Fall Mollath Abgestempelt als “wahnhafte Störung”, sueddeutsche.de, 16.11.2012
Seit sechs Jahren sitzt Gustl Mollath in der Psychiatrie – und das, obwohl ein interner Bericht der Hypo-Vereinsbank seine Hinweise auf Schwarzgeldgeschäfte bestätigt hat. Justizministerin Merk behauptet, die Frage illegaler Finanztransaktionen habe für seine Einweisung keine entscheidende Rolle gespielt.
Gustl Mollath zeigte seine Frau wegen unlauterer Bankgeschäfte an – und landete wegen Wahns in der Psychiatrie. Jetzt zeigt sich: zu Unrecht. Die Zeit-online 21.11.2012
Der Mann wirkt aufgeräumt. “Grüß Gott, Gustl Mollath“, stellt er sich vor. Sein Händedruck ist fest, sein Blick offen. Die Fenster in dem Besucherraum der Station FP4 des Bezirkskrankenhauses Bayreuth haben keine Gitter, aber Sicherheitsglas, das man nicht einschlagen kann. Die Tür zum Treppenhaus ist abgeschlossen, ebenso der Zugang zur Station. So sind die Regeln in der forensischen Psychiatrie, der Unterbringung für psychisch kranke Straftäter.
Seit sechs Jahren und neun Monaten ist der 56-Jährige gegen seinen Willen in verschiedenen geschlossenen Einrichtungen in Bayern untergebracht. Laut Expertengutachten und einem Gerichtsurteil ist er psychisch schwer gestört und gewalttätig, ein Straftäter. Mollath glaubt, dass seine Exfrau, einst Vermögensberaterin der Hypo-Vereinsbank (HVB) in Nürnberg, für ihre Kunden in großem Stil Schwarzgeld in die Schweiz verschoben hat. Das Landgericht Nürnberg urteilte deswegen im Jahr 2006, er sei von einem “paranoiden Wahnsystem” besessen.
…Mollaths Bemühungen haben keinen Erfolgt. Eine Nürnberger Staatsanwältin teilt ihm knapp mit, dass nicht ermittelt werden kann, da seine Angaben nur “pauschal” und “unkonkret” seien und keine “zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte” enthielten. Auch die Steuerfahndung rührt sich nicht. Dafür verklagt ihn seine Exfrau wegen Körperverletzung. Das Gericht erklärt ihn 2006 für unzurechnungsfähig und ordnet die Unterbringung in der Psychiatrie an. Ein Bayreuther Psychiater hat in der Verhandlung berichtet, Gewalttätigkeiten Mollaths gegenüber seiner Exfrau seien “von der Erkrankung an einer wahnhaften psychischen Störung geprägt”. Mollath halte “unkorrigierbar” am “komplexen System der Schwarzgeldverschiebung” fest, er zeige “keine Krankeneinsicht”.
Vor zwei Wochen aber wird dann ein bis dato unter Verschluss gehaltener interner Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank aus dem Jahr 2003 öffentlich. Er liegt ZEIT ONLINE vor: Auf 17 Seiten geht es darin um die “Briefe eines Herrn Mollath”. “Umfangreiche Überprüfungen” habe es gegeben über “Vermögenstransfers in die Schweiz, Provisionszahlungen an HVB-Mitarbeiter, Verstöße gegen GWG”. Gemeint ist das Geldwäschegesetz. Das Fazit der Prüfer: Mollaths Anschuldigungen klängen “in Teilbereichen zwar etwas diffus”. Dennoch hätten sich “alle nachprüfbaren Behauptungen als zutreffend herausgestellt”.
Gustl Mollaths Ehefrau war im Zuge der Ermittlungen außerordentlich gekündigt worden, anderen Kollegen ebenso. Niemand hatte das aber nach außen getragen. Acht Jahre lang ruhte der Bericht in den Aktenschränken des Geldinstitutes, bis er Ende 2011 an die Nürnberger Staatsanwaltschaft gelangte. Erst jetzt wiederum wurde er publik.
