Landgericht Bayreuth: Gustl Mollath muss mindestens bis 2014 in der Psychiatrie bleiben, weil weitere erhebliche rechtswidrige Taten von ihm zu erwarten sind, Wiederaufnahmeanträge scheinen nicht erfolgreich, 12.06.2013

Landgericht Bayreuth: Gustl Mollath muss mindestens bis 2014 in Psychiatrie bleiben,  Spiegelonline, 13.06.2013

Gustl Mollath wird seit Jahren gegen seinen Willen in einer psychiatrischen Klinik festgehalten. Dort muss der 56-Jähige noch mindestens bis Mitte 2014 bleiben, ordnete nun das Landgericht Bayreuth an.

Bayreuth – Gustl Mollath wird mindestens noch ein Jahr lang gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten. Das Landgericht Bayreuth ordnete nach eigenen Angaben die Fortdauer der Unterbringung an; der nächste Prüfungstermin ist der 10. Juni 2014.

Die Kammer sei an das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2006 gebunden, hieß es zur Erläuterung. Zwar liegen dagegen aktuell Anträge auf ein Wiederaufnahmeverfahren vor. “Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen”, teilte das Gericht mit. Stattdessen gehe die Kammer davon aus, dass von Mollath “weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind”. …

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