Kein Funke Milde für gehortete Kinderpornografie bei Bürgern, 08.10.2009

Kein Funke Milde für gehortete Kinderpornografie, 08.10.2009

Schöffengericht verhängt Haftstrafe für Tausende einschlägige Dateien – Missbrauchsvorwurf nicht beweisbar.
Nur selten liegen Härte und Milde in einem Gerichtsurteil so eng beieinander. Eine Haftstrafe ersparte das Otto M. (Name geändert) nicht. Etliche weitere Monate Gefängnis schon. Zwei Jahre und drei Monate soll der 39-Jährige einsitzen. Das gebiete die Rechtsordnung, obwohl der Kraftfahrer von dem Anklagevorwurf des sexuellen Missbrauchs (wir berichteten) eines Kindes und Schutzbefohlenen freigesprochen wurde.

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