Ein türkischer Dönerverkäufer wird beschuldigt, seine deutsche Geliebte getötet zu haben. Er muss ins Gefängnis, die Zeitungen nennen ihn “Sex-Mörder”. Doch dann hebt der Bundesgerichtshof das Urteil auf. War der Tod von Marlis K. ein Unfall? von Christoph Grabitz
Im ersten Licht des Tages steht er ohne Koffer am Flughafen. Als wolle er sich einreden, er werde nicht lange weg sein aus Gaziantep, Südostanatolien. Als wolle er das Schicksal lenken. “Ich nichts lenken, das macht der liebe Gott”, sagt er in seinem unbeholfenen Deutsch, als das Flugzeug auf die Startbahn rollt. “Er weiß: Ich hab sie nicht töten.”
Dann setzt der Schub ein und drückt ihn in den Sitz, einen kleinen 61-jährigen Mann, mit Schuhen aus Kunstleder und schief gelaufenen Absätzen. Am Fenster verschwimmen rote Erde und graue Bäume zu farbigen Streifen. Wenn alles gut geht, ist er zurück in der Türkei, bevor die Pistazien blühen. Wenn nicht, werden sie ihn einsperren, jahrelang, in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen.
Pegasus-Flug PC 157 hat seine Reiseflughöhe erreicht, als er wieder sein Ticket aus der Tasche zieht. Gaziantep–Berlin steht darauf, Samstag, 9. März 2013, Vorname: Veysel, Nachname: Kurt, Buchungsnummer 3UYM5K.
Seit Tagen studiert Veysel Kurt dieses Blatt wie einen Lieferschein seiner selbst. Das Lesen und Verstehen des deutschen Textes fällt ihm schwer. Auf einmal, ganz unten auf dem Stück Papier, entdeckt er die Worte: “Bundesministerium des Innern”. Es geht darum, dass sich auf der Website des Ministeriums weitere Informationen zu den Einreisegesetzen finden, ein nebensächliches Detail. Kurt aber stutzt, fragt: “Ministerium, was bedeutet?”
Er greift zum Tabak in seiner Tasche, zögert, zieht die Hand zurück. Über seinem Sitz leuchtet das Rauchverbotszeichen. Sein Kopf wird rot, er fängt an zu schwitzen. Vom deutschen Staat erwartet er nur Schlechtes, seit damals, seit der Sache mit Marlis.
Kurt sagt: “Wir haben uns geliebt, wie Mann und Frau es machen, nur durfte niemand wissen. Plötzlich sie war tot, in diesem Moment ist meine Welt so eng geworden.”
Am 7. März 2009 wird auf einem Parkplatz im südlichen Brandenburg die Leiche einer 53-jährigen Frau entdeckt. Der Täter scheint schnell gefunden: Ihr heimlicher Liebhaber, der Dönerverkäufer Veysel Kurt, muss es gewesen sein. Der Nachname klingt deutsch, ist aber auch in der Türkei verbreitet. Kurt wurde 1952 in dem kleinen Ort Eski Halfeti geboren, als Kurde im Südosten der Türkei. Elf Geschwister, fünf Jahre Schulbildung, ursprünglicher Beruf: Busfahrer.
Mitte der neunziger Jahre, als der Konflikt zwischen Kurden und Türken eskalierte, war Kurt mit seiner Frau und zwei Kindern nach Deutschland gegangen, in die Nähe von Cottbus, wo sein Bruder schon einen Dönerstand hatte.
Veysel Kurt wird wegen Mordes angeklagt. Er habe seine Geliebte beim Sex getötet, heißt es.
Das Landgericht Cottbus spricht ihn schuldig, Kurt sitzt in Haft, anderthalb Jahre lang, in der Zelle verschlimmert sich sein Diabetes, er bekommt offene Beine, sein Dönerstand verfällt.
Im Juli 2010 hebt der Bundesgerichtshof in Leipzig das Urteil auf, wegen seiner “nicht ausreichenden Tatsachengrundlage”, und verweist den Fall zurück an das Landgericht Cottbus. Bis zur zweiten Hauptverhandlung wird Kurt von der Haft verschont, er darf in die Türkei ausreisen. Es ist eine Flucht. “Alle haben mich gehasst”, sagt er.
Jetzt hat ihn ein Brief zurück nach Deutschland geholt, auf dem das Aktenzeichen 22 Ks 03/10 steht. “In der Strafsache gegen Veysel Kurt”, heißt es da, “ist der Termin zur Hauptverhandlung auf Dienstag, den 12. März 2013, anberaumt, Haus 1, Saal 100.”
Sanftes Klirren, die Stewardess schiebt Limonade durch den Gang, verkauft eingeschweißte Sandwiches. Kurt hat sich eine kleine braune Tüte mit Pistazien mitgebracht. Die leeren Schalen streicht er mit der Hand sorgfältig vom Klapptisch und verstaut sie in einer anderen Tüte.
Kurts Liebesgeschichte begann Anfang des Jahres 2009. Er lebte getrennt von seiner Frau in einer kleinen Mietwohnung mit sparsamem Mobiliar in der Bahnhofstraße 19 in Doberlug-Kirchhain, knapp 9.000 Einwohner, 70 Kilometer südwestlich von Cottbus.
Eines Tages stand Marlis K. hinter dem Tresen des Zeitschriftenladens im Netto-Supermarkt direkt gegenüber von Kurts Wohnung und reichte ihm eine Packung Marlboro. Kurt raucht 80 Zigaretten am Tag, sein Körper braucht Nikotin wie Sauerstoff.
