Justizkloake, Lug und Trug im Namen des Volkes, Berichte über die wirklichen Zustände im angeblichen Rechtsstaat.

Justizkloake, Lug und Trug im Namen des Volkes, Berichte über die wirklichen Zustände im angeblichen Rechtsstaat.

Es werden vorgestellt: lügende Polizisten, verleumderische Staatsanwälte, Richter die weder lesen noch rechnen, aber ausgezeichnet lügen und betrügen können und Rechtsanwälte, die ihre Mandanten nicht vertreten, sondern abzocken. Die Gebührenordnung haben sie sich selbst gestrickt- mit Abgeordnetenüberzahl (derzeit 1/3 der Abgeordneten im Bundestag), zahlenmäßig die größten Lobbyisten im Bundestag. Recht als Luxusartikel für Risikofreudige ist dabei herausgekommen. Das Rechtsberatungsgesetz, von den Nazis 1935 geschaffen um unliebsame Subjekte (Juden) aus dem Rechtsbetrieb fernzuhalten, gilt fast unverändert noch heute. Dieses weltweit einzigartige Gesetz sichert den Anwälten ein Monopol auf Rechtsberatung, d. h. jede Beratung, die z. Bsp. durch Soziale Einrichtungen gegeben werden könnte, ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

In diesem Zusammenhang von Individualversagen zu sprechen ist wirklichkeitsfremd, weil in allen Fällen mehrfach – d.h. über mehrere Instanzen gelogen und betrogen wurde – mithin die gesamte Kette versagt- nicht unwissentlich.Vor wenigen Monaten wurde der 60. Jahrestag des Grundgesetzes gefeiert. Wieviel hat das Grundgesetz mit der Rechtswirklichkeit zu tun, ist die Rechtsprechung grundgesetztreu- und fest? Mitnichten. Das Grundgesetz ist wie damals eine Absichtserklärung geblieben. Vorab sei klargestellt, daß hier keine Tatsachenbehauptungen vorgetragen werden, sondern belegte Tatsachen. Denjenigen die an Unterlassungsklagen denken, wünsche ich viel Vergnügen. Ob die “Krähen” bei der Stange bleiben, wird sich zeigen. Die vorliegenden Indizien würden in jedem Strafprozeß zur Verurteilung führen müssen.

…Jeder Lehrling muß drei Zahlen addieren können, nicht so Richter. Die Einstellungvoraussetzungen für Richter kennen nicht die Grundrechenarten. Den Unterschied zwischen objektiv und subjektiv erklärt man zur Geschmacksfrage. Wie man 1+1=3 juristisch verkauft, das scheint auch die ganze Kunst zu sein.

In den Neurowissenschaften stellt man inzwischen überrascht fest, daß Juristenhirne anders ticken. Obwohl Juristen angeben, nur durch die Vernunft und Fakten in ihrem Urteil geleitet zu werden, ergeben sich bei Messungen dafür keinerlei Anhaltspunkte. D. h. – und das ist die Maxime dieser Homepage- Juristen fällen ein Urteil nach subjektiven Gesichtspunkten und versuchen dies dann vermeintlich objektiv zu begründen. Wie dreist, dumm, dilletantisch und verlogen, wird in den folgenden Fällen dargestellt.

Ein Urteil kann dennoch richtig sein. Spätestens nach einer Rechtsbeschwerde ist es damit dann vorbei. Wer sich einem Richter nicht unterwürfig genug verhält, wird mit brutalstmöglicher Rechtsbeugung bedacht. Die Qualität eines Anwalts liegt demnach auch nicht in seiner Fähigkeit sachlich, schlüssig und rechtlich zutreffend vorzutragen, sondern darin, bezogen auf den jeweiligen Richter oder Spruchkörper möglichst “schleimig” und unterwürfig.

So dürfte es sich auch um nichts als Propaganda handeln, wenn Fehlurteile wegen des “Rechtsfriedens” eilig unanfechtbar erklärt werden und Rechtspolitiker behaupten, Rechtsbeugung gebe es nur in China oder Nord-Korea. Ist das Justizministerium gleichzeitig für Propaganda zuständig?…

An dieser Stelle seien die skrupellosesten Lügner und Betrüger nocheinmal gewürdigt:

Richterin Janik, AG Potsdam

Rechtspfleger Wille, AG Potsdam

Rechtspflegerin Sandles, AG Potsdam

Richterin Chwolik-Lanfermann, OLG Brandenburg

Rechtsanwalt Kirchberg, Braunschweig

Richterin Geyer, AG Braunschweig

Rechtsanwälte Möhlmann und Peplinski, Potsdam

Rechtsanwälte Kuschel und Kollegen, Friedrichshafen

Richter Kohl, AG Salzgitter

Richter Dr. Abram, AG Mitte-Berlin

desweiteren alle Gerichtspräsidenten der Beschwerdeinstanzen, die in keinem Fall Anlaß sahen, wie eingangs angeführt, in den Fällen des Versagens tätig zu werden,

desweiteren alle Staatsanwaltschaften, wegen Untätigkeit und Strafvereitelung im Amt, sowie teilweise Verleumdung und falsche Beschuldigung

desweiteren die Bundesanwaltschaft, wegen Untätigkeit und Strafvereitelung im Amt (Behauptung man sei nicht zuständig),

desweiteren die jeweiligen Justizminister(Innen), wegen Unterlassung ihrer Dienstaufsichtspflichten.

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