Gerichte zweifeln Rechtmäßigkeit vieler Blitzer an, spiegelonline, 31.08.2019
Ein Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs findet erste Nachahmer in der Rechtsprechung. Demnach sind Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr nur dann gerichtlich verwertbar, wenn die eingesetzten Messgeräte die sogenannten Rohmessdaten abspeichern und sich damit das Ergebnis überprüfen lässt. Das ist aber offenbar bei einem Großteil der eingesetzten Blitzer, vor allem bei modernen Lasergeräten, nicht der Fall.
So urteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Fall eines Autofahrers, der auf einem Autobahnabschnitt statt der dort nur erlaubten 60 km/h mit 88 km/h unterwegs gewesen sein soll: Die fehlende Prüfmöglichkeit verstoße “gegen das Rechtsstaatsprinzip”. …
…Ursprünglich hatte der saarländische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Grundrechte von geblitzten Fahrern auf ein faires Verfahren verletzt sind, wenn das Messergebnis mangels Messdaten nicht überprüfbar ist. Zahlreiche Geräte speichern die Rohmessdaten nicht ab, sondern werfen nur Eckdaten, ein Foto sowie die aus den Einzelmessungen der reflektierten Laserstrahlen berechnete Geschwindigkeit aus.