Jörg Bergstedt erklärt die fiesen, miesen und verlogenen Tricks von Polizei, Politik und Justiz mit Beweismittelwerkstätten, frei ausgedachten Straftaten ua., Regensburg 03.07.2010

httpv://www.youtube.com/watch?v=xtBysbvuxG0

Jörg Bergstedt erklärt die fiesen, miesen und verlogenen Tricks von Polizei, Politik und Justiz mit Beweismittelwerkstätten, frei ausgedachten Straftaten ua., Regensburg 03.07.2010

http://www.fiese-tricks.de.vu

Tatbestände die frei erfunden und physisch unmöglich sind werden in Gerichtsurteile geschrieben und für den Angeschuldigten gibt es Knast. Der Richter ist von der Polizei über ihre Lügen informiert worden und aufgefordert worden darüber zu schweigen. Er hat die Lügen somit gekannt und hält dieses sogar Aktenkundig fest! Es handelt sich somit um eindeutig beweisbare Rechtsbeugung zusätzlich mit dem Straftatbestand der Freiheitsberaubung (Ausserdem Verfolgung Unschuldiger, falscher Verdächtigung usw.). Gerichte sind geübt darin die Wahrheit frei zu erfinden.
Eine gelogene Pressemitteilung  kommt vom hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) höchstpersönlich, der auch höchstpersönlich die verlogene Staatsanwaltschaft etc. kommandiert. Entlastende Beweise werden bei der Staatsanwaltschaft Giessen verschwinden gelassen. Man hat bei der Staatsanwaltschaft nicht mehr feststellen können warum jemand inhaftiert worden ist und daher hat man ihn im Gefängnis belassen und daher liege keine Freiheitsberaubung vor.
Alle beteiligten Giessener Richter decken die kriminellen Handlungen der Richter, Staatsanwaltschaft und Polizei und man arbeitet dabei mit Nazimethoden. Nur das OLG entscheidet anders (heute ist eine Entscheidung durch das OLG als dritte Instanz nicht mehr möglich): “Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äusserst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale “unerlässlich” und “unmittelbar bevorstehend” rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher Schutzhaft) ausgeweitet wird (Homann, §32 HSOG Rn 16 und 3)”.
Es gibt kein journalistisches Medium welches diese Vorgänge oder entsprechende Entscheidungen veröffentlichen wollte.
Polizisten sollen auch bei Mord gegenüber Bürgern immer freigesprochen werden. Bürger besonders aus niedrigeren Schichten sollen immer verurteilt werden:
Sachverständigengutachten: “Bei Polizisten kann sich in Erregungssituationen unbemerkt der Zeigefinder krümmen.”
Beweismittel für eine angebliche Beleidigung wegen einer unbenannten und zeitlich unbekannten Beleidigung:
Die Zeugin räumte selbst ein, den Angeklagten geohrfeigt zu haben. Für eine solch extreme Reaktion muss es Gründe gegeben haben; für Oberbürgermeisterkandidaten macht es sich schliesslich schlecht, wenn sie bei Wahlkampfveranstaltungen grundlos Passanten prügeln. Schliesslich wollen sie gewählt werden.

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