Urteilssammlung, Hausdurchsuchungen/Razzia im rechtsfreien Raum, spiegel online, 31.12.2007

Hausdurchsuchungen/Razzia im rechtsfreien Raum, spiegel online, 31.12.2007
Ein angeblicher 22,90 Euro-Betrug, ein Drogengerücht aus dritter Hand – immer wieder filzen Ermittler Wohnungen und Büros auf Basis vager Verdachtsmomente. Chronisch überlastete Ermittlungrichter genehmigen die Durchsuchungen häufig ohne ausreichende Prüfung.
Vier Jahre ist es her, dass Müller das Vertrauen in die Unverletzlichkeit seiner Privatsphäre verlor. “In der ersten Zeit nach der Hausdurchsuchung fühlte ich mich ausgeliefert und hilflos”, sagt der Fachinformatiker. Die um den Beschlag herum zersplitterte Türe seiner Wohnung erinnert daran, mit welcher Wucht die Staatsmacht an jenem Dezembertag in sein Haus eindrang. 22,90 Euro war der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Ermittlungsrichter Müllers Privatsphäre
wert. 22,90 Euro – so viel kostete die Nutzung einer Sex-Seite, auf der Müller angeblich gesurft und anschließend eine fremde Kontoverbindung angegeben haben soll. Es war nur ein vager Verdacht – der Zugang zum Online-Portal soll mit seiner IP erfolgt sein -, der dazu führte, dass die Münchner Polizei seine Wohnung filzte.
Die Folgen jedoch waren für den IT-Fachmann ganz konkret spürbar: Die Polizei beschlagnahmte seinen Computer, auf dessen Festplatte Müller sein digitales Tagebuch, Familienbilder, Liebesbriefe und andere sensiblen Daten gespeichert hatte. Selbst den dazugehörigen Monitor nahmen die Ermittler mit.
Später stellte das Landgericht München fest, dass die Durchsuchung von Müllers Wohnung unverhältnismäßig und rechtswidrig war. Die Staatsanwaltschaft musste die Ermittlungen schließlich einstellen. Im vergangen Jahr erhielt Müller eine staatliche Entschädigung in Höhe von 420 Euro. “Allein die Anwaltskosten waren fünfmal so hoch”, schimpft der junge Mann.
“Rechtswidrige Durchsuchungen nehmen überhand” Müller ist kein Einzelfall. “Rechtswidrige Durchsuchungen nehmen zunehmend überhand”, sagt Alexander Keller, Vorsitzender von Pro Justitia.
…In einem anderen Fall durchsuchte die Polizei laut Vetter die Wohnung eines Mannes mit dem Verdacht dort Raubkopien zu finden – nur weil sie diesen mit einer unbeschrifteten CD auf der Straße angetroffen hatte. Besonders häufig würden Ausländer Opfer ungerechtfertigter Durchsuchungen. Auch Selbständige und Unternehmer sind laut Pro Justitia oft betroffen. BUH Hausdurchsuchungen: Bei der Verfolgung von angeblich unerlaubte Handwerksausübung werden in manchen Regionen regelmäßig Hausdurchsuchungen durchgeführt.
Meisterzwang frontal21, Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung nicht rechtens, Frontal21 berichtete über den Handwerker Clemens Menzinger. Der war arbeitslos und machte sich selbständig. Doch dann schritt das Ordnungsamt ein, denn Menzinger hat keinen Meisterbrief. Das Ordnungsamt drohte Bußgelder an und durchsuchte sogar die Wohnung des Familienvaters. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Hausdurchsuchung war nicht rechtens. Heute arbeitet Clemens Menzinger weiter als selbständiger Handwerker. Das Bußgeld wurde nicht mehr eingefordert.
BUH Informationen und Urteile zu Durchsuchungen von Wohnungen und Geschäftsräumen sowie Betretungsrechten
Bundesverfassungsgericht Az.: 2 BvR 2212/99, Beschluss vom 5. Mai 2000: Aus Art. 13 Abs.1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich die Verpflichtung des Richters, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses sicherzustellen, dass ein Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt.

