Die LÜGE des Bochumer Leitenden Oberstaatsanwalt (LOSTA) Bernd Schulte vom 30.11.2012
Heute auf den Tag genau vor einem Jahr am 29.10.2012 erstellte die Staatsanwaltschaft Bochum eine Anklageschrift, die den Solarkritiker u.a. anklagte an den Dorstener Rechtsanwalt Rudolf Schmidt am 08.09.2012 um 3:46 eine Drohmail verschickt zu haben. Das Videotagebuch 14 des Solarkritikers vom 04.11.2012 hatte den Sachverhalt beschrieben.
Heute, ein Jahr später, entwickelt sich dieses Strafverfahren zunehmend zu einem Desaster für die NRW-Justiz, entlarvt dieses Drohmailstrafverfahren nur zu deutlich doch die vom Solarkritiker schon seit Jahren erlebten dubiosen Machenschaften dieser Bochumer Justizbehörde unter der Leitung des LOSTA Bernd Schulte.
Nach den schier endlosen Aktenzeichenfehlern (nicht nur) der Staatsanwaltschaft Bochum, der dubiosen Manipulation des Amtsgerichts Recklinghausen am Geschäftsverteilungsplan, konnte nun auch der Bochumer Leitende Oberstaatsanwalt Bernd Schulte vom Solarkritiker im Rahmen des Drohmailstrafverfahrens der Lüge überführt werden:
So behauptete der Bochumer LOSTA Bernd Schulte in einem Bescheid vom 30.11.2012:
„Unabhängig davon kann Ihrem Antrag auf Übermittlung eines Ausdrucks der Internetkopfzeilen zur Mail vom 08.09.2012 aber auch nicht entsprochen werden, weil sich ein solcher, entgegen Ihrer Annahme, nicht bei der Akte befindet.“
Dumm nur für den LOSTA Bernd Schulte, dass ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bochum vom 26.11.2012 – also 4 Tage früher – existiert, durch das dem Solarkritiker die vom ihm beantragten Internetkopfzeilen angeblich zugeschickt worden sein sollen: …
Erneute Frage an den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, – der seit Monaten trotz Kenntniserhalt der Machenschaften durch sein Schweigen glänzt – was sich der Solarkritiker von diesen widerwärtigen Justizbehörden in NRW noch alles weiter gefallen lassen muß, damit dieser regelrechte “Terror” der gewissenlosen Justizbeamten in den NRW-Justizbehörden endlich beendet wird ?? Oder, Herr Justizminister, landen diese dubiosen Machenschaften des Bochumer LOSTA Schulte auch in der Geheimakte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium? In einer Akte, in der auch die Lügen des heutigen Essener LOSTA Walther Müggenburg gelandet sind !! Die Bochumer Staatsanwaltschaft weigert sich ja seit Monaten auch, der Verpflichtung aus § 207 Abs. 3 StPO nachzukommen, denn der Solarkritiker weiß nicht, für was er eigentlich weiterhin angeklagt wird. Denn alle Anklagepunkte aus der Anklageschrift vom 29.10.2012 wurden vom Solarkritiker mittlerweile widerlegt.
Erst mit Hilfe der Internetkopfzeilen der angeblichen Drohmail konnte der Solarkritiker die angebliche Drohmail definitiv als Fälschung beweisen. Der LOSTA Bernd Schulte hat also gegenüber dem Solarkritiker mit seiner Lüge im Schreiben vom 30.11.2012 entlastende Beweise gegenüber dem Solarkritiker vorsätzlich zurückbehalten.
Mögliche Motive für sein Verhalten: LOSTA Schulte wollte vertuschen, daß die Staatsanwaltschaft Bochum auf Basis eines strafrechtlich relevanten Parteiverrats (§ 356 StGB) des Rechtsanwalts Rudolf Schmidt vom 22.10.2007 die Anklageschrift zu Aktenzeichen 32 Js 599/07 gegen den Solarkritiker “konstruiert” hatte. Auch war dem LOSTA Schulte durch das Schreiben vom 22.10.2007 bekannt, dass der Recklinghäuser Amtsrichter Dirk Vogt vorsätzlich das Gerichtsprotokoll zu Strafverfahren AZ: 32 Js 569/04 im Sommer 2007 mit der Zeugenaussage des Rudolf Schmidt gefälscht hatte. Mit dieser Fälschung des Gerichtsprotokolls wurde von dem Recklinghäuser Amtsrichter Richter Dirk Vogt (damals SPD-Kreistagsmitglied) vertuscht, dass der damalige Bochumer Zivil-Richter am Landgericht Dr. Michael Krökel den Solarkritiker im Zivilverfahren AZ: 1 O 343/02 mit Knastandrohung zu einem Anerkenntnisurteil genötigt hatte. Motiv dieser Nötigung war, den Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 im Zivilverfahren 12 U 27/00 zu vertuschen. Denn dieser Fehler des OLG Hamm hatte die Solarthermiewirtschaft begünstigt, in dem der 60%-Schwindel der Solarthermiewirtschaft mit diesem Urteilsfehler des OLG Hamm juristisch legalisiert wurde. Der Bochumer LOSTA Bernd Schulte hatte also (nicht nur ein) Motiv(e), seine Mitwisserschaft diese als vermeintliche Fehler getarnten Straftaten der NRW-Justizbehörden zu vertuschen. Denn der Staatsanwaltschaft Bochum sind die Fakten allesamt seit Wochen und Monaten bekannt. Da kam dem LOSTA Schulte diese Drohmailstrafanzeige des RA Schmidt im September/Oktober 2012 gegen den Solarkritiker gerade richtig. Deshalb ist auch nicht auszuschliessen, dass die Staatsanwaltschaft Bochum und der Rechtsanwalt Schmidt bei dieser Drohmailstrafanzeige von Anfang an “kooperiert” haben.
Festzustehen scheint auch, dass relevante Internetkopfzeilen über die angebliche Drohmail zum Zeitpunkt der Anklageschrift am 29.10.2012 als Beweisgrundlage für die Anklage bei der Staatsanwaltschaft Bochum nicht existierten. Das belegen die hohen Paginierungsnummern der aktenkundigen Internetkopfzeilen mit den Seiten-Nummern “57″ und “70″, wobei die Paginierungsnummer “57″ der Anlage das Datum “08.11.2012″ trägt, die Kopie der angeblich beweiswürdigen Internetkopfzeilen der Drohmail aber erst die Paginierungsnummer 70 trägt. Die beweiswürdigen Internetkopfzeilen sind also zwangläufig erst nach dem “08.11.2012″ – also nach dem Erstellen der Anklageschrift vom 29.10.2012 – aktenkundig geworden. Die Kopie der eigentlichen Drohmail vom 08.09.2012, 3 Uhr 46 hat nämlich die niedrige Paginierungs-Nummer “4″. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat also am 29.10.2012 eine Anklageschrift ohne den Nachweis von Internetkopfzeilen lediglich auf Basis einer dubiosen Strafanzeige und auf Basis lapidarer und ungeprüfter Behauptungen des Dorstener Rechtsanwalts Rudolf Schmidt erstellt, eine Strafanzeige, die der Solarkritiker – trotz mehrfacher Anträge an das Amtsgericht Recklinghausen – übrigens im Wortlaut bis heute nicht erhalten hat. Auch diese Strafanzeige des Rudolf Schmidt wird geheimgehalten, genauso wie seine unwahre Stellungnahme an die RAK Hamm: …