Ohne Robe kein Urteil, Königlich bayrische Ignoranz
Weil ein Rechtsanwalt ohne Robe in einem Zivilprozess erschien, ließ ein Augsburger Amtsrichter den Prozesstermin platzen. Jetzt landet der Robenstreit vor dem LG. Der Anwalt wirft dem Richter Arbeitsverweigerung vor und verlangt Schadenersatz.
Die Geschichte der Robe begann mit dem Pranger für Spitzbuben.
Der preußische König Friedrich Wilhelm I. soll die Robe für Anwälte eingeführt haben. Er hatte angeblich nicht viel übrig für Advokaten. Er erließ am 15.12.1726 eine Kabinettsorder:
Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.
Findet man in Augsburg wohl noch aktuell. Ich verstehe, dass ein Richter nicht arbeiten kann, wenn er einen Anwalt ohne Robe vor sich hat. Ich könnte auch nicht arbeiten, wenn ich mir manchen Richter ohne Kleidung vorstelle.