Justizfehler mit System. Was eine Zeugenaussage wert ist, 02.07.2013

Justizfehler mit System Was eine Zeugenaussage wert ist, sueddeutsche.de, 02.07.2013

Das Risiko für Fehlurteile ist in Deutschland höher als man meint. Denn ob ein Zeuge glaubwürdig ist oder vielleicht suggestiv beeinflusst wurde, können die Richter nicht seriös entscheiden. Das Fazit aus dem Buch des Journalisten Thomas Darnstädt ist eine massive Kritik an der deutschen Strafprozessordnung.

Glaubt man einem Zeugen oder glaubt man ihm nicht? Da hilft kein Fingerabdruckpulver, kein Funkzellenabgleich und auch keine DNA, in den allermeisten Strafprozessen in Deutschland läuft es am Ende immer auf diese schlichte Frage hinaus.

Das Buch “Der Richter und sein Opfer” des Spiegel-Journalisten Thomas Darnstädt hat einen etwas irreführenden Untertitel, denn es handelt nicht davon, was passiert, “wenn die Justiz sich irrt”, sondern von der viel brisanteren Frage, warum das viel öfter passieren könnte, als man meint.

Das Buch ist anekdotisch, harte Empirie gibt es bei diesem Thema nicht; niemand kontrolliert die Wahrheitsfindung der Strafrichter systematisch. Darnstädt erzählt also Prozesse nach, die berühmt wurden, weil Zweifel blieben. Er seziert sie wie im Lehrbuch: Seht, wo überall Fehlerquellen lauern! Und erst kurz bevor man das Buch zuklappt und vielleicht denkt: na gut, bei den spektakulärsten Indizienprozessen der vergangenen Jahre – nur sie führt Darnstädt als Beispiele an – ist eine gewisse Fehlerquote möglicherweise unvermeidbar, kommt der Autor zu dem, was wirklich ein Systemfehler ist.

Glaubt man einem Zeugen oder glaubt man ihm nicht? Um das seriös zu entscheiden, muss ein Richter überprüfen können, ob der Zeuge suggestiv beeinflusst wurde, durch unsachliche Fragen oder Anschuldigungen. Aber bei den wichtigsten Vernehmungen, den polizeilichen, die am Anfang jedes Verfahrens stehen, kann er das in Deutschland nicht.

Es ist unverständlich, dass Polizisten, die sich mit Zeugen und Beschuldigten ins Kämmerlein zurückziehen, hierzulande noch immer kein Band mitlaufen lassen müssen wie in Großbritannien, Japan oder vielen anderen Ländern. Von polizeilichen Vernehmungen bleibt am Ende nicht einmal ein Wortlautprotokoll übrig. Sondern nur eine grobe schriftliche Zusammenfassung der Antworten, vom Polizisten selbst aufgesetzt.

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