Herbstkolloquium 2014 der Strafverteidiger:
httpv://www.youtube.com/watch?v=OmWHqSPyNPg
Dr. Ulrich Sommer: Rechtswirklichkeit der Hauptverhandlung
Ich habe den Glauben an die Justiz verloren sagen mir meine Mandanten sehr häufig am Ende einer Hauptverhandlung. Das habe ich mir nie vorstellen können, diese Arroganz, dieser Flegel, diese Unfairness. Es sind nicht nur die Mandanten aus der sogenannten kriminologenen Szene, die mir das sagen.
Seit die Krake Strafrecht in der Mitte unserer Gesellschaft gelandet ist und auch der brave Bürger zunehmend Kontakt mit der Stafjustiz hat werde ich genau mit diesen Verlustbekenntnissen meiner Mandanten konfrontiert.
In der Vertrauensstatistik rangiert die Justiz ganz oben.
Wie Norbert Blühm das in seinem aktuellen kritischen Buch auch ausdrückt:
Mein Verhältnis zur Justiz war ehrfurchtsvoll wie das eines Gläubigen zu Gott.
Es ist das Blinde Vertrauen derer, die die Justiz nicht kennen.
Der Justizunerfahrene ist oft entsetzt wie aus seinem Traum ein Thrauma wird.
Die Rechtswirklichkeit in deutschen Gerichtssälen änderte sich 1933, ohne dass wesentliche Korsettstangen aus dem System herausgebrochen werden mussten.
http://www.strafverteidigerbuero.de/Ich_habe_den_Glauben_an_die_Justiz_verloren_-_aktuell.pdf
Prof. Dr. Thomas Weigend
…Das Missverhältnis zwischen der Machtstellung der Ermittlungsbehörden und der schwachen Position des Beschuldigten.
Die Geheimniskrämerei während des Ermittlungsverfahrens und schliesslich das Fehler einer Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme durch das erkennende Gericht.
…Heute sei das Interessse an der Wahrheitsermittlung veilfach durch das Interesse einer raschen Verfahrenserledigung verdrängt worden.
Auch seien die Möglichkeiten an dem Ermittlungsverfahren aktiv mitzuarbeiten sehr begrenzt und teilweise unatraktiv ausgestaltet.
Rechtsanwalt Dr. Stephan König
Mehr als ein viertel der Richter gaben an Absprachen informell also jeseits der gesetzlichen Regelung in §257c durzuführen und fast 60% haben angegeben, dass sie mehr informell anstatt formell Absprachen durchführen.
Fachanwalt für Strafrecht Prof. Dr. Ulrich Sommer
“Im aktuell dominierenden Prozessmodell in deutschen Gerichtssälen hat der zuständige Kriminaloberkommissar die ehrenwerte Aufgabe seinen Blick auf das Geschehen mit der Atidüde der Allgemeingültigkeit allen Beteiligten gleich zu Beginn der Hauptverhandlung einzuimpfen. Offensichtlich haben Kammervorsitzende es mittlerweile zur Tradition werden lassen dem Hauptermittler einen Initialauftritt zu überlassen, damit sich, so lesen wir immer wieder, einen Überblick über die Ermittlungen verschaffen kann.
Die Grundsätze der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit gebieten, dass in der Hauptverhandlung ermittelt werden soll ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist.
Wenn für die Frage der Schuld eine Rolle spielt was in einem Schriftstück steht kommt der Urkundenbeweis ins Spiel. Die Grundidee ist, die Urkunde zu verlesen, dass geschieht übrigens häufig im Stil von Radio Moskau oder Warnhinweisen von Arznei oder Glückspielwerbung. Was den Effekt hat, dass sich sämtliche Verfahrensbeteiligte zurücklehnen, aus dem Fenster kucken oder emails checken oder andererseits mit der Aktenbearbeitung beginnen.
…In der Praxis sei zu Beobachten, dass die Aussagen des Angeklagten und die der Zeugen in den Urteilengründen vielfach nicht objektiv dargestellt werden.
Rechtsanwalt Olaf Klemke
Es liegt nah, dass eine solche Allmacht kraft Gesetzes geradezu zu einem willkürlichen Gebrauch einläd. Diese Macht des Tatrichters ist der Grund dafür, dass der beste Strafverteidiger ein Verurteilungsgegleitetes Gericht trotz Aufbietung seiner ganzen Verteidigungskunst nicht an einem Schuldspruch hindern kann.
Rechtsanwältin Dr. Anette von Stetten
…
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Odenthal
Es ist furchtbar wie Menschen sich bei der Identifierzierung von Personen irren. Diese jahrhundertalte Erkenntnis von ….. ist duch die des Bundesjustizministeriums zur Wiederaufnahme bestätigt worden.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus
…Das es dem Rechtsverteidiger nicht zustehe sein eigenes Ermittlungsverfahren durchzuführen. Interessanterweise lässt sich feststellen, das das Reichsgericht da schon ganz anderer Auffassung war, also jenseits von der Geltung unserers Grundgesetzes.