Jetzt, vier Jahre später, sitzt er im Flugzeug und erinnert sich, dass Marlis K. ihm sofort gefallen habe. Ihre braunen Haare, das Leuchten in ihrem Gesicht. “Die ist toll, war, was ich dachte.”
Marlis K. strahlte, weil sie nicht mehr zu Hause sein musste. Bei ihrem Mann, der ihre beiden Töchter aus erster Ehe jahrelang tyrannisiert hatte, der die Wohnung mit Bierflaschen vollstellte und tagelang nicht vor die Tür ging. Er, ein Ingenieur, war seit der Wende nicht mehr auf die Beine gekommen.
Auch Marlis K. hatte lange bloß herumgesessen. Dann, endlich, fand sie die Stelle bei Netto, über das Programm “Perspektive 50plus”, gefördert von der Bundesregierung. Viel Geld verdient sie nicht, 734 Euro im Monat. Aber das ist immer noch besser, als arbeitslos zu sein, viel besser.
Kurt sagt, er sei dann öfter zu Netto gegangen. Er zieht sich gut an, kämmt sich die Haare mit Wasser, tupft sich Parfüm auf den Hals. “Einmal Pralinen geschenkt”, sagt er. “Fand sie komisch.” Dann sind Rosen im Angebot, gelb. Kurt klemmt ihr einen kleinen Strauß hinter den Scheibenwischer. “Hat sich gefreut.”
Die Anschnallzeichen leuchten auf, das Flugzeug sinkt, Umsteigen in Istanbul. Kurt dreht Zigaretten auf Vorrat, die Sonne bleibt über den Wolken zurück.
Marlis K. ist unsicher, zunächst. Sie spricht mit ihrer inzwischen erwachsenen Tochter. Was will dieser Mann mit seinem raubeinigen Deutsch? Was findet er an ihr, einer Verkäuferin, nicht mehr zwanzig, mit Ehering am Finger?
Kurt steht fast jeden Tag vor dem Tresen. Bald gehört er dazu, zu der Netto-Welt, in der Marlis K. jetzt arbeitet, so wie die Zeitungslieferungen am Morgen, die Abrechnung am Abend, das Fauchen der Kaffeemaschine zwischendurch.
“Und, wie geht’s deinem Rosenkavalier?”, fragen die Kolleginnen und knuffen Marlis K. in die Seite.
Die schweigt, weiß nichts darauf zu sagen. Im Stillen aber fühlt sie sich geschmeichelt, berührt, bewundert, das erzählt sie ihrer Tochter. Sie erlebt etwas. Sie hat eine Arbeit, nette Kolleginnen, und dann ist da noch dieser Mann, dem sie gefällt. Er macht einen gepflegten Eindruck.
Marlis K. achtet wieder auf sich, sie nimmt ab, zieht enge Jeans und Pullover an, hat ihr Handy stets griffbereit. Sie sei geradezu aufgeblüht, damals. So wird es ihre Tochter später der Polizei schildern.
Offenbar ist Marlis K. nicht nur glücklich, einen Verehrer zu haben. Sie wünscht sich auch Intimität und Berührungen. Die Sehnsucht danach ist größer als das schlechte Gewissen einer Ehefrau, größer als die Furcht vor dem Gerede der Leute in Doberlug-Kirchhain.
Das alles rückt jetzt wieder näher. Flughafen Istanbul-Sabiha Gökçen, 11.30 Uhr, Veysel Kurt steigt die Gangway hinauf zum Flugzeug nach Berlin. Noch zwei Stunden, dann ist er zurück im Hoheitsgebiet des Staats, der ihn verurteilt hat – und der ihm jetzt noch einmal den Prozess macht.
Die Stewardess steht in der Tür mit ihrer rot-gelben Uniform, lächelt ihn an, auf einem Klapptisch liegen deutsche Zeitungen. Kurt sagt nicht “Günaydn”, er murmelt: “Morgen.”
Am 27. Februar 2009, einem Freitag, verabredet sich Veysel Kurt mit Marlis K. auf einem Parkplatz. Sie reden, halten sich im Arm, dann schlafen sie miteinander in seinem dunkelgrünen Audi 100.
“Erstes Mal, dass wir zärtlich waren”, sagt Kurt.
Eine Woche später, am 6. März, treffen sie sich erneut. Dieses Mal in Kurts Wohnung. Marlis K. erzählt ihrem Mann, sie gehe etwas trinken mit ein paar Freundinnen, als vorgezogene Frauentagsfeier, sie werde erst spät nach Hause kommen.
Veysel Kurt sagt: “Sie mich morgens anrufen und gesagt: Weißt du, Kurt, geht mir nicht gut. Sie nannte mich immer Kurt, mein Vorname aber Veysel. Ich hab gesagt: Wird besser, wirste sehen, kommste zu mir, trinken wir Tee.”
Es bleibt nicht beim Tee. Wieder schlafen sie miteinander. “Erst ein Mal”, sagt Veysel Kurt, “danach sie war nicht befrieden.” Er meint damit, dass Marlis K. nicht befriedigt war, sie wollte mehr. “Mach’s mir noch einmal, Kurt, sie gesagt.”
Veysel Kurt breitet eine Decke auf dem Boden aus, Marlis K. kniet, stützt sich auf ihren Unterarmen ab, er dringt von hinten in sie ein.
“Es war gut”, sagt Kurt, “wir machten Spaß. Dann sie schrie plötzlich Aua und fiel nach vorn. Blut kam aus Scheide. Ich hab sie umgedreht, um zu schauen.” Das Blut fließt auch aus ihrer Nase, aus ihrem Mund. Ihre Augen sind nach oben verdreht. “Ich hab geschockt”, sagt Kurt.
