In Umsetzung ihrer Blut- und Boden-Ideologie hatten die Nazis ein besonderes Erbrecht für Bauernhöfe geschaffen. In Celle wurde die oberste Instanz der Erbhofgerichte für Preußen angesiedelt und im Celler Schloss untergebracht. Das Landeserbhofgericht wurde am 8. Februar 1934 in Anwesenheit von Hans Kerrl feierlich eröffnet. Celles Oberbürgermeister Meyer verlieh dem preußischen Justizminister dabei auch die Ehrenbürgerwürde der Stadt.
Das preußische Landeserbhofgericht hatte einen weit ausgedehnteren Wirkungskreis als jede andere in Celle ansässige Behörde. Schon im Jahr seiner Eröffnung wuchs das Gericht auf sieben Senate mit 32 Richtern an und zog damit hinsichtlich des Personals fast mit dem damals neun Senate umfassenden Oberlandesgericht gleich. (Vgl. Bertram 1991, S. 199 f.)
Die Reichserbhofgesetzgebung brachte für die betroffenen Bauern zum Teil erhebliche Eingriffe in ihre Handlungs- und Verfügungsfreiheit, und durch die Ignoranz gegenüber lokalen Vererbungsmodi gab das Gesetz häufig Anlaß zur Kritik. (Vgl. Münkel 1991, S. 111.)
Das Gesetz stand in Einklang mit den rassistischen und antisemitischen Zielen des Nationalsozialismus, denn “Bauer” im Sinne des Gesetzes durfte nur sein,
“wer deutschen oder stammesgleichen Blutes ist. Deutschen oder stammesgleichen Blutes ist nicht, wer unter einen Vorfahren väterlicher- oder mütterlicherseits jüdisches oder farbiges Blut hat.” (REG, § 13)
Die Richter und Staatsanwälte am Erbgerichtshof konnten wie alle anderen Nazi-Juristen in der Bundesrepublik weiter Recht sprechen, viele von den Erbhofrichtern dann in Landwirtschaftssenaten des OLG. Ein typischer Fall ist die Karriere des Richters Otto Wöhrmann.