In 8 Monaten mehr als 60 Fälle von bekannter strafbarer Korruption in deutschen Behörden, Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter 10.12.2008

Bei dem Antikorruptionsgesetz ging es um ein Gesamtkonzept, bei dem das Zusammenspiel der Behörden verbessert und die Kontrollmöglichkeiten gestärkt werden sollten. Dies haben Sie, sehr verehrte Frau Düker, in derselben Sitzung am 15. Dezembeu Düker, in derselben Sitzung am 15. Dezember 2004 so erklärt. Nicht ohne Stolz, so meine ich, haben Sie bilanzierend die Arbeit des bereits einige Zeit zuvor eingerichteten Korruptionsbekämpfungsdezernats 15 beim Landeskriminalamt dargestellt.
In den ersten sechs Monaten seines Bestehens seien bereits 180 Hinweise eingegangen, von denen die Hälfte “hinreichend strafrechtlich relevant” gewesen seien. Innenminister Dr. Behrens hat diese Zahlen im Verlauf der Plenarsitzung aktualisiert: Zwischen April und Ende November 2004 seien über 300 Anrufe eingegangen, von denen sich “auf Anhieb” 60 als strafrechtlich relevant erwiesen hätten.
Die “Göttinger Affäre”: Als sie bei einem Förder-Antrag in Millionenhöhe die bisherige Erfolgsbilanz eines Sonderforschungsbereichs an der Uni Göttingen sehen wollten, staunten sie nicht schlecht: angebliche Veröffentlichungen entpuppten sich als unfertige Entwürfe, die noch nirgendwo publiziert waren.

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