“Vollidioten” – Niederlage für “Prozesse-Dieter”
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“Prozesse-Dieter” (77) ist erneut wegen Beleidigung von Amtsträgern verurteilt worden, diesmal zu einem Jahr Gefängnis. Das Düsseldorfer Landgericht verwarf am Montag die Berufung des Mannes mit dem zweifelhaften Ruf, “Deutschlands Prozesshansel Nr. 1” zu sein.
Der selbst ernannte “König der Kläger” war nicht vor Gericht erschienen und hatte dies in einem Brief samt beigefügtem ärztlichen Befund in gewohnter Manier begründet: Es bestehe “akute Gefahr für Leib und Leben – wie auch für einen Vollidioten ersichtlich”.
Der Befund bescheinigte ihm jedoch nur eine Fuß-Fehlstellung sowie Arthrose. Eine Rückfrage des Gerichts beim behandelnden Arzt ergab, dass von einer Verhandlungsunfähigkeit keine Rede sein könne. Daraufhin fällte das Gericht nach wenigen Minuten das Urteil. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Ex-Sportlehrer mit mehr als 230 Prozessen…
Umstritten ist aber, ob der 77-Jährige, dem ein IQ von 130 und somit eine außerordentliche Intelligenz bescheinigt wird, überhaupt schuldfähig ist. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Angeklagten als wahrscheinlich schuldunfähig eingestuft und ihm eine “paranoide Persönlichkeitsstörung” attestiert. Er leide unter einem “isolierten Wahn-System”. Der Senior selbst nennt das “Beamten-Allergie”.
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Was allerdings in der Justiz schwerlich zu verstehen ist, ist dass besonders die Justiz und die Behörden die gewaltätigsten Organisation in Deutschland sind und das man sich dort auch trotz knallharter Härte und völlig skrupellosen Vorgehen beleidigt fühlt.
Günter Schuhmann, der das Kunstwerk “Arschficker” vor dem Amtsgericht Schwerin ausgestellt hat erklärt dazu folgendes:
“Mein Gott jetzt machen se einen auf Mimosen die Jungs, wenn die wirklich beleidigt sind. Das kann ich mir gar nicht vorstellen, dass sind doch harte Jungs.”
Florierende juristisch geldbringende “Beleidigungsindustrie”:
“Die Übergröße Zahl dieser Beleidigungsprozesse (Jahr 1927) hatte es mit Nichtigkeiten zu tun – Schimpfreden und Tratsch und Klatsch, deren forensische Behandlung eigentlich unter der Würde der Justiz lag.” Erich Schwinge “Ehrenschutz heute” (1987).
Laut Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die Gerichte Deutschlands im Jahre 1927 mit 50.000 Fällen von “Beleidigung”. Im Jahre 2005 waren es beinahe 180.000, mit steigender Tendenz.
In England beschäftigte sich die dortige Justiz 2005 mit 1 Fall von “Beleidigung”. Entsprechend sind etwa 1400 Wohnungsdurchsuchungen und DNA-Tests in Deutschland erfolgt, die zur Verfolgung von “Beleidigungen” durchgeführt wurden (‘DER SPIEGEL’).