Getötete Frau erklärt nach 31 Jahren: Zu Ihrem damaligen “Mörder” hatte sie weder vor dem “Mord” noch danach jemals einen Kontakt, 24.09.2015

1984 spurlos verschwunden, Angebliches Mordopfer taucht lebendig auf, n-tv, 24.09.2015

Ein vermeintliches Mordopfer aus Niedersachsen ist nach 31 Jahren wieder aufgetaucht. Die heute 55-jährige Frau wurde eher zufällig von der Polizei in Düsseldorf entdeckt, wo sie unter falschem Namen lebte, wie die Polizei in Wolfsburg mitteilte. Im Juli 1984 war die damals 24-jährige Studentin im Raum Braunschweig/Wolfsburg spurlos verschwunden. Zu der Zeit wohnte sie in einem Studentenwohnheim in Braunschweig.

Umfangreiche Suchmaßnahmen und auch eine Fahndung in der ZDF-Sendung “Aktenzeichen XY … ungelöst” im Januar 1985 blieben erfolglos und ergaben keinerlei Hinweise auf die Vermisste. Die Polizei ging schließlich von einem Tötungsdelikt aus und leitete Ermittlungen ein.

Erhärtet wurde dieser Verdacht damals auch dadurch, dass ein Jahr zuvor ein Mädchen in einem Waldstück bei Wolfsburg getötet worden war. Nachdem die Polizei den Täter ermittelt hatte, gab dieser an, auch die vermisste Studentin aus Braunschweig getötet zu haben. Die Frau wurde Ende 1989 offiziell für tot erklärt.

Auf ihre Spur kam die Polizei nun eher durch Zufall. Bei der Tatortaufnahme eines Wohnungseinbruchs am 11. September in Düsseldorf offenbarte sich die Vermisste gegenüber den Beamten und nannte ihre richtigen Personalien. Zwei eilends herbeigerufene Ermittler der Braunschweiger Kripo vernahmen die Totgeglaubte in dieser Woche und bestätigten nun ihre Identität.

Laut Polizei hat die 55-Jährige nach eigenen Angaben in den vergangenen 31 Jahren in mehreren Städten in Westdeutschland unter falschem Namen und ohne Ausweispapiere gelebt. Warum sie damals untertauchte, dazu schweigt sie aber weiter. Sie habe auch ausdrücklich erklärt, dass sie “weiterhin keinen Kontakt zur Öffentlichkeit und zu ihrer heute im Bereich Gifhorn lebenden Familie” haben wolle, erklärte die Polizei.

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht/Deals veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert