Längste Ordnungshaft in Deutschland wegen Betriebs eines Verbraucherschutzportals gegen Adressbuchbetrüger

Rache der Justiz: Die längste jemals in Deutschland vollstreckte Ordnungshaft (17 Monate) wegen des (unterstellten) Betriebs eines Verbraucherschutz-Portals im Internet

Gefärlich, richtig gefäehrlich wurde es, als ich ein Verbraucherschutzportal in das Beschwerdezentrum integrierte:
Law Hunting – Wie Trickbetrüger verhindern, dass ihre Machenschaften öffentlich kritisiert werden, denn dieses Engagement führte zur längsten jemals in Deutschland vollstreckten Ordnungshaft, nämlich 17 Monate:

Der Fall Peter Niehenke
Zusammenfassung
Die (deutsche) Justiz (und damit der deutsche Staat) hat sich eines monströsen Verbrechens an mir schuldig gemacht: Er sperrte mich unter Missachtung des Gesetzes (das verlangt, dass mir meine Schuld nachgewiesen werden muss) aufgrund eines Zivilprozesses (und damit ohne die mir nach der Europäischen Menschenrechtskonvention zustehenden Rechtsmittel und die strengen Anforderungen, die in einem Strafprozess gelten würden), vor allem aber unter extremem Missbrauch des Ordnungsrechts (“Ordnungshaft ist eine kurzzeitige Haftstrafe …” – in keinem anderen europäischen Land gibt es soetwas: OrdnungsHAFT) 17 Monate lang ins Gefängnis, weil ich Betrüger in einem Internetportal (das Verbraucher vor solchen Betrügern schützen sollte) als Betrüger bezeichnet habe. Die Justiz hat Kriminelle geschützt und den, der gegen diese Kriminellen vorging, ins Gefängnis gesteckt. Und was das Schlimmste ist: Das Bundesverfassungsgericht hat sich zum Komplizen dieser Kriminellen und Unterstützer dieser Menschenrechtsverletzung gemacht, indem es die von mir eingereichte Verfassungsklage nicht zur Entscheidung annahm.
Aber das BVerfG hat ja nicht zum ersten Mal in seiner Geschichte menschenrechtsverachtende Schandurteile gefällt, die den Ideologien im Dritten Reich zur Ehre gereicht hätten! (Das Schandurteil zur Homosexualität in den 50er Jahren des letzten Jahrzehnts)
Nein, das Bundesverfassungsgericht verdient keinen besonderen Respekt, die ,Hochachtung’ vor dieser Institution ist völlig unangebracht! Die Menschen, die dort urteilen, sind ganz gewöhnliche Menschen mit all ihren Vorurteilen und psychischen Macken. Selbstverständlich handelt es sich um eine sinnvolle, ja unverzichtbare Institution, denn es geht nun einmal nicht anders: Irgendjemand muss das letzte Wort haben, endgültig entscheiden. Aber mt dem Amt kommt nicht automatisch auch die dazu notwendige ,Größe’/Weisheit. Man muss die Entscheidungen ,respektieren’, aber das ist FORMAL gemeint (wir haben es halt so festgelegt). Inhaltlich verdient wahrlich nicht jede Entscheidung Respekt!!

Der deutsche Staat hat meine wirtschaftliche Existenz durch dieses monströse Unrecht zerstört! Er schuldet mir noch etwas …

————————————————————————————

Die vorgenannte Entscheidung und dann auch noch mit Ordnungshaft ist im übrigen die einzige bekannte Entscheidung in der jemand wegen der Kritik an Adressbuchbetrügereien überhaupt verurteilt wurde.
Immer häufiger sind sind letztlich die Adressbuchbetrüger verurteilt worden und in der Schweiz und in Frankreich ohnehin.

OLG Koblenz am 12.07.2007 (AZ.: 2 U 862/06):
Im konkreten Fall wurden von dem Gericht selbst so klare Worte wie “Betrüger von Firma XY” oder “Achtung Betrüger unterwegs! Firma XY” im Kontext eines Gesamtbetrages als zulässige Meinungsäußerung und nicht als Beleidigung gewertet.

Az. 5 O 1793 / 08 vom 21. 07. 2008
I.W. Innter.net Webservice Ltd klagt gegen Kritiker und verliert. I.W. Innter.net Webservice Ltd wurde als Betrüger bezeichnet.
Aus dem Urteil:
„… Dabei ist zu bedenken, dass es zu den Garantien der Meinungsfreiheit gehört, dass der Kritiker prinzipiell auch seine strafrechtliche Bewertung von Vorgängen als seine persönliche Rechtsauffassung zum Ausdruck bringen kann, selbst wenn dieser objektiver Beurteilung nicht standhält…“
Dabei ist zu bedenken, dass es zu den Garantien der Meinungsfreiheit gehört, dass der Kritiker prinzipiell auch seine strafrechtliche Bewertung von Vorgängen als seine persönliche Rechtsauffassung zum Ausdruck bringen kann, selbst wenn dieser objektiver Beurteilung nicht standhält.