Er versucht, Marlis K. wiederzubeleben. “Ich Luft in sie hineingepustet, mein Mund auf seinem. Sie dann noch zwei, drei Züge gemacht, es hat in ihr drinne gerasselt, dann war alles still. Ich hab Puls gefühlt, sie war tot. Gott hat Strafe geschickt für uns.”
Auf den Monitoren im Flugzeug rückt ein kleines Flugzeugsymbol langsam nach Nordwesten, Richtung Berlin, 927 Kilometer pro Stunde. Tief unter Veysel Kurt: Rumänien.
Bis in die Nacht hinein sitzt Kurt neben der Toten. Er sagt, er habe geweint und geraucht, geraucht und geweint, sein Blutzucker habe verrücktgespielt, irgendwann habe er eine Decke über die Leiche gelegt.
“Ich hab sie wascht. Ungewaschen lassen sie dich im Paradies nicht rein”, sagt Kurt. “Dann hab ich sie weggebracht, ich wollte weglaufen. Wer kauft noch Döner bei einem, dem so was passiert?”
Er trägt die Leiche in Marlis K.s Wagen und fährt ihn auf einen kleinen Parkplatz. Dort, auf dem Rücksitz, wird sie am nächsten Tag gefunden werden.
Kurt geht zu Fuß nach Hause, er wirft Marlis K.s Habseligkeiten in verschiedene Mülleimer, ihr Handy, ihre Handtasche. Den blutigen Teppich reißt er heraus und verlegt neuen. Aus ihrem Portemonnaie nimmt er 50 Euro. Kriminalpolizei und Staatsanwälte werten das als “Nachtatverhalten” – ein wichtiges Indiz für ein Gewaltverbrechen.
Flughafen Schönefeld. Zwei Taxifahrer schreien einander auf Berlinerisch an. Eisiger Wind fegt über die Straßen, Kurt reibt sich die Hände vor Kälte. Aus einer Plastikfolie nestelt er seine alte deutsche SIM-Karte und schiebt sie in sein Handy. Er will seinen Bruder anrufen, bei ihm wird er während der Gerichtsverhandlung wohnen, von ihm wird er sich Kleidung leihen.
Kurt schaut auf die Tasten, blickt auf, schaut wieder auf das Handy. Er weiß die Geheimzahl nicht mehr. Seit er aus dem Gefängnis freikam, hat er versucht, Deutschland zu vergessen. Dabei ist ihm diese Zahl abhandengekommen.
Kurt fasst sich ein Herz und fragt einen anderen Wartenden, ob er dessen Handy benutzen dürfe. Aus einem Notizbuch liest er die Nummer seines Bruders ab.
Es ist ein kurzes Gespräch. Der Bruder sagt, er könne ihn nicht abholen, Veysel solle den Zug nehmen. “Keiner Freund will sein mit Mörder”, sagt Kurt.
Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts kam damals zu dem Ergebnis, Veysel Kurt habe Marlis K. ein Metallrohr in die Scheide gerammt. Um ihre Schmerzensschreie zu unterdrücken, habe er ihr Gesicht in die Decke gepresst. So sei sie an einer Kombination aus Verbluten und Ersticken gestorben. Das Urteil: neun Jahre Haft wegen Totschlags.
- Die Boulevard-Story
- Das Grab
- Der Verteidiger
- Der Freispruch
- Bild stürzte sich auf diese Geschichte: Ein Lustmord, begangen von einem Türken an einer Deutschen – ein perfekter Stoff. “Alle haben mich gehasst”, sagt Veysel Kurt
Der Bundesgerichtshof aber hob das Urteil in der Revision im Juli 2010 wieder auf. “Hinsichtlich der subjektiven Tatseite, insbesondere des Tötungsmotivs”, so die Bundesrichter in ihrem Beschluss, beruhe die Beweisführung des Landgerichts “weitestgehend auf Vermutungen”.
Bis zum erneuten Verfahren war Kurt ein freier Mann. Er hätte sich nach Syrien absetzen können, Kurt hat dort Verwandte, die Grenze liegt nur 40 Kilometer von seinem Heimatdorf entfernt, in den Wirren des syrischen Bürgerkrieges hätte ihn kein internationaler Haftbefehl erreicht.
Kurt aber hat sich nicht versteckt. Er ist zurückgekommen. In drei Tagen wird er wieder in einem Gerichtssaal im Landgericht Cottbus sitzen, so wie damals, im Juni 2009, als ihn die Polizisten in Handschellen durch die Gänge führten.
Es dauerte nicht lange, bis die Ermittler nach der Entdeckung der toten Marlis K. auf den Rosenkavalier stießen. Um kurz vor eins am frühen Morgen des 8. März 2009 klingeln Beamte an Kurts Wohnung. Niemand öffnet. Eine Nachbarin hilft weiter: Natürlich sei Herr Kurt da, sie habe ihn husten gehört.
Schließlich macht er die Tür auf. Die Ermittler bringen ihn auf die Wache, vernehmen ihn, offiziell als Zeugen, nicht als Beschuldigten. Eine rechtswidrige, aber verbreitete Methode der Polizei, die den Kriminalbeamten die Arbeit erleichtert. Ein Beschuldigter darf die Aussage verweigern, ein Zeuge aber ist zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.