“Der Fall Mollath ist ein Justizskandal ungeheuren Ausmaßes”, sagt der Freien-Wähler-Landtagsabgeordnete Florian Streibl, Sohn des einstigen CSU-Ministerpräsidenten Max Streibl. Er verlangt den Rücktritt der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU), die im Landtag nun am Pranger der Opposition steht. Unverdrossen hält sie zu ihrer Justiz. Auf die Frage, warum Mollath weiter in der Psychiatrie sitze, sagt sie wieder und wieder: “Wegen seiner Gefährlichkeit.”
Mittlerweile muss die Ministerin allerdings um ihr Amt kämpfen. Im März dieses Jahres hat sie im Landtag über den Mollath entlastenden Bankenbericht geschwiegen, obwohl er ihrem Haus längst vorgelegen haben muss: Die Staatsanwaltschaft hatte ihn Ende 2011 weitergeleitet. Noch in einer Pressemitteilung vom 30. Oktober teilt Merck aber mit: “Ich habe auch dargelegt, dass die bankinternen Untersuchungen die Vorwürfe Mollaths gerade nicht bestätigen.”
Für Florian Streibl ist nun klar, dass Beate Merk versucht hat, “wissentlich zu täuschen”. Christine Stahl, Abgeordnete der Grünen im Landtag, sagt: “Bei der angeblichen Wahnidee eines Schwarzgeldskandals muss Gustl Mollath rehabilitiert werden.” Merk solle zugeben, “dass man sich in diesem Fall geirrt hat”. Doch die Ministerin flüchtet sich in juristische Verästelungen, wird immer knapper und unwilliger bei ihren Statements. “Solange Sachverhalte noch verfolgbar waren”, so ihre aktuelle Sprachregelung, habe Mollath nicht Recht. Das bedeutet im Klartext, dass die Dinge schon verjährt sind, Justiz und Steuerfahndung ihnen also nicht mehr nachgehen können.
“Den lass ich auf seinen Geisteszustand überprüfen”
An dem Urteil von 2006 fallen zwei Dinge auf. Sämtliche Mollath vorgeworfene Taten – angeklagt waren gefährliche Körperverletzung an seiner Exfrau, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung – werden vom Gericht mit seinem “paranoiden Gedankensystem” begründet. Was ist aber nun, wenn der Wahn vielleicht gar keiner war? Mollath soll seine Frau verprügelt und die Reifen von Autos aufgeschlitzt haben, deren Besitzer bei dem Scheidungsverfahren auf der Seite seiner Frau gestanden haben. Er bestreitet die Taten.
Zum Zweiten beruhen die Annahmen zum Tatgeschehen und der Vorgeschichte wesentlich auf den Aussagen von Frau Mollath. 2011 meldete sich Edward Braun, ein Zahnarzt aus Bad Pyrmont und einstiger Freund des Ehepaares. Seit 2004 hat er die beiden aus den Augen verloren und erst Jahre später von Mollaths Schicksal erfahren. In einer Eidesstattlichen Erklärung schreibt er, dass ihn Frau Mollath Anfang 2000 angerufen und inständig gebeten habe, auf ihren Mann einzuwirken. Demnach soll sie wörtlich gesagt haben: “Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. (…) Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie.”
Mollath hat aus seiner Unterbringung heraus viele Protestbriefe geschrieben. Einer ging an Maria E. Fick, Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Ärztekammer. Sie besuchte ihn und studierte die verschiedenen Gutachten. Zwei sind für Mollath positiv, doch sie zählten vor Gericht nicht. Die Richter stützten sich auf drei negative Beurteilungen. “Gefälligkeitsgutachten” nennt sie die Ärztin gegenüber ZEIT ONLINE. Die Diagnosen seien “schwammig”. Die Ärztekammer soll nun, so ihre Forderung, die Gutachten beurteilen lassen. Die Behandlung Mollaths, so schreibt sie in einem Brief an Justizministerin Merk, erscheine ihr “unbillig und ungerecht”. Auch wenn Mollath gewalttätig gewesen sein sollte und Reifen zerstochen habe, könne das nicht “mit einem unbestimmt langfristigen Freiheitsentzug geahndet” werden.