Heimliches auskungeln von Strafurteilen, BGH-Richter warnt vor Rechtsbeugung, 28.04.2010

Heimliches auskungeln von Strafurteilen, BGH-Richter warnt vor Rechtsbeugung, 28.04.2010
Verteidiger, Staatsanwälte und Gerichte handeln manche Strafurteile heimlich untereinander aus. Ein Strafrichter des Bundesgerichtshofs warnt jetzt: Wenn Anwälte und Richter dabei die neuen Vorgaben der Strafprozessordnung umgehen, machen sie sich selbst der Rechtsbeugung und der Beihilfe dazu schuldig.
Die neuen Beschränkungen für Absprachen in Strafprozessen werden offenbar systematisch umgangen. Thomas Fischer, Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH), warnte auf dem Frühjahrssymposion des Deutschen Anwaltvereins “nachdrücklich vor solcherlei Praktiken”. Der Bundesgerichtshof könne es keinesfalls hinnehmen, wenn die Vorschriften informell unterlaufen würden, sagte Fischer auf der Veranstaltung in Karlsruhe. Allen Beteiligten – Richtern am Landgericht wie Strafverteidigern – drohe in solchen Fällen selbst ein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung.

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