Erst um halb fünf morgens darf Kurt nach Hause. Er kann nicht schlafen. Er ruft die einzige Anwältin an, die er kennt, sie hat einmal seinen Bruder beraten. Sie ist Spezialistin für Arbeitsrecht, mit dem Strafrecht ist sie nicht vertraut. Sie rät ihm, noch am selben Tag mit ihr gemeinsam zur Polizei zu gehen und noch einmal alles so zu erzählen, wie es war.
Kurt beschreibt den Beamten, wie Marlis K. beim Sex zusammensackte. Er sagt diesen Satz, dass sie nicht “befrieden” gewesen sei, nach dem ersten Mal.
Befrieden? Zufrieden? Irgendjemand, vielleicht ein Ermittler, vielleicht die Anwältin, das ist heute nicht mehr zweifelsfrei festzustellen, wirft ein, Marlis K. habe sich womöglich über Kurts sexuelle Leistungskraft lustig gemacht, habe ihn einen Waschlappen genannt. Das habe ihn sicherlich schwer gekränkt.
Muss es so nicht gewesen sein?
Einer der Polizisten sagt, er könne verstehen, wenn sich Kurt als gläubiger Muslim von einer solchen Bemerkung gedemütigt gefühlt habe.
“Waschlappen”, sagt Kurt jetzt, vier Jahre später, “war für mich Wort für Ding, um zu putzen, ich nicht verstanden, was die wollen mit ihrem Waschlappen.”
Irgendwann nimmt Kurt, der nicht weiß, dass die Ermittler einen kantigen Gegenstand als Tatwerkzeug vermuten, einen der Polizisten mit auf die Toilette und zeigt ihm verzweifelt seinen Penis. “Wie soll ich Frau damit umbringen?”, fragt er. “Sag du mir.”
Kurt unterschreibt das Vernehmungsprotokoll, einen Dolmetscher bekommt er erst später. So gelangt die Geschichte von dem Waschlappen und der gekränkten Ehre eines muslimischen Mannes als Tatmotiv in die Akten.
Vor Prozessbeginn schafft die Polizei eine Stoffpuppe mit langen braunen Haaren in Kurts Wohnung. Die Ermittler sagen, er solle ihnen zeigen, wie er mit Marlis K. verkehrt habe.
Kurt beugt sich über die Puppe, als dringe er in sie ein, in verschiedenen Stellungen, von vorne, von hinten. Ein Beamter richtet eine Kamera auf ihn. Seine Verteidigerin steht daneben und lässt es geschehen.
Nach dem ersten von 19 Verhandlungstagen druckt die Bild- Zeitung die Schlagzeile: Döner-Verkäufer ermordet Geliebte beim Sex. Daneben: ein Foto von Veysel Kurt in Handschellen. Er hat sich seine Jacke über das Gesicht gezogen, als Schutz vor den Fotografen. Der Gerichtssaal ist voll. Es scheint ein Lustmord zu sein, ein deutsches Opfer, ein türkischer Täter – das interessiert die Leute. Eine Frau steckt Veysel Kurt einen Zettel zu, fein liniert. In Mädchenschrift steht da: “Von mir gibt es die Todesstrafe.”
Am fünften Verhandlungstag sagt der Vorsitzende Richter: “Ich würde mir gerne noch etwas ansehen.” Der Saal wird abgedunkelt, ein Film beginnt. Auf der Leinwand erscheint Kurts Wohnung, dann er selbst, wie er hinter der Puppe mit den braunen Haaren kniet und stoßende Bewegungen macht. Kurt sieht es, alle sehen es, die Richter, der Staatsanwalt, die Journalisten, die Zuschauer, die Kinder der Verstorbenen, seine Kunden vom Dönerstand. 45 Minuten dauert der Film, in dem vorgeführt wird, wie Veysel Kurt mit einer Stoffpuppe verkehrt.
Ein Weinen erfasst Kurts Körper. Krämpfe schütteln ihn, die Verhandlung muss unterbrochen werden.
Am 22. Januar 2010 spricht das Gericht sein Urteil.
Veysel Kurt steht vor einem roten Backsteinbau in Strausberg, einer kleinen Stadt östlich von Berlin. Es ist der 11. März 2013, seit zwei Tagen ist er jetzt wieder in Deutschland, morgen soll der Prozess in Cottbus von Neuem beginnen. Auf dem Türschild steht: “Barthel & Wolf, Rechtsanwälte”. In dieser Kanzlei arbeitet Jens Mader, der Mann, der für Kurts Freispruch kämpft.
Das Strafverfahren gegen Kurt lief bereits, als Mader den Fall auf den Tisch bekam. Kurts überforderte Anwältin hatte ihn hinzugezogen, später führte Mader den Fall allein fort.
Mader, 46 Jahre alt, ist ein Anwalt, der sich in Verhandlungspausen in eine stille Ecke zurückzieht und sein Käsebrot isst, anstatt zum Italiener zu gehen. Wenn er in seinem kleinen Škoda durch das Parkhaus in der Nähe des Landgerichts Cottbus fährt, blinkt er bei jeder Biegung, auch dann, wenn kein Wagen vor oder hinter ihm ist. So entspricht es dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Jens Mader liebt das Gesetz.
Mader hat Totschläger verteidigt, Betrüger, Vergewaltiger und Psychopathen. Sein aufsehenerregendster Fall war der sogenannte Stückelmörder von Leipzig, ein schüchterner Junge von 24 Jahren, der seinen besten Freund erschlug und dann zerhackte. Mader hat die Erfahrung gemacht, dass es etwas gibt, worin sich fast alle Mörder gleichen: Irgendwann, wenn man sie nur oft genug trifft, ihr Vertrauen gewinnt, wollen sie über ihre Tat reden.
