Gesetzesentwurf: Fummeln verboten, 10.12.2007

Gesetzesentwurf: Fummeln verboten, 10.12.2007
Experten und Juristen sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach auch bestimmte sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen verboten werden. Selbst “Bravo” muss bangen: Auch Aufklärungsartikel könnten künftig strafbar sein.
So unglaublich dieser Fall klingt: Dass ein Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen “Verbreitung von Kinderpornographie” verfolgt wird, dürfte bald auch hierzulande Wirklichkeit werden. Eine ähnlich weitgehende Vorschrift soll in wenigen Tagen auch ins deutsche Strafgesetzbuch kommen.
Der Anstoß dazu kommt von der Europäischen Union, die – unter Berufung auf die Uno-Kinderrechtskonvention – in einem Rahmenbeschluss von ihren Mitgliedstaaten nun gesetzgeberisches Handeln auch auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verlangt.
Nicht nur der Beschluss an sich sorgt hierzulande unter Juristen und Sexualexperten für hilfloses Entsetzen, sondern auch die Art, wie er umgesetzt werden soll. Das Vorhaben sei von einem “sexual- und jugendfeindlichen Habitus getragen”, protestierten Sexualwissenschaftler schon auf EU-Ebene, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung sprach sogar von “moralischer Kolonisierung”, da die neue europäische Definition der Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen Criminal Code zurück geht.
Fummeln beim Kinobesuch – der Jugendliche könnte dran sein
Verantwortlich ist aber nicht nur die Europäische Union. Denn der Entwurf, den die Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche unter Federführung von Brigitte Zypries (SPD) im Bundestag zur Abstimmung stellen will, geht weit über die ohnehin schon fragwürdigen europäischen Vorgaben hinaus.

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