Justiz überlastet?, Mann pupst neben Polizistin = Beleidigungsanklage, 07.09.2017

Irrer Furz-Prozess in Berlin Mann pupst neben Polizistin – ist das schon Beleidigung?, Berliner Kurier, 07.09.2017

Dieser Prozess war mal wirklich für den A… ! In dieser Woche war vor dem Amtsgericht Tiergarten eine Verhandlung angesetzt, die einen kräftigen Pups zum Gegenstand hatte.
Wie die “tageszeitung” berichtet, hatte die Richterin darüber zu entscheiden, ob ein Mann mit seinen Blähungen eine Polizistin beleidigt und ihre Ehre verletzt hatte.

Hintergrund: Der Angeklagte Christoph S. hatte im Februar 2016 bei einer Personenkontrolle in der Rigaer Straße in Friedrichshain offenbar zweimal in der Nähe einer Polizistin gefurzt. Der Gruppenleiter der 32. Polizeieinheit sah dies als Beleidigung der Beamtin und erstattete Anzeige gegen den Mann. Gut ein Jahr später erhielt Christoph S. einen Strafbefehl über 900 Euro. Da er gegen diesen Widerspruch einlegte, landete die Sache am vergangenen Dienstag vor dem Amtsgericht.

… Dass dann aber die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Anklage zulassen, ist ein klarer Fall von behördlichem Versagen.“ Möglicherweise sah dies auch die Richterin so, denn bereits nach wenigen Minuten stellte sie das Verfahren ein.

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