Auch Kurt redet viel, als Mader ihm gegenübersitzt, wieder und wieder, damals, im Frühsommer 2009, im Besucherzimmer der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen. Trotzdem ist dieser Fall anders. “Kurt wurde nicht müde, seine Unschuld zu beteuern”, erinnert sich Mader. Zudem gab es keine Kampfspuren am Körper der Toten. Keine Würgemale, keine Partikel von Kurts Haut unter den Fingernägeln. Im Hausmüll wurde zwar ein scharfkantiges Metallrohr gefunden, doch daran waren keinerlei Spuren von Marlis K. Aus den winzigen Löchern des abgesplitterten Rohres aber hätte Veysel Kurt auch mit Seife und Reinigungsbenzin kaum sämtliche Blutreste beseitigen können. War es doch ein Unfall?
Aber welche Art von Unfall könnte das gewesen sein?
Mader verbringt halbe Nächte vor dem Rechner, er vervielfältigt Akten, liest Bücher über die strukturelle Veränderung der Vagina während der Menopause, durchkämmt juristische Datenbanken, sucht nach vergleichbaren Fällen aus der Vergangenheit. Er findet den Fall Hetzel.
Im September 1953 ist der 27-jährige Metzgermeister Hans Hetzel mit seinem BMW im Schwarzwald unterwegs, auf dem Beifahrersitz die Anhalterin Magdalena Gierth, 25 Jahre alt, kurze gelockte Haare. Es ist sonnig, die Luft noch sommerwarm.
Tage später wird eine nackte Frau in einem Brombeerstrauch neben der Bundesstraße 28 in der Nähe von Offenburg gefunden. Sie liegt da, als schliefe sie. Aber sie ist tot. Es ist Magdalena Gierth.
Hetzel sagt von sich aus bei der Polizei aus. Er erzählt, wie er und Magdalena Gierth aneinander Gefallen fanden auf der Autofahrt, wie die junge Frau sich bei ihm einhakte und ihm “Wenn Engel reisen…” ins Ohr flüsterte.
Auf einer Wiese seien sie miteinander intim gewesen, sagt Hetzel, auf einmal, er war gerade von hinten in sie eingedrungen, sei Magdalena Gierth zusammengesackt. Blut floss aus ihrer Scheide. So unglaublich, so schockierend ist dieser Tod, dass Hetzel die Leiche liegen lässt und davonfährt.
Der Prozess dauert nicht lange. Zeugen sagen aus, Hetzel sei schon immer ein Sadist gewesen. Bereits als Zweijähriger habe er den Küken seiner Tante mit einer Beißzange den Kopf abgezwickt. Später habe er eine Katze gequält. Hetzels Ruf als Schürzenjäger kommt zur Sprache, auch die außergewöhnliche Größe seines Genitals, in den prüden fünfziger Jahren weidet sich die Öffentlichkeit an den sexuellen Details des Falles.
Die Leiche Magdalena Gierths wird nur oberflächlich seziert und dann zur Beerdigung freigegeben. Der Rechtsmediziner, der vor Gericht als Sachverständiger auftritt, hat die Tote nie gesehen. Er kennt nur das Sektionsprotokoll, in dem von einer überblähten Lunge die Rede ist, ein Hinweis auf Erstickungstod. Er kennt grieselige Schwarz-Weiß-Fotos, auf denen er Würgemale am Hals zu erkennen glaubt, wie sie, zum Beispiel, durch einen Strick verursacht werden können. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass Hetzel als Schlachter leichten Zugang zu Kälberstricken gehabt habe.
Am Ende wird er wegen Mordes zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.
14 Jahre später erreicht Hetzel mithilfe mehrerer Anwälte eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Ein neues medizinisches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, Magdalena Gierths Tod sei wahrscheinlich die Folge eines Unfalls beim Geschlechtsverkehr gewesen. Durch eine Verletzung in der Scheide sei vermutlich Luft in die Blutbahn der Frau gelangt und habe eine tödliche Luftembolie ausgelöst. Auch das führt zu einer überblähten Lunge. Die vermeintlichen Würgemale seien in Wahrheit die Abdrücke einer Astgabel, auf der die Tote lag.
Nach dem Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” wird Hetzel freigesprochen. Für 14 Jahre Zuchthaus erhält er 75.000 Mark Entschädigung. Er findet nie zurück ins Leben. Er stirbt im Jahr 1988, depressiv, vereinsamt und überschuldet.
Im Frühsommer des Jahres 2009 denkt Jens Mader darüber nach, ob es Parallelen gibt zwischen dem Fall Hetzel und dem Fall Kurt.
Auch der Potsdamer Gerichtsmediziner, der die tote Marlis K. untersuchte, hat bei ihr eine überblähte Lunge entdeckt und dies als Beleg für Ersticken gewertet. Aber was, wenn auch er zu einem falschen Ergebnis kam? Was, wenn die Gerichtsmedizin ein weiteres Mal irrte? Das ist es, was sich Jens Mader jetzt fragt.
Nach dem deutschen Strafrecht hat die Staatsanwaltschaft die Aufgabe, nicht nur zulasten, sondern auch zugunsten des Beschuldigten zu ermitteln. Mader hat den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Letzteres im Fall Kurt versäumt hat. Nach dem Schuldspruch schreibt er eine 440 Seiten lange Revisionsbegründung und schickt sie an den zuständigen 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der in Leipzig sitzt.
