Insolvenzbetrug einmal anders herum, Insolvenzverwalter nimmt Betriebseinnahmen aus Gewerbzweig heraus um Insolvenz herbeizuführen, 20.1.2009…

Insolvenzbetrug einmal anders herum

Gegen uns, die alte Treff Frivol UG, wurde ein Insolvenzverfahren durch das Finanzamt Nürnberg eingeleitet.
Aus unserer Sicht war und ist das ein riesengroßes Kasperltheater. Hier ist anscheinend Insolvenzbetrug durch Vertreter der Stadt Nürnberg begangen worden.
Aus den nachfolgenden Zeilen ist klar zu ersehen, daß wir vollkommen im Recht waren. Aber wie immer wird so etwas durch die Stadt Nürnberg einfach ignoriert solange es in deren politisches Konzept paßt.

Gleich zum Anfang ist zu bermerken, daß es anscheinend in diesem Unrechtsstaat üblich ist, daß sich die Finanzämter auf dubiose, wenn nicht schon verbrecherischen Machenschafen einlassen.

Hier eines der vielen Beispiele, daß die Erpressungsversuche von Politikerseiten aus zum Teil erfolg haben. Wehrt euch Leute, sonst werden wir im Stechschritt wieder dahin kommen wo wir bereits schon einmal waren. Was ja angeblich NIE NIE wieder passieren kann. (Oder sind wir etwa schon dort?)
Wir wehren uns!

Jürgen Roth: Die Finanzämter unterstehen dem Finanzminister der jeweiligen Länder. Wer politisch unangenehm ist, kann durch direkte oder indirekte Einflußnahme auf die Finanzämter insbesondere politisch unwilligen Unternehmen das Leben zur Hölle machen. Das schildere ich am Fall des Anwalts Ulrich Kessler aus Leipzig. Ein Paradebeispiel dafür wie ein Unternehmer, der offensichtlich den Interessen der sächsischen Staatskanzlei im Wege stand, durch das Finanzamt in den Ruin getrieben wurde.
Oder der Fall des sächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Karl Nolle, der ebenfalls durch das Finanzamt ruiniert wurde und heute politisch keine Stimme mehr hat. Dabei war er derjenige, der einst Ministerpräsident Biedenkopf dazu zwang, sein Amt aufzugeben.

Hier der Link dazu:
www.heise.de/tp/artikel/38/38830/1.html

Und hier ist unsere Geschichte. Einfach unglaublich und nicht mehr zu fassen! (Short Version)
Und nehmt euch Zeit die ganze Geschichte zu lesen! Diese Schweinerei kann jeden aus heiteren Himmel treffen!

Gleich zum Anfang:
Wir geben es zu! Wir haben mit unseren Steuererklärungen etwas geschlampert!
Das ist jedoch keine Generalbeichte und auch keinerlei Anerkennung irgendeiner Schuld!
Wenn wir uns so manche Industrielle und so manche Politiker ansehen wird ja wohl klar, daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Nachdem wir bei der Stadt wegen unserer hartnäckigen Weigerung die Willkür der oben erwähnten mit zu machen in Ungnade gefallen sind wurden uns einige dubiose Verfahren an den Hals gehetzt.
Durch Seiten der Stadt und dem Finanzamt wohlgemerkt. Man konnte sich bei der Obrigkeit anscheinend nicht mehr anders helfen.

Also begehen einige Amtspersonen munter Rechtsbrüche und versuchen dies alles durch Gesetzestexte zu rechtfertigen. Das hatten wir doch alles schon einmal!

Aber das Folgende übertrifft so ziemlich alles:

Ende 2011 flattert uns ein Schreiben in das Haus, daß wir angeblich in Insolvenz gehen sollen.
Kurz darauf taucht ein angeblich bestellter Insolvenzverwalter auf und will die Unterlagen der Firma ausgehändigt bekommen.
Wir haben natürlich zu dieser Besprechung unseren Steuerberater als Zeugen eingeladen. Der Steuerberater ist Vereidigter Buchprüfer, also ist er damit nicht irgendein daher gelaufener Straßenköter der nur bellt.

