„Normalsterbliche“ können sich Gerichtsverfahren kaum noch leisten, Recht hat derjenige mit Geld, 17.01.2013

„Normalsterbliche“ können sich Gerichtsverfahren kaum noch leisten, unzensiert.at

Werden in Zukunft nur noch Reiche ihr Recht bei Gericht durchsetzen können? „Recht hat, wer Geld hat“, sagt jetzt der Jurist Bernd Schilcher. Ein Normalsterblicher könne sich ein Gerichtsverfahren kaum noch leisten. Schon eine langwierige Scheidung könnte für Angehörige der Mittelschicht der Absturz in die Armut bedeuten.

Schilcher war Vorstand des Instituts für Bürgerliches Recht an der Universität Graz. Er ist nicht der einzige Jurist, der die angebliche Zweiklassenjustiz in Österreich anprangert. Auch der prominente Wiener Strafverteidiger Werner Tomanek sagt, dass im Strafprozess Reiche, die verdächtigt oder beschuldigt werden, im Vorteil seien. Reiche hätten schon im Ermittlungsverfahren größere Chancen, das Blatt zu ihren Gunsten zu wenden, so Tomanek.

Der Rechtsanwalt führt in seinem Buch „Die Zwei-Klassen-Justiz“ aus, in welchem Stadium Geld tatsächlich eine Rolle im Strafverfahren spielt: Wenn man einen fachkundigen Rechtsanwalt – mit Spezialgebiet – engagieren könne, statt auf die Verfahrenshilfe angewiesen zu sein. Wenn man sich Eingaben bei Gericht leisten könne, ohne auf die Kosten zu achten. Es sei vor Gericht ähnlich wie im Gesundheitsbereich. Reiche könnten sich die besseren Ärzte und die kostspieligeren Behandlungen leisten, andere nur die Grundversorgung, so Tomanek. Nur Verdächtige mit einer gut „gefüllten Kriegskasse“, wie Tomanek es nennt, könnten mehrjährige Ermittlungsverfahren durchstehen.

…Schon eine langwierige Scheidung, bei der es ums Haus geht, Erbschaftsprozesse oder dauernde Reibereien mit Nachbarn könnten für Angehörige der Mittelschicht den Absturz in die Armut bedeuten, beobachtet Schilcher.

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