Am 11. März 2013, in seiner Kanzlei in Strausberg, erklärt Jens Mader seinem Mandanten, was jetzt auf ihn zukommt: Das Verfahren beginnt neu. Wieder werden Sachverständige gehört, wieder wird ein Urteil verkündet. Läuft es gut, wird Kurt am Ende ein freier Mann sein. Läuft es schlecht, muss er die neun Jahre Gefängnis absitzen.
Jens Mader und Veysel Kurt einigen sich darauf, dass der Angeklagte Kurt diesmal schweigen wird. Im ersten Verfahren hatte er noch unglückselige Sätze gesagt wie: “Der liebe Gott schenkt das Leben, ich nicht darf es nehmen. Der Todesengel Azrael hat neben uns gestanden.” Diesmal soll nur Mader reden.
Am 12. März steht Veysel Kurt um kurz nach acht auf dem Bahnsteig von Königs Wusterhausen, wo sein Bruder wohnt. Es schneit. Kurt trägt einen Pullover mit dem Aufdruck “Fila”, er hat zwei Becher Kaffee dabei, einen schenkt er seinem Dolmetscher, den anderen trinkt er selbst. Er wartet auf den Regionalexpress nach Cottbus, Abfahrt 8.09 Uhr.
90 Minuten später betritt Kurt den Saal Nummer 100 des Landgerichts. Wieder ist der Raum voller Menschen. Es sitzen da: die Schwester von Marlis K., eine schmale Frau mit weißem Haar, die beiden erwachsenen Töchter der Verstorbenen, die endlich wissen wollen, wie ihre Mutter umkam, Journalisten von Boulevardpresse und Lokalzeitungen, Freunde und Bekannte der Toten, Schaulustige, Prozesstouristen.
Der Staatsanwalt verliest die Anklage. Erneut ist von der gekränkten Ehre eines muslimischen Mannes die Rede, von Verbluten, von Ersticken, von dem Metallrohr.
Kurt könnte sich äußern zu diesen Vorwürfen. Aber er sagt nichts, wie mit Mader besprochen. Während der gesamten Verhandlung wird er dasitzen wie ein menschliches Möbelstück. Er wird nicht sprechen mit den Menschen, die über ihn urteilen. An seiner Stelle verliest Jens Mader eine Erklärung, in der Veysel Kurt beteuert, Marlis K. geliebt zu haben.
In anderen Verfahren können die Richter Zeugen befragen, die etwas wissen über den angeblichen Mord, den möglichen Totschlag. Zeugen, die etwas gesehen haben. In diesem Prozess muss das Gericht ohne solche Aussagen auskommen. Es war niemand dabei, als Marlis K. starb, niemand außer Veysel Kurt.
Die einzigen Fakten, die erklären können, was wirklich geschah an jenem 6. März 2009, liefern die Rechtsmediziner, die sogenannten Sachverständigen. Nach der deutschen Strafprozessordnung sollen sie den Richter dazu befähigen, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Sie sollen jene Sachkunde vermitteln, die sich der Richter zu eigen machen kann oder auch nicht.
Doch in der modernen Welt der Rechtsmedizin ist dieses Ideal schwer aufrechtzuerhalten. Die Frage von Schuld oder Unschuld hängt heute oft an der DNA-Analyse eines Haars oder Hautpartikels, an der Begutachtung eines Wundrands, an der giftchemischen Untersuchung eines Mageninhalts. Richter aber sind keine Mediziner. Anstatt vom Sachverstand der Experten zu lernen, bleibt den Richtern oft nichts anderes übrig, als den Gutachtern blind zu folgen.
So wird der medizinische Experte zum heimlichen Richter. Hat der Sachverständige aber keinen Sachverstand, gibt es ein falsches Urteil.
Noch im Flugzeug nach Deutschland hatte Veysel Kurt in Erinnerung an den ersten Prozess erzählt: “Der Herr Richter hat mir gesagt, er würd gern mit mir glauben in Unschuld, aber geht nicht, hat er gesagt, weil der Sachverständige anders sagt.”
Der Rechtsanwalt Mader allerdings erkannte im damaligen Gutachten der Potsdamer Gerichtsmedizin einige Ungereimtheiten. So führten die Sachverständigen “die dunkellivide Farbe der blassen Totenflecken” als angeblichen Beweis eines Todes durch Ersticken an. “Da dachte ich in aller Einfalt”, erinnert sich Mader, “dunkellivide und blass, das ist doch ein Widerspruch!”
Mader stellte noch während der ersten Verhandlung mehrfach den Antrag, weitere Gutachter heranzuziehen. Vergeblich. Das Gericht lehnte ab. Der Fall Kurt schien allzu klar.
Jetzt, in der neuen Hauptverhandlung, sind mehrere Sachverständige zugelassen. Am 21. März, dem dritten Verhandlungstag, tragen sie ihre Gutachten vor. Es treten auf: eine Rechtsmedizinerin der Universität Dresden, ein niedergelassener Gynäkologe, ehemals Chefarzt einer Uni-Klinik – und Professor Bernd Brinkmann.
Brinkmann ist eine Koryphäe in der deutschen Gerichtsmedizin und leitete jahrzehntelang das Rechtsmedizinische Institut der Universität Münster. Brinkmann hält Vorträge in der ganzen Welt. Im Standardwerk Handbuch gerichtliche Medizin hat Brinkmann das Kapitel zum Thema Ersticken verfasst.
Mader hat ihn damals angeschrieben, als ihm die Zweifel am Gutachten der Potsdamer Rechtsmediziner kamen. Er hat Brinkmann alle Unterlagen über den Fall Kurt geschickt, hat ihn angerufen, um Rückmeldung gebeten, immer wieder und immer wieder vergeblich. Der 74-jährige Brinkmann bekommt jedes Jahr Hunderte Fälle auf den Tisch. Er nimmt nur noch, was ihn interessiert.