Dazu kommt noch für die spätere Richtigstellung, daß uns am 3.11.2011 eine Gewerbeuntersagung durch die Stadt Nürnberg in das Haus kam.
Also mal schön noch einen Querschläger reinschieben. Das hatte dann nämlich Auswirkungen für die spätere Verhandlung auf das Gewerbeuntersagungsverfahren in Ansbach.
Nur hatten mal wieder einige Amtspersonen das EU-Recht vergessen und nicht berücksichtigt.

Am 7.2.2012 bekommen wir ein durch und durch getürktes Insolvenzgutachten durch diesen Insolvenzverwalter zugestellt. Auf dieses Gutachten sollten wir Stellung nehmen lt. dem Insolvenzgericht Nürnberg. Das haben wir auch getan. Es wurde von uns JEDE Seite bemängelt des 60-seitigen Gutachtens.
Nur eine Sache ist dabei, die ganz klammheimlich eingefügt wurde ist der eigentlich Knackpunkt bei der Angelegenheit.

Es wurde uns in diesem Gutachten und auch in einem späteren Schreiben des angeblichen Insolvenzverwalters UNTERSAGT die Hureneinnahmen durch den Escort-Service mit in die Bilanz zu nehmen.
Mit der fadenscheinigen Begründung, daß Hureneinnahmen NICHT kalkulierbar sind!
Mit Unterschrift und Stempel dieses Insolvenzverwalters.
Hier fragen wir uns alle, wie soll in der heutigen Wirtschaftslage ÜBERHAUPT irgend etwas kalkulierbar sein? Dann ist wohl die Gastronomie noch weniger kalkulierbar!

Weil ja nach dem Gesetz ein Insolvenzverwalter die absolute Allmacht über eine Firma hat mußten wir und unser Steuerberater trotz Protest natürlich gehorchen.

Aber eines der seltsamsten Sachen ist dabei, daß dieser angebliche Insolvenzverwalter es zugelassen hat, daß in der Bilanz von 2009 sehr wohl die Einnahmen des Escort-Service stehen.
Die wurden ja in seiner Aufstellung später stillschweigend anerkannt.

Jedenfalls waren dadurch die Einnahmen des Escort-Services NICHT in den Bilanzen 2010 und 2011 sowie in der Halbjahresabrechnung für 2012 enthalten.

MOMENT, WIE WAR DAS BITTE?

Da haben wir doch eine Gründungsurkunde durch das Handelsregister! Siehe weiter unten in der ausführlichen Darstellung.
Mit Unternehmensnummer, mit Stempel, mit Unterschrift sowie eine notarielle Bestätigung!

Zitat aus der Gründungsurkunde vom 20.1.2009 (URNr. A 0073/2009):

Seite 2 Absatz 2:

Gegenstand des Unternehmens ist Webseitenwerbung und Betreiben der Webseite Poppauktionen.de, Führen einer Werbeagentur, Escortservice, Warenvertrieb Erotikartikel und andere Waren, Führen von Erotik-Treffs in Form von Gaststätten, Führen von Geschäften, wie Erotik Boutiquen, Antiquariate, Vermittlung von Dienstleistungen aller Art, sofern hierfür keine behördliche Gehnehmigung erforderlich ist.

Wie also bitte kann ein angeblicher Insolvenzverwalter in zwei Schreiben daraufhin den Escortservice aus den Bilanzen bzw. aus der Kassenliste entfernen, bzw. untersagen, daß diese nicht hinein dürfen?
Wobei da schon eine Aussage der Geschäftsführerin war, daß SIE hauptsächlich der Escort-Service ist! Siehe dazzu ein paar absolut unglaubwürdige Aussagen des Insolvenzverwalters später.

Zitat aus dem Gutachten vom 7.2.2012:
Etwas ähnliches steht auch in einem Schreiben der Insolvenzkanzlei vom 6.12.2012.

Seite 54:

Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht daraus, daß die Geschäftsführerin angegeben hat, sie wolle den von ihr persönlich verdienten Hurenlohn regelmäßig als Einlage in die Gesellschaft einbringen. Diese können bei der Planung nicht berücksichtigt werden. Denn die Umsätze sind nicht planbar und es besteht kein Anspruch der Gesellschaft darauf, daß diese Beträge in die Gesellschaft eingelegt werden.

