Gutachter mit unbrauchbaren Gutachten, grobe inhaltliche und fachliche Mängel, 09/2012

“Folgenreiche Gutachten”, ECHO Salzburgs Nachrichtenillustrierte, 09/2012

Die Affäre um eine 6-MiIlionen-Euro-Zahlung an den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher hat das Image einer ganzen Branche nachhaltig beschädigt. Drei Wirtschaftstreuhänder hatten per Privatgutachten die enorm hohe Gage Bimbachers abgenickt.
Dessen eigenes Geständnis, sein Honorar sei unangemessen und in Wahrheit für verdeckte Parteienfinanzierung vorgesehen gewesen, rüttelte im Sommer ganz Österreich auf. Schnell trat der Hauptverband der Gerichtssachverständigen auf die Bühne und wehrte sich gegen eine pauschale Kritik am Berufsstand. Dezidien wurde beklagt, dass die Gutachter und Sachverständigen m der medialen Berichterstattung „ohne jede sachliche Rechtfertigung Ziel eines kollektiven Schuldvorwurfs“ würden.

In den meisten Fällen entscheiden Gutachten Uneile mit. Es geht um viel. Richter
müssen sich auf den Sachverstand der Gerichtsgutachter verlassen können. Mit der weile traten weitere Vorkommnisse ans Tageslicht, die dem Image des Berufsstands nicht gerade förderlich sind.

Mit Textschablonen und dubiosen wissenschaftlichen Methoden soll der ehemalige Gerichtssachverständige Egon B. (er wurde mittlerweile aus der Liste der Sachverständigen gestrichen, sein vollständiger Name ist der Red. bekannt) Gutachten „wie am Fließband“ erstellt haben. Der Familienpsychologe lieferte laut den OO -Nachrichten bis zu 66 Gutachten pro Jahr und verrechnete der Justiz pro Schriftwerk zwischen 3000 und 5000 Euro Honorar. Egon B. spricht von einer „bewusst gewählten Übertreibung“, In der Zahl 66 seien Kurzgutachten und ergänzende Stellungnahmen enthalten. „Die durchschnitdichen Kosten lagen netto zwischen 1500 und 2000 Euro“, so der ehemalige Gutachter. Die Fragen von ECI IO beantwortete er per E-Mail. Zum einen sei er auf Urlaub und weiters habe er mit mündlichen Stellungnahmen gegenüber Journalisten durchwegs negative Erfahrungen gemacht.

Inhaltlich bewertete der Salzburger hauptsächlich Familienbeziehungen, um die Zivilgerichte bei der Entscheidung über Obsorge- und Besucherrechtsfragen zu unterstützen. NEWS enthüllte, mit welch zweifelhaften Methoden Egon B. operierte. Das Nachrichtenmagazin berichtete über „falsch protokollierte Gespräche, widerlegte Testergebnisse und die Nähe B.s zur Firma TAF, die enorme Gelder von der öffentlichen Hand lukriert“, schrieb der Aufdeckungsjournalist Kurt Kuch.

Die Staatsanwaltschaft Linz führt mittier-weüe ein Ermittlungsverfahren gegen Egon B. und hat ihrerseits den renommierten deutschen Rechtspsychologen Max Steller von der Universität Berlin mit einem Gutachten zur Sachverständigentätigkeit des Salzburgers beauftragt. Die Ermittlungen gegen B. in Salzburg, die 2009 begonnen
hatten, mussten noch im selben Jahr aus Befangenheitsgründen an die Staatsanwaltschaft in Linz übertragen werden. Immerhin hatte B. im Auftrag der Salzburger Staatsanwaltschaft Gutachten erstellt.

Das Ergebnis von Stellers Arbeit bringt inzwischen Verheerendes zutage. Die Qualität der Gutachten von B. in den geprüften Fällen sei so schlecht, dass sie als „Hilfe für familienrechtliche Entscheidungen unbrauchbar“ seien. Allen überprüften Gutachten mangle es an Transparenz und Nachvollziehbarkeit, schreibt Steller. Zusätzlich ortete der Berliner grobe inhaltliche und fachliche Mängel sowie sprachliche Defizite in den Gutachten. Für Egon B. gilt die Unschuldsvermutung. Steller ortet weiter „eine Tendenz zur ungerechtfertigten Pathologisierung der beteiligten Personen“.

B. habe „die meisten von ihm benannten diagnostischen Verfahren nach eigenem Belieben“ gestaltet und „dabei eine standardisierte Durchführung und Auswertung suggeriert“. Zusätzlich habe der Salzburger mit „Textbausteinen“ gearbeitet.
So sei es ihm wohl möglich gewesen, derart zahlreiche Gutachten zu erstellen.
Exakt schreibt Steller von „seitenfüllenden Textbausteinen mit extrem vielen Verwechslungen“. Keine guten Voraussetzungen also, wenn es um die heikle Entscheidung in Obsorgeverfahren geht.
Bei der Staatsanwaltschaft in Linz ist mittlerweile eine umfangreiche Gegenäußerung zum Gutachten von Max Steller eingelangt, wie Mediensprecher Philip Christi gegenüber ECHO erklärt. Die Angelegenheit wird sich wohl dementsprechend in die Länge ziehen.

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