Richter Otto Wöhrmann in Celle, die typische Karriere eines nazionalsozialistischen Blutrichters in der BRD

Richter Otto Wöhrmann in Celle, die typische Karriere eines nazionalsozialistischen Blutrichters in der BRD

Die Lebensgeschichte des Celler Richters Otto Wöhrmann (24.2.1897 – 23.2.1970) ist nur ein Beispiel eines Nazi-Richters, der nach ’45 keinerlei Schwierigkeiten hatte, wieder in Amt und Würden übernommen zu werden.

Otto Wöhrmann fühlte sich schon früh Blut und Boden und somit auch dem Nationalsozialismus verbunden. Sein ausgesuchtes Arbeitsgebiet war das 1933 eingeführte Reichserbhofrecht. Nach § 13 des Reichserbhofgesetzes durfte nur Bauer sein, wer “deutschen oder stammesgleichen Blutes” war. Wöhrmann unterstützte diese Gesinnung in Kommentaren zu diesem Gesetz und wurde so 1934 Erbhofgerichtsrat am Landeserbhofgericht im Celler Schloß.

Während des Krieges war er Kriegsrichter, zunächst in Groß-Paris, dann als Oberkriegsgerichtsrat am Zentralgericht des Heeres in Berlin. Dort war er für politische Straftaten zuständig und zwar, wie aus Eintragungen in seine Personalakte hervorgeht, ausgezeichnet im Sinne des Führers und des nationalsozialistischen Staates.

Zwei Fälle aus Berlin sind bekannt geworden:

1. “Der Unteroffizier Anton Hamm und der Gefreite Hertslet hatten als Angehörige der Artillerieabteilung (mot) 75 in Eberswalde stark angetrunken Flaschen und Blumenvasen gegen die Wand des Kasinos geworfen und hierbei ein Führerbild zerstört. Wöhrmanns Urteil: Todesstrafe gegen beide wegen Wehrkraftzersetzung.”

Da jedoch die Akten einem Bombenangriff zum Opfer fielen, wurde des Prozeß 1944 vor dem Zentralgericht des Heeres, zum Glück unter Vorsitz des Kriegsgerichtsrats Klein, wiederaufgenommen. Sein urteil: Ein jahr für jeden wegen “Volltrunkenheit”.

Rolf Hochhuths Kommentar hierzu: “Was wiederum beweist, daß auch unter Hitler Richter selbst die Wahl hatten, Menschen zu bleiben oder Bestien zu werden.”

2. Auch der Rittmeister Kleffel machte als Angeklagter mit Wöhrmann und Klein Bekanntschaft, da er “im unterstand die Leute mal aufgeklärt” hatte und deswegen (in Rußland) von zwei jungen Leutnants denunziert worden war.

“Kriegsrichter Klein verurteilte Kleffel am 11.12.1943 zu 5 Jahren Zuchthaus. Der Feldmarschall Keitel – “Offiziere, die den Führer beschimpfen, lasse ich erschießen” – bestätigte das Urteil nicht und ordnete eine neue Verhandlung an. Wöhrmann erkannte in der knappen Verhandlung am 30.8.1944 auf die Todesstrafe. Er hatte den Wink von oben richtig gedeutet.”

Auch Kleffel kam durch glückliche Umstände mit dem Leben davon.

Nach ’45 war Wöhrmann sofort wieder beim Aufbau des “demokratischen Rechtsstaats” zur Stelle. Er wirkte ab 1946 beim Aufbau des neuen Landwirtschaftsrechts als Oberlandesgerichtsrat beim OLG Celle mit. Hier versuchte er, die Grundsätze des Reichserbhofrechts in die “neue Zeit” zu retten. …

 

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Nazijustiz veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.