Und hier haben wir wieder mal eine faustdicke Lüge!
Es kann bei der Planung sehr wohl berücksichtigt werden. Es MUSS sogar berücksichtigt werden.
Die Geschäftsführerin sagte nicht, daß sie den Hurenlohn als Einlage einbringt, sondern sie sagte, DASS der Hurenlohn zu den Einnahmen gehört!
Hier versucht doch einer durch Verdrehungen und Unwahrheiten eine Aussage zu verwässern.

Beweis dazu:
Warum wurde von diesem Insolvenzverwalter dann die Bilanz 2009 aktzepiert. In genau dieser sind nämlich die Hureneinnahmen mit drin.
Des Weiteren wurden diese Einnahmen dem Steuerberater mit genauer Auflistung von Tag und Uhrzeit abgegeben.

Nur durch das Verbot des Insolvenzverwalters konnten die Einnahmen nicht in die Bilanzen 2010 und 2011 übernommen werden. Und dafür ist mehr als ein Zeuge vorhanden!
Noch dazu ist zu bemerken, daß wir nach Absprache mit einem Vertreter vom Finanzamt die Bilanzen von 2010 und 2011 erst Ende 2012 abzugeben haben.
Außerdem KONNTE gar keine Bilanz 2011 erstellt werden, weil das zu dem Zeitpunkt bereits vom Insolvenzverwalter untersagt wurde.

Ich greife mal etwas vor: Nach der Zwangsschließung der Treff Frivol UG im Mai 2012 (durch den angeblichen Insolvenzverwalter) wurde von uns privat natürlich für den Zeitraum 5/2012 bis 12/2012 eine Bilanz erstellt für die neue Firma.
Und diese Bilanz ist aus (wahrscheinlich göttlicher Fügung) im Plus. Nur hat sich dummerweise für den Insolvenzverwalter bei unserem Geschäft REIN GAR NICHTS verändert.
Außer daß wir unter sehr erschwerten Umständen weiter arbeiten mußten. WIE BITTE paßt das dann zusammen?

Aktenzeichen 8300 IN 1704/11
Insolvenzgericht Nürnberg

Schreiben in Kopie durch das Insolvenzgericht an uns Eingang am 12.3.2013
Hier versucht der Insolvenzverwalter noch ein paarmal seine absichtliche Zerschlagung der Firma zu rechtfertigen.

Zitate:
Seite 12:

Berücksichtigung der Einnahmen aus Prostitution
Die Geschäftsführerin der Schuldnerin moniert, ihre Einnahmen als Prostituierte seine bei meiner Liquiditätsplanung nicht berücksichtigt worden. Ihre Versicherung und der Bestätigung des Steuerberaters, wonach ihre Einnahmen als Prostituierte  am Jahresende in die Firma fließen würden, sei nicht Rechnung getragen worden.

Wo und wann bitte wurde gesagt, daß die Einnahmen erst am Jahresende in die Firma fließen würden.
Wie soll dann bitte bei dem angeblichen so schlechten Umsatz der Strom, die Telefone und alle weiteren Kosten gedeckt werden?
Und die Erfahrung hat ja gezeigt, daß das alles bezahlt wurde!
Also SIND die Einnahmen durch die Prostitution schon da bereits in die Firmenkasse geflossen!
Das müßte sogar einem kfm. Azubi im ersten Lehrjahr anhand einer einfachen Kontokorrentrechnung klar sein. Aber an diesem dubiosen Insolvenzanwalt geht das ja anscheinend vorbei. Aber was will man von einem Anwalt erwarten, der nicht einmal in der Lage ist Gesetze richtig zu lesen und zu verstehen? Siehe Ausführung weiter unten.

Berücksichtigung der Einnahmen aus Prostitution
Zum einen ist schon nicht nachvollziehbar, warum die Einnahmen als Prostituierte erst am Jahresende ´in die Firma fließen´ sollen. Zum anderen liegen mir keine Informationen darüber vor, daß imm November oder Dezember 2011 die Jahreseinnahmen aus der Prostitution der Geschäftsführerin an die Schuldnerin geflossen wären. Insoweit wäre ich für einen entsprechenden Nachweis seitens der Geschäftsführerin dankbar.

