vereinigung einzustufen, deren Zweck und Tätigkeit darauf gerichtet ist, Volksverhetzungsdelikte zu begehen und zu Straftaten aufzufordern … Hierzu produziert und vertreibt die Band Musikstücke, in denen zur Begehung schwerer Straftaten – unter anderem Brandstiftung und Mord – aufgefordert wird. Die Liedtexte weisen volksverhetzende Inhalte auf. Sie sind geprägt von rassistischen, nationalistischen und antisemitischen Hasstiraden; sie rufen zu Gewalt gegen Ausländer, Juden, Sinti und Roma sowie politisch Andersdenkende auf. Die Musikband ´Landser´… (schottet) sich nach außen hin durch konspirative Verhaltensmaßregeln ab; sie benutzen Codewörter und verabreden legendierte Treffen … Die Tonträger werden im Ausland hergestellt, über vorgeschobene Abnehmer nach Deutschland eingeführt und mit Hilfe eines anonymen Bestellsystems durch Mittelsmänner vertrieben.”

Desungeachtet führt Richter Weißbrodt den Prozess “väterlich”, wie die TAZ zu berichten weiß. So dürfen Skins im Publikum bei den rassistischen Musikvorführungen mitsummen. In diesem Geiste wurde auch der Befangenheitsantrag abgelehnt, da Weißbrodt nur seine “Fürsorgepflicht” gegenüber den Angeklagten wahrgenommen habe. Ein Hohn gegenüber den Vietnamesen, Afrikanern und Obdachlosen, die zu Klängen von “Landser”-Liedern ganz oder halb totgetreten wurden. Die Tretenden hatten die Texte nur allzugut verstanden.

Regener und Mitangeklagte dürfen sich derweil fühlen wie weiland der “Führer”, den gesinnungsverwandte Richter in Festungshaft nach Landsberg schickten, wo Hitler “Mein Kampf” abschließen und Kraft für den erfolgreichen Sturm auf die “System”-Republik sammeln konnte. Geld in die Kassen der Landser soll ein zweites “Solidaritäts”-Konto bei der Berliner Volksbank spülen. Die Dresdner Bank hat ein erstes aufgelöst. Kunde der Volksbank kann man unter diesen Umständen wohl kaum bleiben, oder?

Adi Reiher

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Befangenheit veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.