Richter (Landgericht Hamburg) Wolfgang Hirth:
“Für solche Anliegen gibt es andere Internetseiten, wie z.B. www.richterdatenbank.de, wo (in der Regel nur vermeintliche) Richterfehler gesammelt und in meistens ehrverletzender Weise kommentiert werden.”
Wenn es keine Richterfehler gibt, dann gibt es auch logischerweise keine justizgeschädigten Menschen und diese werden durch wegreden verhindert.
Gleichzeitig ist das sehr praktisch, weil man nichts mehr zu verbessern braucht.
Dr. Rolf Lamprecht (Verdienstkreuz erster Klasse, verliehen von der Bundesjustizministerin): “Viele Richter sind verlogen oder schizophren…”
Da bereits die wahrheitsgemäße korrekte Veröffentlichung besonders von beweisbaren richterlichen Vergehen, Verbrechen und krimineller Handlungen usw. eine richterliche Ehrverletzung darstellt ist diese immer und stets gegeben wenn man etwas an der Justiz und Richtern kritisiert.
Das ist auch das einzige was manchen Richter rein im Ansehen der Person zu ihrem Gehalt und der Macht und Gewalt interessiert. Die justizgeschädigten Menschen sind nur niederes minderwertiges Beiwerk über das kein Wort verloren wird auch wenn diesen das ganze Leben zerstört worden ist oder diese umgekommen sind, weil nur das richterliche Ansehen und das hochelitäre richterliche Gefühl interessiert, dass man selbst noch bei richterlichen Verbrechen dadurch aufrechterhält, dass man sich dazu auch noch untereinander gratuliert und belobigt.
Wie man hier weiter unten unter der Überschrift:
“Überaus lobenswertes Vorwort zu diesen Seiten von Präsident Richter a.D. Gero Debusmann, Präsident Richter a.D. Rudolf von der Beeck vom OLG-Hamm und Richter Hans-Dieter Dodt vom LG-Bielefeld:”
nachlesen kann werden selbst vollkommen überaus korrekte richterliche Tätigkeiten, dann eine richterliche Beleidigung, wenn man diese überaus korrekten richterlichen Tätigkeiten wahrheitsgemäß veröffentlicht.
Wie von dem Richter Gero Debusmann ebenfalls festgestellt wird handelt es sich auch bei Rechtsbeugung, Protokollfälschungen, Korruption etc. um die ordnungsgemäßen Aufgaben der Justiz bei der Richter ausser dem guten Gefühl bei dessen Begehen kein negatives Gefühl durch eine wahrheitsgemäße und korrekte Berichterstattung erfahren wollen.
Auch der Generalstaatsanwalt Manfred Proyer meint, dass kriminelle Handlungen zur Aufgabe der Staatsanwaltschaft gehören aufgrund eines Rechtsbeugungsprivileg und einer Freistellung von Straftatbeständen.
Es geht um richterliche und juristische Gefühlsduselei, während deren Opfer manchmal nicht mehr leben oder von allem befreit sind was ein lebenswertes Leben ausmacht.
Dieses dürfte also bei Richter Wolfgang Hirth auch so gegeben sein und daher handelt es sich auch nicht um “Richterfehler”, denn es soll vorsätzlich entsprechend gehandelt werden, weil das die ordnungsgemäße Aufgabe der Justiz darstellt.