Landgericht Frankfurt am Main 25.03.2008 11U22107
Die Klägerin hat beantragt,
… dem Beklagten unter Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verbieten, zu behaupten …der Geschäftsführer der Klägerin sei ein „Adressbuchbetrüger“ und/oder habe unter dem bis 2002 betriebenen Online Gewerbedaten Verlag „die gleiche Betrugsmethode“ benutzt, …
Auszug aus der Urteilsbegründung:… Die Berufung der Klägerin ist unbegründet. Bei der beanstandeten Äußerung handelt es sich um eine zulässige Meinungsäußerung.

OLG Frankfurt, Beschluss v. 22.01.2007, Az. 11 W 25/06
Der Domainname „lotto-betrug.de“ ist weder als Tatsachenbehauptung noch als
Schmähkritik zu verstehen. Aktenzeichen: 11 W 25/06

LG Köln 2.2.2011 (Az: 28 O 703/07)
Bezeichnung „Adressengräber“ zulässig
Äußerungen wie “Adressengräber”, “Adressbuchbetrüger” und “Teil eines internationalen Betrüger-Netzwerks” sind kritische Einstufungen zu fragwürdigen geschäftlichen Handlungsweisen und als solche zulässige Meinungsbekundungen.

LG Mainz: 1 Jahr und 10 Monate für Anzeigen- und Adressbuchbetrug
LG Mainz (LG Mainz, Urteil vom 18.05.2015 – 3 KLs 3330 Js 416/09 jug.) hat in einem Urteil deutliche Worte gefunden. Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 8 Fällen sowie gegen gewerbsmäßigen Betruges in 394 Fällen bekam der 1984 geborene Raul Constantin C. ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Die Entscheidung ist seit dem 08.09.2015 rechtskräftig.

 

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Strafvollzug, Unschuldig im Gefängnis veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu Längste Ordnungshaft in Deutschland wegen Betriebs eines Verbraucherschutzportals gegen Adressbuchbetrüger

  1. Willkommen in Deutschland, Willkommen im Club. Auch ich musste feststellen, dass das derzeitige Regime in Deutschland denen der Nazis und der Kommunisten in nichts nachsteht. Das schlimme ist heute nur, dass niemand etwas dagegen unternimmt. Ich kann nicht begreifen, wie 80 Mio dumme Deutsche so ein Unrecht ignorieren können. Ja es betrifft immer andere, aber es ist doch naiv zu denken das es nicht jeden treffen kann. Alle Macht geht vom Volke aus, aber das Volk ist dumm.
    So traurig es klingt und so sehr mir diese Option widerstrebt, aber wie Newton bereits festgestellt hat, erzeugt eine Kraft immer eine Gegenkraft. Also entweder Al Kaida unterstützen oder selbst zum Terroristen werden. Bingo. Je nach Standpunkt sind Terroristen ja auch Freiheitskämpfer früher Partisanen. Und es geht um die Befreiung Deutschlands von Willkür, Schikane und auch Dummheit. Dazu ist jedes Mittel angemessen, Art. 20 Abs. 4 GG (alte Fassung).

    • Nachtrag. Natürlich geht es mir nicht darum Krankenhäuser anzubrennen oder ähnliches. Treffen muss es in erster Linie die Verantwortlichen, also den/die Richter(in), Ankläger und Ermittler. In zweiter Linie die es dulden und fördern. Also aller Richter, alle Ankläger und alle Ermittler. An dieser Stelle wird es schwierig, denn auch das Volk und die Politik duldet es und fördert damit das Unrecht. Sie verstehen meine Misere. Das ist unmöglich für einen allein zu schaffen. Besonders da nach der dritten “Bestrafung” die Presse ein Monster aus mir machen wird und die wahren Motive auch niemanden interessieren. Ich bin inzwischen an dem Punkt angekommen, dass ein in Deutschland einschlagender Asteriod eine gute Lösung wäre und eigentlich fast keinen Kolateralschaden anrichten würde. Als Alternative sehe ich noch, mit einem Tanklastzug in das Amtsgericht oder die Polizeidirektion zu fahren, aber dazu muss mich die Justiz noch ein bisschen schikanieren damit die Hemmschwelle überschritten wird. Aber es ist schlimm, in seiner persönlichen Hilflosigkeit solche Gedanken überhaupt erst in den Kopf zu bekommen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert