Gewollte Gutachten zur Rechtlosstellung und verbotene Geheimakten auch bei der Polizei. hr hessenschau, 15.12.2010

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Gewollte Gutachten zur Rechtlosstellung und verbotene Geheimakten auch bei der Polizei. hr hessenschau, 15.12.2010
Ähnlich wie bei den Steuerfahndern sollen unliebsame Beamte mit falschen Gutachten aus dem Dienst gedrängt worden sein. Jetzt gibt es neue Vorwürfe eines Polizisten. Er soll mit psychologischen Gutachten als Querulant abgestempelt worden sein. Aufgrund von Geheimakten der Behörde, die weder er noch sein Anwalt einsehen konnten.
…Die Konsequenz statt Dienst zu machen sitzt der Polizist zu Hause. Seine Geschichte klingt wie der Feder Kaffkas entsprungen …konkrete Beschuldigen gab es nicht. Er bat Vorgesetzte um Hilfe beschwerte sich weil nichts passierte. Beschwerden seien unerwünscht, er werde es noch bitter bereuen, wenn er nicht Ruhe gäbe.
…Ominöse Nebenakten. Das Innenministerium ist zu keiner Stellungnahme vor der Kamera bereit. …”Das sind doch Machenschaften, die wenig an einen Rechtsstaat errinnern. Ich habe doch gar keine Möglichkeit zu entkräften was da drin steht. Solche Geheimakten sind in Ostdeutschland vor 20 Jahren verboten worden aber bei der Polizei Hessen nicht.”
Hessisches Innenministerium: Grundsätzlich wird den begutachteten Personen Akteneinsicht gewährt. In Einzelfällen sind Einschränkungen aus Fürsogegründen oder wennn Rechte Dritter betroffen sind, möglich.
Das perfide, die Psychologen beziehen sich prompt auf die geheimen Unterlagen. Befinden der junge Polizist sei querulantorisch.
Kein Einzelfall. Vor gut einem halben Jahr hat die hessenschau schon einmal über fragwürdige Gutachten über Polizisten berichtet. Die Gutachten ähneln sich. Seltsam die Polizei scheint durchsetzt mit paranoiden Querulanten, die sogar noch auf ihre Rechte bestehen.
Hessisches Innenministerium: Gutachterliche Stellungnahmen werden immer objektiv durchgeführt. Das bezweifelt Anwalt Dr. Herbert. Er hat erlebt wie sehr die Behörde Druck auf die Gutachter ausübt und kennt weitere Fälle.
Alexander Herbert: “Ich habe durchaus Fälle gehabt in denen die Behörde mit dem Gutachtenergebnis unzufrieden war und dann durch neue Begutachtung, mehrfache Begutachtung, dann irgendwann mal ein Gutachten in den Händen hielt was wohl von Anfang an von der Behörde gewünscht war.”
Sogar das selbstverständliche Recht das Gutachten einsehen zu dürfen musste sich der Polizist erkämpfen. Fast ein halbes Jahr lang hielt man ihn hin. Unzählige Anrufe, Briefe, die geheimen Unterlagen blieben geheim, keine Transparenz.

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