Kein rechtliches Gehör im Ermittlungsverfahren, strafakte.de, 05.10.2017
Wird im Ermittlungsverfahren vorschnell Anklage erhoben, vor allem ohne dem Beschuldigten rechtliches Gehör zu gewähren, ist dies für die Verteidigung ärgerlich, denn erfolgversprechende Verteidigungsmöglichkeiten werden dadurch unterbunden. Offenbar scheint diese Unsitte mehr und mehr um sich zu greifen – unter bewusster Missachtung des § 163a Abs. 1 Satz 1 StPO.
Im Zwischenverfahren bleibt dann der Versuch, das Gericht davon zu überzeugen, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, sondern die Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, mit dem Hinweis, dem Beschuldigten nachträglich rechtliches Gehör zu gewähren. Häufig wird jedoch die Auffassung vertreten, dass der Mangel rechtlichen Gehörs im Ermittlungsverfahren durch die Aufforderung zur Erklärung nach § 201 StPO geheilt werden kann.
Wurde der Beschuldigte nie zur Sache vernommen, konnte er auch keine Gelegenheit haben, sich zu seiner Aussagebereitschaft zu erklären und die Aufnahme der von § 163a Abs. 2 StPO gemeinten Entlastungsbeweise zu beantragen. Deren Behandlung darf bekanntlich nicht an den Ablehnungsgründen des § 244 Abs. 3-5 StPO gemessen werden.2 Solche Beweise zu erheben, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, soweit diese von Bedeutung sind.
…Eine Anklageerhebung hat oftmals eine empfindliche Schlechterstellung des Beschuldigten zur Folge. Er ist nicht nur einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgesetzt, sondern im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft ist das Gericht zu keiner Beweiserhebung verpflichtet.5 Darüber hinaus vereitelt eine solche Behandlung dem Beschuldigten die Möglichkeit, auf eine Einstellung nach den §§ 153 ff. StPO oder eine Erledigung im Wege des Strafbefehls hinzuwirken und dadurch die Anklageerhebung zu vermeiden.
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Keine Berücksichtigung von entlastenden Beweisen bei der Staatsanwaltschaft:
Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln Dr. Egon Schneider berichtet in „Recht und Gesetz Die Welt der Juristen“ Goldmann-TB 1967, Seite 105:
„Als ich Referendar war, fragte ich einmal einen Staatsanwalt, ob er denn auch bemüht sei, die Entlastungstatsachen (Anmerkung: § 160 Abs. 2 StPO) zu ergründen, also auch der Unschuld des Täters nachzuforschen. Er erwiderte: mir: ‚Das tun wir nur in ganz seltenen Fällen.‘ Sicherlich war diese Einstellung nicht gesetzestreu; aber sie kennzeichnet die Situation!“
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Kein rechtliches Gehör bei Gericht:
Ausgangspunkt für alle Verfahren, mit denen ich seit 2010 beschäftigt bin, ist das Urteil des Vorsitzenden Richters der 34. Zivilkammer des Landgerichts München I als Einzelrichter vom 16.8.2010 mit dem Az. 34 O 20011/08. Der Vorsitzende Richter hat die Akten nicht gelesen, das sieht jeder Idiot. Die Nichtlektüre der Gerichtsakten ist seit 2010 ein unbestrittenes Faktum.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-13ss8117-anwalt-beleidigung-senat-roland-freisler-meinungsfreiheit
Der Vorsitzende Richter Otto Brixner habe Mollath jedes Mal lautstark unterbrochen und mit Saalverweis gedroht, wenn er das Thema Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung angesprochen habe.
Der Bericht kritisierte zudem, dass das Gericht Belege und handschriftliche Notizen zu Konten in der Schweiz nicht beachtete, die Mollath während des Verfahrens in einem 106 Seiten umfassenden „Duraplusordner“ eingereicht hatte.
Am 17. Mai 2013 sagte u. a. der Richter a. D. Otto Brixner vor dem Untersuchungsausschuss aus. Dabei gab er an, den Duraplusordner nicht gelesen zu haben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath
Das Schweinehund-Prinzip in der Justiz
Wie entscheiden deutsche RichterInnen einen Prozess? Sie blättern ein wenig in der Akte und finden heraus, welche der beiden Parteien die schwächere ist. Diese Partei heißt der Schweinehund. Dann suchen die RichterInnen noch ein wenig in der Akte nach Schein-Argumenten um den Schweinehund verurteilen zu können.
Viele RichterInnen sind indes zu faul um in der Akte zu blättern. Sie sehen sich die Leute bei der ersten Verhandlung an, wie sie in den Gerichtssaal kommen und wie sie sich geben, um zu bestimmen, wer von ihnen der Schweinehund ist. Die Schwein-Argumente zwecks Verurteilung desselben saugen sie sich aus den Fingern.
https://bloegi.wordpress.com/2010/10/14/das-schweinehund-prinzip-in-der-justiz
Richterin Ulrike Barausch vom Landgericht Coburg erklärt dem zu Verurteilenden in einem Berufung bezügl. eines Strafverfahrens: “Ihre Eingaben werden ohnehin automatisiert abgewiesen oder nicht bearbeitet, wie es meine Kollegen auch alle machen.”
Sie läd ihren Richterkollegen Dr. Friedrich Krauß bei Gericht als Zeuge vor, der erklärt, dass die Eingaben des zu Veruteilenden, wie zB. ein Antrag auf Reisekostenentschädigung, nicht bearbeitet zu werden brauchen.
Das der zu Veruteilende das Rechtsbeugung nennt, sei eine stets strafbare Formalbeleidigung. Sogar rechtliche Bewertungen unterliegen dort dem Zeugenbeweis. Da das aber in der Hauptverhandlung zuvor auch schon so war beantragte der zu Verurteilende Richter vom BGH und BVerfG als Zeugen zu vernehmen, weil es sich bei den Aussagen von Richter Dr. Friedrich Krauß um Falschaussagen handelt.
Gemäss Richterin Barausch dürfen aber auch vom zu Veruteilenden zur Entlastung benannte Zeugen ignoriert werden.
„Hilflos steht dem der allein von seiner Unschuld überzeugte Verurteilte gegenüber, machtlos, weil er erfährt, dass auch in den weiteren Instanzen Denkverzicht freiwillig, weil bequem, gängige Übung ist. Richter erinnern in der Bundesrepublik an Befehlshaber, die per Dekret Wahrheit verkünden.
Die Justiz findet für alles eine ihr genehme Antwort. …”
Aus dem Beitrag „Von Dreyfus bis Brühne“ von Ulrich Wickert in „Der mißhandelte Rechtsstaat“, Kiepenheuer und Witsch Verlag 1977
http://blog.justizfreund.de/juristenzitate
Die in der Justiz gelegentlich festgestellten völlig absurden “Wahrheiten” mit Absolutheitsanspruch lassen sich nur als geistige Krankheit erklären:
Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen.
Unschuldig verurteilt mit unfassbarer Wirklichkeit bei Gerichten, die in Romanen überzogen wäre, Psychologe Prof. Steller klagt Justiz an, zeit-online, 19.11.2015