Häh (auf gut fränkisch) (Übersetzung: Wie bitte? Ich habe das nicht so richtig verstanden. Könnten Sie das bitte noch einmal sagen?)?
Da wird es einem erst untersagt, daß die Einnahmen in die Bilanzen und Kassenlisten genommen werden (siehe Absatz oben) und dann ist es für eben diesen Menschen plötzlich nicht nachvollziehbar, daß es nicht geschehen ist!
Sind wir hier denn im Irrenhaus?
Daß hier offensichtlich entweder hochgradiger Schwachsinn vorliegt oder absichtliche Täuschung sollte wohl sogar ein Schimpanse erkennen! (Vorsichthalber mal eine Entschuldigung an alle Schimpansen!) (siehe ´Planet der Affen´)
Hier wird von dem sogenannten Insolvenzverwalter verschwiegen, daß er ganz genau das am Anfang offensichtlich mit Absicht boykottiert hat!
Es wurde ihm vor Zeugen gesagt, daß die Hureneinnahmen zum Geschäft gehören!
Zur Kenntnisnahme: Die Steuererklärungen und Bilanzen von 2010 und 2011 waren zum Zeitpunkt der vorläufigen Insolvenz noch nicht erstellt. Und schon bei der Eröffnung der Vorläufigen Insolvenz wurde es uns untersagt, genau diese Einnahmen/Kassenlisten/Bilanzen mit zu nehmen.
Aber für das Jahr 2009 ist es ja geschehen. Diese Bilanz war da ja schon fertig.
Das allerdings hat der angebliche Insolvenzverwalter übersehen! Er hätte sich vielleicht einmal die Kassenliste aus diesem Jahr ansehen sollen. Da wäre ihm aufgefallen, daß die Einnahmen aus der Prostitution ganz regulär mit Datum aufgelistet sind und somit während des Geschäftsbetriebes in das laufende Geschäft eingeflossen sind.
Wie ebenfalls die Listen für unseren Steuerberater für 2010 und 2011 belegen, daß es da ebenfalls der Fall hätte sein sollen.
Ich behaupte hiermit immer noch, daß dieses Täuschungsmanöver seitens des angeblichen Insolvenzverwalters Absicht ist!

Berücksichtigung der Einnahmen aus Prostitution
Sollte die Geschäftsfüherin mit ihren Ausführungen hingegen meinen, dass ihre Einnahmen aus Prostitution 2012 erstmalig der Schuldnerin zufließen sollen, so ist nicht nachvollziehbar, warum gerade erstmalig 2012. Des Weiteren liegt mir auch keine wie auch immer geartete Bestätigung des Steuerberaters der Schuldnerin vor hierzu vor.

Das Ganze jetzt bitte noch einmal im Klartext.
Ist dieser angebliche Insolvenzverwalter so UNFÄHIG, daß er zu dumm ist die Bilanz von 2009 zu lesen?
Genau da sind bereits die Prostitutionseinnahmen eingeflossen. Das beweißt schon alleine, daß die Prostitutionseinnahmen in die Firmenkasse gehören.
Dieser Mann ist offensichtlich so etwas von Resistent gegen Argumente, daß jedes Heilkraut versagen muß.
Die Unterstellung, daß die Einnahmen erstmalig 2012 einfließen sollen, ist schlicht und einfach ein weiterer Versuch das ganze Verfahren zu fälschen!
Das paßt natürlich auch zu der Untersagung für 2010 und 2011 die Einnahmen mit hinein zu nehmen. Diese Verdrehungen muß ja wohl der Dümmste erkennen.
Und natürlich kann ihm auch ´keine wie auch immer geartete Bestätigung des Steuerberaters´ vorliegen. Er hat ja nicht einmal den VERSUCH gemacht es heraus zu finden.
Übrigens: Ein Insolvenzverwalter hat die PFLICHT eine Firma zu retten wenn auch die geringste Chance besteht!
Dieser sogenannte Insolvenzverwalter hingegen hat absichtlich auf die totale Zerschlagung der Firma hin gearbeitet! (Ätsch, wir sind immer noch da…..)

