Im Namen des Geldes, Die fragwürdigen Nebenverdienste der höchsten deutschen Richter, 31.03.2014

Die fragwürdigen Nebenverdienste deutscher Richter by Strafakte.de

Die „Wirtschaftswoche“ macht (im Heft 14/2014) die Nebenverdienste der höchsten Richter zum Titelthema: „Im Namen des Geldes“. So kommen etwa Richter am Bundesfinanzhof auf einen durchschnittlichen Nebenverdienst von 25.200 €, wobei 57 von 59 Richtern noch neben ihrer herkömmlichen Tätigkeit noch eine Nebenbeschäftigung haben. Damit sind die Münchener zwar Spitzenreiter, jedoch nicht allein: Am Bundesarbeitsgericht in Erfurt haben alle Richter einen Nebenverdienst, der ihnen im Schnitt 16.400 € extra einbringt. Auch am Bundessozialgericht verdienen alle hinzu, durchschnittlich ca. 10.000 €. Etwas gemäßigter geht es bei den Richtern am Bundesgerichtshof zu: Dort arbeiten nur 73% der Richter nebenbei, kommen aber auch auf ca. 10.000 €.

Besonders in der Kritik steht deren Tätigkeit an privaten Schiedsgerichten: Vertraglich können sich Unternehmen darauf einigen, dass bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht entscheiden soll – vergleichsweise schnell kommt man so zu seinem Recht, ohne weitere Instanzen, dafür gleich unter Beteiligung der höchsten deutschen Richter. Nicht nur damit lässt sich allerdings gutes Geld verdienen, auch die Teilnahme an exlusiven Seminaren ist teilweise recht lukrativ.

Sonderlich überraschen kann die Thematik allerdings nicht – zumindest Juristen werden kaum angenommen haben, dass Bundesrichter selbstlos oder allein für ihr Ego einen Kommentar zu ihrem Fachgebiet herausgeben oder zumindest daran mitarbeiten, regelmäßig in einschlägigen Fachzeitschriften und auf Vorträgen präsent sind.

In letzter Zeit soll vor allem der ehemalige BGH-Präsident Klaus Tolksdorf zur Mäßigung seiner Kollegen bei Nebentätigkeiten aufgerufen haben, womit er sich wohl nicht sehr beliebt machte. Es fiele schwer, sich von lieb gewonnenen Verdienstmöglichkeiten zu trennen.

Nicht zuletzt verdienen Richter an der Vermarktung ihrer Urteile kräftig mit. Diese werden dank einer exklusiven Partnerschaft verschlagwortet und kommentiert an juris weitergeliefert, die wiederum zahlt dafür an den ansässigen Richterverein oder – am Bundesgerichtshof – an eine eigens dafür gegründete Herausgebergemeinschaft. Dahin fließen auch die Verkaufserlöse der Entscheidungssammlungen, die nicht etwa von den Gerichten, sondern den Richtern in privater Nebentätigkeit herausgegeben werden. Die Wirtschaftswoche vermutet ein „Millionengeschäft“ dahinter. Da die Richterschaft aus Steuergeldern bezahlt wird, würden diese so für ihre Arbeit gleich doppelt und dreifach entlohnt. Ob sich an der Praxis großzügiger Nebenverdienste zukünftig etwas ändern wird, ist derzeit wohl nicht abzusehen.

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