Verfassungswidrigkeit einer Wohnungsdurchsuchung bei Tage ohne richterliche Anordnung und unter Einsatz eines Drogenspürhundes


LG Zweibrücken, Az: 2 O 164/01, Verkündet am 13.12.2001
: Schadensersatzanspruch (hier: Anwaltskosten) nach Hausdurchsuchung

die tageszeitung
: Bundesverfassungsgericht: Hausdurchsuchungen müssen besser begründet sein als mit bloßen Vermutungen. Erst sollen mildere Recherchemittel genutzt werden

ngo-online
: Bundesverfassungsgericht rügt willkürliche Durchsuchungen 10. Okt. 2006

Rote Hilfe EV
: Bundesverfassungsgericht erklärt Hausdurchsuchung gegen die ROTE HILFE für verfassungswidrig; Münchener Polizei ist bekannt für rechtswidrige Durchsuchungen

PM Nr. vom 21.02.2001
, Karlsruher Urteil zu Hausdurchsuchungen: Grüne fordern Konsequenzen für Bayern

Elbe-Jeetzel-Zeitung
: Die Polizeimaßnahmen bei einer Hausdurchsuchung, die im August in Tollendorf gegen zwei Wohnungen und die Redaktionsräume der Zeitschrift »anti atom aktuell» (aaa) vorgenommen wurden, sind rechtswidrig gewesen.

BKA-Hausdurchsuchung rechtswidrig 05.11.2003
: Die Hausdurchsuchung bei den Mitarbeitern des Anonymisierdienstes JAP des AN-ON-Projektes war rechtswidrig.

Spiegel-online BVerfG 10.10.2006
: Keine Hausdurchsuchung wegen Falschparkens

Razzia im Cafe Exzess war rechtswidrig
von E. Steinbach – 07.04.2004

Landgericht Verden 25.08.2004 (Niedersachsen) erklärt Hausdurchsuchung bei Abschiebeversuch für rechtswidrig
Landgericht Heidelberg: Hausdurchsuchung bei Atomwaffengegner war rechtswidrig

heise news, Ermittlungen gegen Internetportal “LabourNet” eingestellt
: Das Landgericht Bochum hatte die Durchsuchungen bereits als rechtswidrig eingestuft, weil ihnen nur ein vager Verdacht zugrunde gelegen habe.

LG Gießen Qs 44/03
, Hausdurchsuchung bei der Projektwerkstatt Rechtswidrig.

Brummel der Stoffbär – Staatsfeind Nr. 1
: Hausdurchsuchung in Halle 07.09.2006

Hausdurchsuchung bei Hans Söllner
: Hitler, Busch, Blair eine Verfassungsfeindliche Organisation?

Dokumentation: Rechtsbruch, Hetze und Kriminalisierung in 5 ausgewählten Fällen


Küchenmusterung rechtswidrig 23.07.1997
, Kreiswehrersatzamt verstieß gegen Grundgesetz

Keine Hausdurchsuchung bei Anwaltskanzlei wegen 2 mal Falschparken. Letztlich entschied das BVerfG: “Hausdurchsuchung war evident sachfremd und grob unverhältnismäßig

Hausdurchsuchung
: Wie verhalten Sie sich richtig?

Leidartikel
: Gerald Höns (Bremen), Opfer von 20 (ergebnislosen) Hausdurchsuchungen

Die bundesweite Razzia der Bundesanwaltschaft im Mai bei Gegnern des G-8-Gipfels war rechtswidrig.
Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Laut BGH handelte es sich bei den Gipfelgegnern nicht um Mitglieder einer terroristische Vereinigung, die Generalbundesanwältin Monika Harms die Kompetenz zu der Razzia gegeben hätte.


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