Oberstaatsanwalt Sundermeyer GStA-Hamm (5 FP 55/2009): Der "Meyer" und nicht der "Herr Meyer" (Name geändert)

Oberstaatsanwalt Sundermeyer GStA-Hamm (5 FP 55/2009):  Der “Meyer” und nicht der “Herr Meyer” (Name geändert)
Wenn die Staatsanwaltschaft in Bielefeld und die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm eine Person nötigen/bedrohen und eine weitere beteiligte Person betrügen, dann wird die genötigte Person, die sich über die kriminellen Handlungen der Staatsanwaltschaft beschwert, nur noch abfällig ohne Anrede bezeichnet.
Denn wie auch schon die Staatsanwaltschaft in Hannover (Staatsanwalt Klages) feststellt sind justizgeschädigte Menschen zu beleidigen, zu verspotten und zu verleugnen.
Augsburger Staatsanwalt: “Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen”, 08.09.200888

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