Berücksichtigung der Einnahmen aus Prostitution
Unabhängig davon konnten die Einnahmen aus der Prostitution der Geschäftsführerin bei der Planung aus folgenden Gründen nicht berücksichtigt werden:
Nach § 2 S. 1 ProstG kann die Forderung (aus Prostitutionseinnahmen) nicht abgetreten und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden. Dies bedeutet, daß diese Einnahmen ausschließlich der Prostituierten zustehen und nicht der Schuldnerin. Die Schuldnerin hat keinen Rechtsanspruch darauf, daß Frau Klostermann diese Umsätze zukünftig zur Verfügung stellt. Dieser Umstand wurde der Schuldnerin……….bla bla blubb

Und jetzt frage ich mich erst einmal, wieso es seit dem Prostitutionsgesetz es plötzlich möglich ist eine Hure auf Steuerkarte ein zu stellen und zu versichern. Sowie Rentenversicherung und allen anderen sozialen Aspekten.
Ist dieser angebliche Rechtsanwalt ebenfalls nicht in der Lage Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen?
Genau im Prostitutionsgesetz wird AUSDRÜCKLICH darauf hin gewiesen, daß im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses genau DAS möglich ist. Es wird außerdem audrücklich auf § 185 BGB verwiesen.
Bitte, bitte, Herr Insolvenzanwalt, geben sie ihre Zulassung freiwillig ab!

Berücksichtigung der Einnahmen aus Prostitution
Frau Klostermann hat darauf hingewiesen, daß die Einnahmen erst am Ende des Jahres zur Verfügung gestellt werden sollten. Auch aus diesem Grund konnten die Einnahmen keine Berücksichtigung finden. Denn bei jeder Planung ist das Prinzip der Termingenauigkeit….blablablubb

Langsam wird es ermüdend diese Lügen überhaupt zu beantworten.
Es wurde NIEMALS gesagt, daß die Prostitutionseinnahmen erst 2012 in die Firma fließen. Das ist eine LÜGE von diesem anscheinend gekauften Insolvenzanwalt!
Die Kassenlisten beweisen eindeutig, daß diese Einnahmen Tag für Tag, Stunde für Stunde festgehalten wurden.
Und außerdem haben wir unseren Steuerberater als Zeugen, daß diese Einnahmen abgegeben wurden BEVOR dieser ganze Irrsinn begonnen hat!
Außerdem weiße ich noch einmal darauf hin, daß ja genau diese Einnahmen ebenfalls schön brav in der Bilanz 2009 enthalten waren. Diese Bilanz wurde vor dem großen Auftritt des Insolvenzverwalters erstellt.
Und wir erinnern uns. Bei den folgenden Bilanzen wurde es uns UNTERSAGT die Prostitutionseinnahmen einzubringen.
Erst mündlich bei der ersten Besprechung und dann noch mehrmals schriftlich.
Noch einmal, Herr Insolvenzanwalt: Ihre PLICHT ist es zu RETTEN und nicht zu ZERSTÖREN.
Sie sind in diesem Augenblick eine Amtsperson lt. Gesetz. Das nennt sich Amtsmißbrauch. Zu wessen Gunsten dürfte wohl einigen bereits klar sein.

Berücksichtigung der Einnahmen aus Prostitution
Seite 13
Es war außerdem nicht nachvollziehbar, warum die Prostitutionseinnahmen eines ganzen Jahres der Schuldnerin erst am Ende des Jahres zufließen sollen.

Stimmt!
Diese blödsinnige Behauptung ist auch für uns nicht nachvollziehbar!
Ich verweise noch einmal auf den Anfang der ganzen Angelegenheit als es uns untersagt wurde, die Prostitutionseinnahmen dazu zu nehmen!
Die Einnahmen waren bereits in einer separaten Kassenliste vorgemerkt und auch dem Steuerberater VOR dem ganzen Irrsinn überreicht worden!
Dieser sogenannte Insolvenzverwalter will anscheinend nur das realisieren was ihm in den Kram paßt.
In der Psychologie nennt man das selektive Wahrnehmung! Das sollte vielleicht vorsichtshalber behandelt werden. Das könnte sich zur Schizophrenie entwickeln.