Irgendwann klingelte das Telefon in der Kanzlei Barthel & Wolf. Brinkmann war dran. Er sagte zu Mader, er habe keine Lust auf den Fall. Mader redete auf Brinkmann ein, beschrieb ihm, wie viel für Veysel Kurt von der Sache abhing. Schließlich sagte Brinkmann zu.
Bernd Brinkmann hat weißblondes Haar, er wirkt immer noch jungenhaft. Man merkt ihm an, dass es ihn begeistert, einen toten menschlichen Körper zu lesen wie eine Landkarte. Und dass er nur Verachtung übrig hat für jene, die sich dieser Kunst nicht mit der nötigen Sorgfalt widmen und sich dennoch Rechtsmediziner nennen. In diesem Fall sind das die Mitarbeiter des Brandenburgischen Landesinstituts für Rechtsmedizin.
Zum Gericht sagt Brinkmann: “Mit der Beschreibung Verblutung in Kombination mit Ersticken kann ich nicht viel anfangen.”
Er sagt: “Wie der Kollege einen Blutverlust von 1,5 Litern gemessen haben will, ist mir ebenfalls ein Rätsel.”
Er sagt: “Es wurden keine, für ein weiches Ersticken aber typischen, Fasern in den Atemwegen von Marlis K. gefunden.”
Die Potsdamer Rechtsmediziner hatten in der Scheide von Marlis K. einen acht Zentimeter langen Riss entdeckt. Für sie ein starkes Indiz, dass Kurt einen scharfkantigen Gegenstand hineingerammt haben musste. Auch Brinkmann stellt diese Verletzung ins Zentrum seines Gutachtens. Woher rührt der Riss? Von dem Metallrohr, wie die Staatsanwaltschaft behauptet? Von einer Gewalttat des Veysel Kurt?
Nein, sagt Brinkmann, ein solches Rohr würde ganz andere Wunden verursachen. Nein, sagt auch der Gynäkologe. Es handele sich ja nur um eine hauchdünne Verletzung, einen winzigen Riss im Gewebe. Nicht ungewöhnlich, dass so etwas beim Geschlechtsverkehr entsteht, vor allem bei einer Frau in den Wechseljahren, wie Marlis K. “So etwas erlebe ich in meiner Praxis jede Woche, das regt mich nicht weiter auf”, sagt der Gynäkologe.
Brinkmann hat zur Erstellung seines Gutachtens Gewebeproben aus Potsdam angefordert. Die seien jedoch unbrauchbar gewesen. Also hat er sich neues Gewebe aus der Scheide von Marlis K. kommen lassen, das in Potsdam verwahrt wird. Daraus hat er selbst Proben erstellt.
Brinkmann hat Luftbläschen entdeckt, sie hingen an dem Scheidenriss, eine ganze Kette von ihnen. Der Riss war die Eintrittspforte in die Blutbahn. Durch die Bewegung des Penis in der Scheide wurden immer wieder kleine Mengen Luft in die Adern von Marlis K. gepumpt. Die erreichten irgendwann das Herz. “Schon 0,5 bis 0,7 Milliliter sind tödlich”, sagt Brinkmann.
Nicht Veysel Kurt hat demnach Marlis K. umgebracht, sie starb an einer Luftembolie. Das ist die Diagnose von Professor Bernd Brinkmann. Es war höchstwahrscheinlich ein Unglück, ein seltener, tragischer Zufall.
Die Rechtsmedizinerin von der Uni Dresden widerspricht Brinkmann. Sie glaubt weiterhin, Marlis K. sei erstickt. Sie macht den Eindruck, als wolle sie die Ehre des Sachverständigen aus dem ersten Prozess retten, der inzwischen an ihrem Institut arbeitet. Auf die Frage, weshalb sie selbst keine neuen Gewebeproben untersucht habe, um ihr Urteil zu untermauern, sagt sie kleinlaut: “Das war wohl ein Fehler.”
Eine Luftembolie als Todesursache zweifelsfrei zu erkennen sollte einem Rechtsmediziner zuzutrauen sein. Es gibt eine anerkannte Methode dafür: Man muss der Leiche das Herz entnehmen und es in Wasser legen. Dann wird geprüft, ob Luft entweicht, wie beim Flicken eines Fahrradschlauchs. Im Falle von Marlis K. wurde das versäumt. “Ein absoluter Kunstfehler”, sagt Brinkmann.
Es ist ein Fehler, der dem Angeklagten Kurt anderthalb Jahre Gefängnis eingebracht hat und ihm fast siebeneinhalb weitere Jahre beschert hätte. Er hat dazu geführt, dass die beiden Töchter von Marlis K. vier Jahre lang denken mussten, ihre Mutter sei ermordet worden.
Auf den ersten Blick könnte man diese Fehldiagnose als Unglück ansehen, als zweiten verhängnisvollen Zufall sozusagen, der die Tragik des ersten noch erhöhte.
Wahrscheinlicher ist allerdings, dass hier wenig zufällig passiert ist. Im Saal 100 des Landgerichts Cottbus tritt die Folge politischer Fehlentscheidungen zutage.
Seit Jahren meinen deutsche Landesregierungen in den rechtsmedizinischen Instituten ihrer Universitäten unnötige Kostenfaktoren zu erkennen. Ein Institut nach dem anderen wird geschlossen, ihre Aufgaben werden an gewöhnliche Krankenhäuser übertragen, es gibt immer weniger echte Spezialisten.
