Notarzt kassiert Anzeige – weil er schnell zum Einsatz fährt, 05.02.2015

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Notarzt kassiert Anzeige – weil er schnell zum Einsatz fährt, sueddeutsche.de, 05.02.2015

Ein Notarzteinsatz zur Rettung eines Kleinkindes in Lebensgefahr könnte einen Mediziner teuer zu stehen kommen.

Der Arzt hat einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung erhalten, außerdem droht ihm der Führerscheinentzug für sechs Monate.

Weil der 51-Jährige die Strafe des Amtsgerichts Neuburg an der Donau nicht akzeptieren will, kommt es nun zum Prozess.

…Als Hatz den Rechtsanwalt Florian Englert mit seiner Verteidigung beauftragt, dachte der zuerst an einen schlechten Witz. Er habe nicht einmal eine Stellungnahme schreiben wollen, so skurril sei ihm die Sache vorgekommen. Dann aber merkte Englert recht schnell, dass die Justizbehörden durchaus ernst machten.

Mittlerweile ist der Anwalt überzeugt, dass die Geschichte einen Präzedenzfallcharakter bekommen könnte. In ganz Deutschland habe er nichts Vergleichbares gefunden. Ein Notarzt, der wegen einer Fahrt zu einem womöglich lebensrettenden Einsatz ein halbes Jahr seinen Führerschein verliert? Auch Rettungsverbände und Polizeivertreter sind darüber verwundert. ….

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Online-Petition mit 200.000 Unterstützern, Staatsanwalt nimmt Strafbefehl gegen Notarzt zurück, 10.02.2015

Der Fall eines Notarzt aus Bayern, der nach einem Rettungseinsatz bestraft werden sollte, sorgte für heftige Diskussionen im Netz. Die Staatsanwalt Ingolstadt rudert nun zurück und kassiert den Strafbefehl.

…Der Mediziner war mit Blaulicht und Martinshorn im Einsatz. Ein zweijähriges Mädchen hatte Schnellkleber verschluckt und drohte zu ersticken. Auf der Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn überholte der Notarzt mehrere Autos.

Ein Autofahrer erstattete Anzeige gegen den 51-jährigen Notarzt, weil dieser beim Überholen zu weit ausgeschert sein soll. Deshalb hatte er einen Strafbefehl wegen Verkehrsgefährdung erhalten.

Nach Aussage des Anwalts des Mediziners ging die Rücknahme des Strafbefehls am Montag beim Amtsgericht in Neuburg ein. Es müsse nun noch geklärt werden, ob die Staatsanwaltschaft den Notarzt gänzlich straffrei ausgehen lassen wolle oder nach einer anderen Form der Strafe suche.

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