Gorillamaskenräuber oder doch ein Justizirrtum?
Beim Überfall auf eine der Bankfiliale wurde ein Foto vom Täter gemacht. Im Strafprozess gegen Andreas Kühn war dieses Foto das entscheidende Indiz. Das Gericht ging davon aus: Auf dem Foto ist Andreas Kühn bei der Tat zu sehen. Diese Fotos hat nun der Münchner Medizinprofessor Walter Hartenbach untersucht. Er kommt zu dem Ergebnis: „Der Unterschied der Ohren von Herrn Kühn in Größe, Breite (und) Höhe … ist derart erheblich, dass man jede Identität… ablehnen muss.“ Und deshalb schlussfolgert der Gutachter, dass „… es sich … um unterschiedliche Personen handelt und keine Identität besteht.“
Vor dem alten Verfahren machte Andreas Kühn einen großen Fehler. Er attackierte im Hafttermin den Untersuchungsrichter, als dieser ihm eine lange Haftstrafe in Aussicht stellte. Kühn stürzte sich auf den Richter und schrie: „Ich war ´s doch nicht!“ Danach hatte er in seinem Strafverfahren keine guten Karten mehr. Im Mai 2001 wurde er dann wegen der Richterattacke und der Banküberfälle verurteilt, obwohl es für die Banküberfälle keine eindeutigen Beweise gegen Andreas Kühn gab. In dem Indizienprozess verurteilte ihn das Gericht zu 13 Jahren Haft.
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