Hausdurchsuchung, ZDF Wiso 28.08.2007

WISO HaudurchsuchungHausdurchsuchung, ZDF Wiso 28.08.2007:
…Wiso fragt den deutschen Experten für Strafprozessrecht, den ehemaligen Bundesrichter Prof. Lutz Meyer-Goßner ob Herr Bernhard hier alles richtig gemacht hat. In dem Fall war es ja nur sehr verständlich und nachvollziehbar, dass der Beschuldigte sich einen Anwalt genommen hat denn die Durchsuchung war überraschend für ihn zur Nachtzeit durch 2 Polizeibeamte und da ist es klar, dass er am nächsten morgen einen Anwalt aufsucht um sich Rechtsrat einzuholen. Kurze Zeit darauf stellt die Staatsanwaltschaft Bielefeld fest, Frank Bernhard ist unschuldig, er wurde Opfer einer Namensverwechselung.
Das Verfahren wird eingestellt und das Amtsgericht entscheidet, dass der unschuldige Bürger wegen der Ermittlungspanne nun zu entschädigen ist. Schön denkt sich Frank Bernhard und will seine Anwaltskosten nun von Vater Staat entschädigt erhalten. Doch er hat seine Rechnung ohne die Generalstaatsanwaltschaft Hamm gemacht. …Weil dass alles nicht sein kann klagt Frank Bernhard von dem Landgericht Dortmund allerdings ohne Erfolg. Prof. Lutz Meyer-Goßner: “Und ich meine hier ist kein effektiver Rechtsschutz gewährleistet sich sogleich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, denn als Laie kann er noch gar nicht wissen was auf ihn alles noch zukommt. Frank Bernhard hat also Recht, bekommt es aber nicht. Der Rechtsweg ist abgeschlossen. Durch eine Verwechselung wird er Beschuldigter in einem Strafverfahren, dann wird sein Haus durchsucht und am Ende bleibt er auch noch auf den Kosten sitzen. So hat sich Frank Bernhard einen Rechtsstaat nicht vorgestellt. Natürlich kann es zu Verwechselungen kommen aber danach muss der Bürger zu seinem Recht und zu seiner Entschädigung kommen. Alles andere riecht nach einem totalitärem Staat.

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