Noch einmal für die ganz Doofen:
WIE BITTE sollen in den Geschäftsjahren der Strom, das Telefon, die Netzbetreiber und ebenfalls die Lieferanten bezahlt werden?
Das sind ja wohl, wie die meisten Personen die das hier lesen nachvollziehen können, Firmen, die einen SOFORT den Hahn zudrehen wenn man mit den Zahlungen im Rückstand ist.
WIE BITTE soll das dann die ganzen Jahre funktioniert haben sollen, wenn nicht die Prostitutionseinnahmen in die Firma eingeflossen wären?

ES IST EINE GANZ EINFACHE FRAGE UND WIR WÜNSCHEN DARAUF EBENFALLS EINE GANZ EINFACHE ANTWORT!
Und nicht wie es bei diesem Vertreter der Obrigkeit anscheinend üblich ist Bleiwüsten in epischer Breite zu verfassen um die WAHREN Tatsachen zu verschleiern!

Abschließend zur Short-Version kann man nur sagen, daß hier offensichtlich durch Täuschungen, Lügen und Verdrehungen versucht wird die Wahrheit zu verschleiern.
Es gibt natürlich noch einige Dokumente dazu, wie z.B. das ominöse Gutachten des Insolvenzverwalters, wie oben bereits erwähnt, die Antwort darauf, die Möchte-Gern-Richtigstellung zur Antwort.
Sowie die Versuche uns den Schlüssel für die Gaststätte bei der Zwangsschließung der Treff Frivol UG zu nehmen um die Gaststätte zu schließen.
Da gibt es schon wieder ein Beispiel für die schlampige Arbeit des sogenannten Insolvenzverwalters. Er hat übersehen, daß die Mietverträge längst auf uns privat laufen und nicht auf die Firma.
Kurzum, bei diesem Clownsauftritt haben dann die Leute von der Kanzlei von uns Hausverbot bekommen. Ja, es darf laut gelacht werden.
Die Versuche des Finanzamtes uns unterzubuttern durch falsche Computereinträge sprechen ebenfalls Bände.
Unsere Steuererklärungen wurden gemäß der Vereinbarung mit einem Vertreter des Finanzamtes insoweit inkl. der Bilanzen noch fristgerecht abgegeben.
Nur hat das Finanzamt Nürnberg die Vereinbarung gebrochen und VORHER bereits den Insolvenzantrag eingereicht.
Dann kommt der Hammer: Die beantrage Insolvenz hat sich auf eine Schätzung von ca. Euro 35.000,– Steuerschulden berufen.
Nur sind es lt. diesen Erklärungen nur ca. Euro 15.000,– gewesen.
ES HAT ÜBER FÜNF MONATE GEDAUERT BIS DIE ANGABEN BERICHTIGT WAREN!!!!!!!!!
Das ist lt. Gesetz absolut unzulässig. Und dabei hat unser Steuerberater MEHRMALS Krach geschlagen warum das noch nicht berichtigt ist.
Somit hätte nämlich das ganze Insolvenzverfahren in sich bereits zusammen fallen MÜSSEN! Hätten die Amtspersonen ihre Arbeit korrekt gemacht!

Und hier wird es interessant:
Wir hatten vorher zusammen mit Herrn Ramstöck einen Besuch von einem Steuereintreiber.
Der hat uns versichert, daß erst einmal die Steuererklärung bis zur festgesetzten Frist abgewartet wird, bis weitere Zwangseintreibungen vorgenommen werden.
Die Frist war noch lange nicht abgelaufen, da kam dann das folgende Schreiben.
Es gab keine fruchtlose Pfändung – das ist eine Lüge.
Wir haben eine Besprechung gehabt und haben eine Vereinbarung getroffen.
Und noch ein Wunder:
Pünktlich zur Gewerbeuntersagung kommt das Insolvenzverfahren rein.
Da wollte uns jemand lahm legen, so daß wir den Anwalt nicht bezahlen können.
Und siehe da, genau das ist dann eingetreten. Siehe ein Schreiben vom Insolvenzanwalt ein paar Tage später.
Dazu noch für die spätere Gewerbeuntersagungsverhandlung: Die Steuererklärungen wurden dann auch schon vorher abgegeben an den Steuerberater..
Also schon VOR der Beantragung des Insolvenzverfahrens.