Im Brandenburgischen Landesinstitut für Rechtsmedizin in Potsdam, das das erste Gutachten im Fall Kurt erstellt hat, ist die Zahl der Mitarbeiter in den vergangenen Jahren um 40 Prozent gesunken. Nun soll es womöglich ganz geschlossen werden. Das Land Brandenburg hätte dann keine eigene Rechtsmedizin mehr.
Die Gerichtsmedizin ist eine Erfahrungswissenschaft. So wie der Rechtsreferendar Fälle braucht und der junge Arzt Kranke sehen muss, um Fachkenntnis zu erwerben, benötigt der Gerichtsmediziner Leichen, die er untersuchen kann. In Deutschland aber werden nicht einmal mehr fünf Prozent aller Verstorbenen seziert. In vielen anderen europäischen Ländern sind es deutlich mehr.
Die Folgen zeichnen sich schon ab: Eine Studie der Universität Münster hat bereits Ende der neunziger Jahre den Verdacht nahegelegt, dass in Deutschland jedes zweite Tötungsdelikt unentdeckt bleibt. Oder es werden unschuldige Menschen von ahnungslosen Rechtsmedizinern zu Mördern erklärt. Wie Veysel Kurt, der jetzt im Gerichtssaal den Schlussplädoyers zuhört.
Der Staatsanwalt, der einräumt, sich sonst vornehmlich mit Internetdelikten zu beschäftigen, kämpft um das Ansehen seiner Behörde. Wird Kurt freigesprochen, könnte er die Staatsanwaltschaft wegen schlampiger Ermittlungen auf Schadensersatz verklagen.
Das will der Staatsanwalt offenbar verhindern. Er bleibt dabei, Kurt müsse Marlis K. beim Geschlechtsverkehr einen Gegenstand eingeführt haben: “Das ist kein normaler Sex.” Daher sei der Angeklagte schuld an ihrem Tod. Der berühmte Grundsatz “in dubio pro reo” scheint sich bei ihm in sein Gegenteil verkehrt zu haben: im Zweifel gegen den Angeklagten.
Selbst der Anwalt der Nebenklage, der Marlis K.s Tochter vertritt, plädiert auf Freispruch. Er spricht von gravierenden Fehlern der Rechtsmedizin.
Der Staatsanwalt steht jetzt ganz alleine da.
Die drei Richter und die beiden Schöffen ziehen sich zurück, beraten eine gute Stunde lang, kommen wieder herein. Veysel Kurt, der Anwalt Mader, die Angehörigen von Marlis K., die Zuschauer, alle stehen auf. Es ist zwanzig nach zwei an diesem Donnerstag, dem 11. April 2013, vier Jahre und 36 Tage nachdem Marlis K. unter Veysel Kurt zusammenbrach.
Der Vorsitzende Richter sagt: “Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte wird freigesprochen. Bitte setzen Sie sich.”
Veysel Kurt zeigt keine Regung, als er diese Sätze hört. Während der Urteilsbegründung schaut er auf den Boden, dann blickt er auf, sieht zu, wie die ersten Zuschauer den Raum verlassen.
Erst auf dem Flur vor dem Gerichtssaal nimmt er Jens Mader in den Arm. Es liegt ein Glänzen in seinen Augen, das ist alles.
Minuten später öffnet Kurt die schwere Tür des Gerichtsgebäudes, steigt langsam die steinerne Treppe hinunter. Ein paar Männer und Frauen kommen auf ihn zu. Es sind die Journalisten jener Zeitungen, die ihn als Mörder und Totschläger bezeichnet haben. Jetzt wollen sie mit ihm reden.
“Wie geht es Ihnen jetzt?”, fragt eine. “Froh, dass es vorbei ist?”, ein anderer.
Kurt bleibt kurz stehen, dann geht er weiter. Er schweigt.
Es ist Ende Mai, die Pistazien blühen. Veysel Kurt ist wieder in seinem Dorf, 98 Kilometer entfernt von Gaziantep, Südostanatolien. Er arbeitet jetzt bei einem anderen Bruder, der Hühner züchtet: 40.000 Tiere hält er in zwei großen Ställen. Kurt achtet darauf, dass die Temperatur im Stall konstant bleibt, dass die Hühner ausreichend zu fressen kriegen. Nach 40 Tagen sind sie groß genug, dann kommen sie zum Schlachter, das Geschäft läuft ganz gut.
Vor ein paar Tagen hat ihn Jens Mader angerufen. Kurt hatte sich von der Staatsanwaltschaft ein kleines Wort des Bedauerns gewünscht, “für Albtraum, den mir gemacht haben”. Stattdessen erzählt ihm Mader nun, dass die Staatsanwaltschaft zur eigenen Ehrenrettung ihrerseits Revision eingelegt habe gegen das Urteil. Erst wenn ihr Antrag vom Bundesgerichtshof verworfen wird, bekommt Kurt Geld vom deutschen Staat, 13.375 Euro stehen ihm zu, als Entschädigung für 18 Monate Gefängnis.
Nach dem Freispruch am 11. April wollte Kurt nicht sofort zurückfliegen in die Türkei. Er wollte noch weiter, zum Grab von Marlis K., wollte Abschied nehmen. Doch keiner ihrer Angehörigen sagte ihm, auf welchem Friedhof sie liegt.
“Was kannst du machen”, sagt Kurt, “wir Pech gehabt, sie und ich.”
Einen Strauß Blumen hatte er ihr aufs Grab legen wollen. Gelbe Rosen, als kleines Geschenk, wie damals vor dem Netto-Supermarkt.