Karlsruhe rügt 22-Jahre-Prozess, 07.08.2009

Karlsruhe rügt 22-Jahre-Prozess, 07.08.2009
Das Verfassungsgericht hat das Recht der Bürger auf ein zügiges Verfahren gestärkt. Die Richter gaben der Beschwerde einer Frau statt, die seit mehr als 20 Jahren einen Schadenersatzprozess führt.
Nach dem am Freitag veröffentlichten Beschluss verletzt das Endlosverfahren beim Landgericht Hamburg das Recht der Klägerin auf effektiven Rechtsschutz. Das Landgericht müsse den Prozess nun „unverzüglich“ zum Abschluss bringen, ordneten die Karlsruher Richter an. Nach 22 Jahren sei die Grenze des „noch Hinnehmbaren deutlich überschritten“, hieß es in dem einstimmigen Beschluss.

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