Exzellenz-Verständnis der Universität Tübingen – Gesellschaftlicher Skandal , Wissenschaft News
Große Freude herrschte an der Universität Tübingen, als am 15. Juni 2012 der Bewilligungsausschuss aus Wissenschaft und Politik (bestehend aus Mitgliedern des Wissenschaftsrates und der Deutschen Forschungsgemeinschaft) bekanntgab, daß die altehrwürdige Eberhard-Karls-Universität fortan den Status eines „Exzellenz-Clusters“ tragen darf.
Laut Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) war Entscheidungsgrundlage „der Konsens, dass die Kriterien der wissenschaftlichen Exzellenz, die Bund und Länder festgelegt hatten, für eine Förderung im Rahmen der Exzellenzinitiative maßgebend sind.“
Wer somit zur „Exzellenzliga“ zählt, fühlt sich „der Weltspitze der internationalen Forschungsuniversitäten ein ganz deutliches Stück näher“ wie der Tübinger Rektor, Prof. Dr. Bernd Engler, auf der Internetseite der Hochschule betont.
Hierzu passen auch die im Leitbild der Universität Tübingen propagierten Punkte einer „Forschungsuniversität von internationalem Rang“ und dem Festhalten „am Grundsatz der Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Forschung und Lehre“.
Neben der gesellschaftlichen Ehre ist eine solche Auszeichnung außerdem verbunden mit millionenschweren staatlichen Fördergeldern des BMBF.
Soweit also eine rundum erfreuliche Nachricht für Wissenschaft und Forschung in Tübingen.
Leider legt sich der dunkle Schatten der Realität über die pünktlich zum Sommerfest der Hochschule verbreitete Euphorie ihres Rektors.
Bei aller seriösen wissenschaftlichen Forschung, für die über 4.000 Wissenschaftler ihren Einsatz bringen, wurde nun bekannt, daß die Hochschulleitung gleichzeitig tiefschwarze Schafe und Pseudowissenschaftler deckt, deren Gebaren geeignet ist, den guten Ruf der gesamten Institution nachhaltig zu beschädigen.
Beispielsweise werden am Universitätsklinikum in der „Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter“, die kommissarisch von Prof. Dr. Michael Günter geleitet wird, u.a. im Auftrag von Familiengerichten Gutachten in Scheidungsverfahren (bes. bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten) erstellt. Daß es sich hierbei um eine willkommene Einkunftsquelle in Form von Drittmittelgeldern handelt, erscheint zunächst einmal legitim.
Weit jenseits jeglicher wissenschaftlichen Forschung ist es allerdings, daß unseren Recherchen zufolge dort Gutachten erstellt werden, deren Ergebnis von vornherein feststeht!
In monatelangen Pseudo-Explorationsgesprächen wird krampfhaft versucht, den Gutachten einen wissenschaftlich fundierten Anstrich zu verpassen. Als „gutachterliche Experten“ eingesetzt werden teilweise sogar „Psychologen“, die nicht einmal als Mitarbeiter des Instituts geführt sind.
Weiterhin wendet das Institut Testverfahren an, von denen die Vereinigung ernsthaft wissenschaftlich arbeitender Psychologen vor zig Jahren veröffentlicht hat, daß sie wegen Verletzung der schon 1969 aufgestellten Gütekriterien wissenschaftlicher Testverfahren „für psychologische Gutachten gänzlich ungeeignet“ sind. Als Beispiele seien die Tests „Familie in Tieren“, „Scenotest“ und „SURT“ genannt, mit denen sich jedes beliebige Ergebnis erzeugen läßt, wie die 2009 erschienene Dissertation von Katharina Behrend erneut bestätigt.
Die Motivation für derartig wissenschafts- und letztendlich auch rufschädigende Gutachtertätigkeiten kann nur darin bestehen, auf diese Art und Weise immer wieder aufs Neue von den beauftragenden Familiengerichten mit lukrativen Gutachten bedacht zu werden. So weit könnte man das Thema als unschönen Betrug an den zahlenden Scheidungspartnern mit angehängter Justizschweinerei achselzuckend abtun.
Ethisch höchst verwerflich wird die Kungelei dann aber dadurch, daß wir es hier nicht mit Altautos, Waschpulver oder sonstigen Banalitätsobjekten zu tun haben, sondern dem zukünftigen Schicksal ohnehin schon durch Trennungssituationen psychisch schwer belasteter Kinder.
In den uns vorliegenden Fällen nimmt die Psychiatrie der Universität Tübingen völlig skrupellos in Kauf, daß auf Basis derartiger „Gutachten“ Kinder von einem Elternteil (meistens dem Vater) dauerhaft getrennt werden, dabei psychisch zerbrechen und jahrelang als traumatisierte Scheidungsopfer weitere Scharen von Psychologen und Psychiatern beschäftigen werden.
Die Hochschulleitung, die mit mindestens einem konkreten Fall und der mehrfachen Aufforderung zur Abhilfe konfrontiert wurde, duldet das geschilderte „Geschäftsmodell“ ausdrücklich und ließ ausrichten, daß „das fragliche Gutachten lege artis erstellt wurde und daher seitens der Universität nichts weiter zu veranlassen“ sei.
Somit läßt sich also das gesellschaftsschädliche Wissenschaftsverständnis der Tübinger Universitätsleitung nicht mehr mit „Ausreißer“, „Einzelfälle“ und ähnlichen Euphemismen bagatellisieren. Spätestens hier sind Wissenschaftsrat, Deutsche Forschungsgemeinschaft und das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefragt, um noch einmal genau hinzuschauen, welche bekennenden Kinder-, Wissenschafts- und Forschungsschänder sie da als „exzellente Weltspitze“ sehen und mit Steuermillionen subventionieren wollen.