Wer Falschgeld kaufen will, wird im Internet leicht fündig. Man braucht zu diesem Zweck gar nicht in das undurchsichtige Darknet einzutauchen. Genau das aber hat ein 32-jähiger Jurist im Herbst 2016 getan. Wegen Geldfälschung musste er sich jetzt vor dem Haller Schöffengericht verantworten. Der Mann beteuert, nur aus Neugierde gehandelt zu haben.
Der Fall ist außergewöhnlich. Der angeklagte Jurist aus Niedersachsen war vor zwei Jahren als Beamter in Hohenlohe tätig. Er war Amtsleiter und Vorgesetzter für 45 Mitarbeiter. Als Neuling ohne Unterstützer hatte er einen schweren Stand. Er wohnte damals in Schwäbisch Hall. „Ich war einsam und depressiv“, sagt der 32-Jährige. Später verließ er Hohenlohe und wechselte auf eine Beamtenstelle in Esslingen. Als aber die Polizei im letzten Frühjahr wegen der Falschgeld-Affäre gegen ihn ermittelte, bat er selbst um seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Die Polizei war ihm über die Käuferliste eines aufgeflogenen österreichischen Falschgeldhändlers auf die Spur gekommen. Bei diesem hatte der Jurist im Herbst 2016 über das Darknet zwei falsche 50-Euro-Scheine bestellt. Er bezahlte 10 Euro und erhielt die falschen Banknoten per Post. Er bewahrte sie auf und nahm sie von Schwäbisch Hall mit in seine neue Wohnung bei Stuttgart. Dort wurden die beiden Scheine im letzten Frühjahr bei einer polizeilichen Durchsuchung gefunden.
„Ich hatte von Anfang an nicht vor, die Scheine in den Verkehr zu bringen“, beteuert der ledige Jurist. Zur Verhandlung ist er gepflegt mit einem dunkelblauen Oberhemd und einer mittelgrauen Jeanshose erschienen. Im Vergleich zu seinem Verteidiger Olaf Panten (Stuttgart), der seine längeren Haare mit starkem Mittelscheitel am Hinterkopf zusammengebunden hat, wirkt der Angeklagte mit seiner unauffälligen Kurzhaarfrisur geradezu bürgerlich.
„Es ging um den Kick, um die Neugierde, um den Nervenkitzel“, wiederholt der ehemalige Amtsleiter. Dr. Wolfgang Amendt, der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts, entgegnet: „Das ist bei jedem, der Ihre Vorbildung hat, schwer nachzuvollziehen!“ Amendt lässt keinen Zweifel: „Was läuft im Darknet? Das ist die Illegalität!“
Geldfälschung begeht juristisch gesehen unter anderem derjenige, der falsche Scheine erwirbt und in Umlauf bringen will. Wollte der Angeklagte die beiden Scheine nicht ausgeben, kann er wegen eines solchen Verbrechens nicht bestraft werden. Für Staatsanwalt Sven Güttner kommt allerdings auch der Straftatbestand der Geldwäsche in Frage. Auf dieser Grundlage stellt das Gericht eine mögliche Haftstrafe von sechs Monaten mit Bewährung in den Raum. Verteidiger Panten will aber nicht „dealen“. Er hat einen Freispruch vor Augen.
Dass die Verhandlung am Ende abgebrochen wird, liegt an weiteren Ermittlungen gegen den Juristen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden nämlich nicht nur die beiden falschen Scheine gefunden. Der 32-Jährige soll auch etwas Marihuana besessen haben. Wie brisant diese Menge war, bleibt vor Gericht im Dunkeln. …