Selbst wenn das Insolvenzverfahren berechtigt gewesen wäre, erkennt man an dem ganzen Zusammenhang, daß eine Rettung der Firma möglich gewesen wäre!
Nach dem Gesetz ist aber die Obrigkeit dazu VERPFLICHTET zu retten. Und erschwerend daran ist auch noch, daß Arbeitsplätze auf Steuerkarte daran gehangen waren!

Noch einen Nachtrag bei Chapter 1 (Short Version):
Fazit: Es wurden uns Euro 43.000,– in den Bilanzen 2010 und 2011 durch diese Machenschaften unterschlagen.
Und damit wäre die Firma ganz klar im Plus gewesen. Also hätte es UNBEDINGT eine Positive Forführungsprognose geben müssen und der Insolvenzantrag hätte abgelehnt werden MÜSSEN!
Und das war Absicht! Er wurde darauf hingewiesen!
Ich wiederhole mich ungern: Aber denken wir an das oberste Gebot bei so etwas: Die Verpflichtung zu retten was zu retten ist!

Bei der erweiterten Version weiter unten erkennt man ebenfalls (siehe Zeile 8.11.2011), daß wir von Amts wegen betrogen und belogen wurden!
Und das Ganze auch noch schriftlich!

Noch ein klitzekleiner Nachtrag:
Da hat doch der Überspezialist als Gutachter und als Insolvenzverwalter noch eine Kleinigkeit übersehen.
SEIT WANN DARF BITTE EIN GESCHÄFTSFÜHRER EINER GmbH, UG, Ltd. usw. EINE NEBENTÄTIGKEIT, GESCHWEIGE DENN EINE EIGENE FIRMA HABEN NEBEN SEINER TÄTIGKEIT ALS GESCHÄFTSFÜHRER?
Und schon gar kein Geschäft das mit der Hauptfirma im Interessenkonflikt steht! Das ist sogar gesetzlich festgelegt!
Richtig!
Er darf nicht!
Und jeder verdiente Pfennig hat erst einmal in die Firmenkasse einzufließen!

Nebenbei bemerkt darf ja auch kein Angestellter bei jeglicher Firma ohne schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers ebenfalls KEINERLEI Nebentätigkeit ausüben. Nicht einmal ein ehrenamtliches Amt.
Und keiner von uns allen kann sich erinnern, daß Diana jemals eine Genehmigung erteilt wurde, daß sie ihren Escort-Service auf eigene Kappe machen darf!
Weder mündlich noch schriftlich. Das Dokument möchte ich jetzt gerne einmal sehen!

Wir können hier also ganz bewußt von einer absichtlichen Zerschlagung einer Firma sprechen!
Das ist eine Straftat! Uns was macht die Staatsanwaltschaft der Stadt Nürnberg?
Sie steckt den Kopf in den Sand und tut mal wieder rein gar nichts!
Mollath läßt grüßen!

V.i.S.d.P.: Thomas Wunderlich
Das schreibe ich absichtlich dazu, weil ich diese ganze Seite als Pressemitteilung verstehe und diese Schweinerei an die Öffentlichkeit bringen will.

Und weil wir jetzt langsam einen äußerst dicken Hals bekommen haben wegen diesen Schweinereien die da gelaufen sind, initiiert durch das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg, haben wir beschlossen, daß wir uns jetzt an die Presse wenden.
Aber unterschätzt das bitte nicht! Wir reden hier nicht von den Nürnberger Nachrichten sondern von der Weltpresse angefangen über die DPA, AP, UP und die ganzen anderen großen Agenturen. Bis runter zur kleinsten Schülerzeitung!

siehe auch:
Pressemitteilung – Mollath läßt grüßen – bei uns (Rock-Cafe Frivoli) geschieht es genauso
Frei zur Veröffentlichung

Und hier ist unsere Geschichte. Einfach unglaublich und nicht mehr zu fassen! (Extended Version)
Und nehmt euch Zeit die ganze Geschichte zu lesen! Diese Schweinerei kann jeden aus heiteren Himmel treffen!

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